Steigende Immobilienpreise und höhere Zinsen; für viele ist der Traum vom Eigenheim in weite Ferne gerückt. Dabei gibt es noch immer viele Optionen, die eigenen vier Wände zu realisieren. Häufig greifen dabei auch gerne die Eltern den Kindern unter die Arme - und dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können Kinder bei der Baufinanzierung unterstützen, eine bereits bestehende Immobilie oder Kapital schenken oder sogar das Haus kaufen und an ihr Kind vermieten. Zunehmend beliebter wird auch, eine Immobilie gemeinsam mit den Eltern zu erwerben. Wir zeigen, wie es klappt, ein Haus mit den Eltern zu finanzieren.
Selbstverständlich ist es möglich, gemeinsam mit den Eltern ein Haus zu finanzieren. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach Situation infrage kommen:
Sollten die Eltern die neue Immobilie ebenfalls bewohnen, können weitere Optionen in Betracht gezogen werden. Möglich ist, dass diese als Kreditnehmer und damit auch als Eigentümer geführt werden. Oder beide Wohnungen separat im Grundbuch eingetragen sind und Eltern und Kinder finanzieren je eine
Wohneinheit. Sie können aber auch als Mieter das neue Heim beziehen und sich durch Mietzahlungen an der Tilgung des Darlehens beteiligen.
Bei dieser Konstellation leben Eltern und Kinder gemeinsam als Familie unter einem Dach. In der Regel wird dabei eine Immobilie mit zwei Wohnungen oder ein Doppelhaus gekauft. Um dieses Eigenheim gemeinsam mit den Eltern zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Beide Wohnparteien können im Grundbuch als getrennte Immobilien eingetragen sein. Dadurch ist jede Partei für die Finanzierung ihrer Wohnung selbst zuständig. Das heißt, die Familie schließt je separat einen Immobilienkredit ab. Der Vorteil dabei ist, dass die Finanzierung einer Einheit deutlich preiswerter ist als die gesamte Immobilie. Zudem sind die Verhältnisse zwischen Eltern und Kindern klar geregelt und jeder ist für seinen eigenen Besitz zuständig. Doch resultieren daraus auch Probleme, etwa wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt. In diesem Fall darf die Bank bei Rückständen die betroffene Wohneinheit der Immobilie zwangsversteigern, um die offenen Forderungen zu decken.
Daher kommt es häufiger vor, dass die junge Generation Eigentümer der Immobilie wird. Sie sind dann auch Kreditnehmer und werden im Grundbuch alleinig eingetragen. Die Eltern mieten eine Partei im Haus und beteiligen sich in Form von Mietzahlungen an der Immobilienfinanzierung. Möglich ist auch, dass sie mietfrei wohnen und dafür Kapital in die Immobilie einbringen.
Soll ein Haus mit den Eltern finanziert werden, müssen diese nicht zwangsweise auch in der Immobilie wohnen. Vielmehr unterstützen Eltern ihre Kinder dabei, den Traum von den eigenen vier Wänden zu realisieren. Das können sie, indem sie ihnen
Kapital für den Hauskauf oder etwa einer Baufinanzierung zur Verfügung stellen, Kredite anbieten oder
ihr bereits abbezahltes Eigenheim als Sicherheit bereitstellen.
Am häufigsten leihen oder schenken Eltern ihren Kindern Geld, damit sie die
Baufinanzierung stemmen können. Bei einer Schenkung kann das Geld
in voller Höhe als Eigenkapital für die Immobilie eingesetzt werden. Dadurch sinken die Zinsen für das
Darlehen und es ist ein geringerer Kreditbetrag notwendig. Dennoch muss bei einer Schenkung durch die Eltern der
Steuerfreibetrag beachtet werden. Gemäß § 16 ErbStG liegt dieser bei 400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder, 200.000 Euro für Enkel und 20.000 Euro für alle anderen Beschenkten.
Haben die Eltern Ersparnisse, können sie ihrem Kind das Kapital zur finanziellen Unterstützung leihen. Die Kinder können das Geld als
Eigenkapital bei der Bank einsetzen. Somit erhalten sie bessere Konditionen bei Immobilien-/Baufinanzierungen und sie müssen eine geringere Kreditsumme aufnehmen.
Das Geld kann mit Zinsen oder auch zinslos geliehen werden. Wir raten dazu,
einen Kreditvertrag aufzusetzen. In diesem sollte nicht nur geregelt sein, wie hoch etwaige Zinsen ausfallen und mit welcher monatlichen Rate getilgt wird. Sondern auch, welche Maßnahmen unternommen werden, wenn es zu Zahlungsrückständen kommt.
Eltern, die ihren Kindern beim Haus- und Baufinanzierung helfen möchten, können ihre bestehende und schuldenfreie Immobilie als Sicherheit zur Verfügung stellen. Das Haus kann nur
teilweise, zum Beispiel bis 100.000 Euro oder
zur freien Verteilung hinterlegt werden. Eine solche Sicherheit verbessert nicht nur die Zinskonditionen für das Darlehen. Sie erhöht auch die Chance auf eine Kreditzusage für die Immobilie.
Soll das Haus mit den Eltern finanziert werden, können diese auch eine
Grundschuld auf ihre bestehende Immobilie aufnehmen. Dabei belasten sie ihr Eigentum mit einem Kredit. Sie sind Kreditnehmer und für die
Rückzahlung verantwortlich. Je nach Vereinbarung erbringen die Eltern die Raten oder stellen diese ihrem Kind in Rechnung. Auch in diesem Fall raten wir, einen rechtsgültigen Vertrag aufzusetzen.
Diese Form der
Immobilienfinanzierung kann zum Beispiel infrage kommen, wenn die Kinder kein Darlehen erhalten. Etwa aufgrund von einer
schlechten Bonität oder
Schufa-Einträgen. Dann kaufen die Eltern für sie eine Immobilie.
In diesem Fall werden sie nicht nur Eigentümer, sondern auch Kreditnehmer. Die Kinder wohnen dann als Mieter in dem Eigentum der Eltern. Es kann eine Art
Mietkauf vereinbart werden, bei dem das Kind den Eltern die Immobilie in Raten abkauft.
Wer eine Immobilie mit den Eltern finanzieren möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Welche Finanzierungsoption geeignet ist, hängt von der Wohnsituation sowie persönlichen Faktoren ab. Unsere Baufin-Experten beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei, den passenden Immobilienkredit für Ihren Traum vom Eigenheim zu finden.
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