Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 27. Juli 2021
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Mit Krankheit, Unfällen, Arbeitslosigkeit oder gar dem Tod möchte sich niemand gerne beschäftigen. Doch spätestens, wenn die Baufinanzierung für das Eigenheim abgeschlossen wurde, ist es an der Zeit, sich darum zu kümmern. Denn all diese Risiken können nicht nur den Traum von den eigenen Vier Wänden bedrohen. Sie können auch die Existenz der Familie gefährden.
Um das Eigenheim auch in der Zukunft bei allen drohenden Eventualitäten halten zu können, ist die Absicherung von Bauherren und Käufern unerlässlich. Und dafür gibt es verschiedene Versicherungen, mit denen sich eine Baufinanzierung absichern lässt.
Wenn der Hauptverdiener verstirbt, kann die Familie in eine existenzbedrohende Situation geraten. Denn trotz all der Trauer müssen fortlaufende Rechnungen und hohe Kreditraten beglichen werden. Um die Hinterbliebenen zumindest finanziell abzusichern, gibt es die Risikolebensversicherung. Diese leistet, wenn die versicherte Person stirbt. Dabei sollte die Versicherungssumme mindestens die Höhe der Darlehenssumme decken und die Laufzeit bis zum Ende der Kreditlaufzeit gewählt sein.
Die Risikolebensversicherung besteht aus einem reinen Risikobeitrag und keinem Sparbetrag. Daher sind die Beiträge vergleichsweise günstig. Eine Absicherung über 150.000 Euro ist für weniger als zehn Euro monatlich erhältlich. Der exakte Beitrag richtet sich jedoch nach der Höhe der Versicherungssumme, dem Alter und Gesundheitszustand. Außerdem ist zu unterscheiden, ob die Todesfallleistung konstant oder fallend vereinbart ist.
Wie genau Sie Ihre Baufinanzierung mit einer Risikolebensversicherung absichern können erfahren Sie hier.
Hinweis: Mit einer Risikolebensversicherung lässt sich der Hauptverdiener der Familie absichern, sodass die Hinterbliebenen finanziell versorgt sind, wenn dieser verstirbt. Es können auch beide Partner gegenseitig in einer Police versichert werden.
Jeder vierte Berufstätige wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Das heißt, er kann aufgrund von Krankheit oder einem Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben. Infolgedessen kann den Betroffenen sogar die finanzielle Abhängigkeit vom Staat drohen. Und dessen Leistungen sind sehr gering. Denn bei Berufsunfähigkeit zahlt der Gesetzgeber keine Rente. Eine Leistung erhält nur, wer keiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr nachgehen kann.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor diesem Risiko. Denn die Versicherung leistet, wenn die Versicherten ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Dann erhalten sie eine monatliche Rente, deren Höhe sich dem Einkommen anpassen lässt.
Allerdings ist der Abschluss einer BU-Versicherung mit einer Gesundheitsprüfung verbunden. Schwere Vorerkrankungen können zur Ablehnung des Antrags führen. Eine Alternative, um das Einkommen abzusichern, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt, wenn die Versicherten keine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr ausüben können. Oder die Grundfähigkeitsversicherung, die bei Verlust einer Grundfähigkeit leistet.
Hinweis: Die Absicherung finanzieller Folgen bei Verlust der eigenen Arbeitskraft ist der wichtigste Versicherungsschutz überhaupt. Unabhängig von Ihrer Baufinanzierung sollten Sie diesen Schutz besitzen.
Wer längere Zeit krankgeschrieben ist, ist nicht zwangsweise berufsunfähig. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber den Lohn für sechs Wochen weiter. Ab dem 43. Krankheitstag springt dann die Krankenkasse ein und leistet das sogenannte Krankengeld. Dieses liegt rund 20 Prozent unter dem bisherigen Nettoeinkommen.
Insbesondere bei einem Immobilienkredit kann dieser Einkommensverlust schnell zu finanziellen Problemen führen. Mit einer Krankentagegeldversicherung lässt sich die Versorgungslücke schließen. Denn diese Police dient dazu, die Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld auszugleichen.
Hinweis: Bei Arbeitnehmern greift die Krankentagegeldversicherung in der Regel ab der sechsten Woche, wenn die Lohnfortzahlung endet. Selbstständige können bereits früher eine Leistung beziehen. Allerdings steigt der Beitrag, je eher der Anspruch auf eine Ersatzleistung im Krankheitsfall beginnt.
Ein Unfall ist nicht nur eine seelische Belastung. Er kann auch für finanzielle Schwierigkeiten sorgen. Insbesondere, wenn die Betroffenen körperliche Schäden davontragen und ihrem Alltag, wie er zuvor ausgestaltet war, nicht mehr nachgehen können. In schweren Fällen droht nicht nur der Verlust der Arbeitskraft. Ein Unfall kann auch dafür verantwortlich sein, dass das Zuhause umgebaut und barrierefrei organisiert werden muss. Wer erst ein Haus gekauft oder gebaut hat, hat dafür meist kein Geld mehr zur Verfügung.
Eine Unfallversicherung schützt in diesen Fällen zumindest finanziell. Denn sie leistet, wenn die Versicherten nach einem Unfall dauerhaft körperliche oder gesundheitliche Schäden davontragen. Die Leistung kann eine Einmalzahlung bei Invalidität oder eine Rente umfassen. Auch Tagegelder sowie kosmetische Operationen und Schmerzensgeld lassen sich versichern.
Hinweis: Die Unfallversicherung ist unter Experten umstritten. Nicht jeder rät zum Abschluss einer solchen Police. Im Rahmen einer laufenden Baufinanzierung sollten Sie das Für und Wider genau abwägen.
Neben der Absicherung Ihrer Baufinanzierung sollten Sie sich zusätzlich Gedanken über Versicherungen zum Schutz Ihres Vermögens machen. Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschäden ist hierbei sicher das bekannteste Beispiel. Jedoch gibt es auch weitere Policen, die gerade in der Bauphase zu bedenken sind, wie bspw. Feuerrohbau. In zwei weiteren Artikel haben wir die Informationen für diese Absicherung näher unter die Lupe genommen.
Mit der Entscheidung für den Bau oder Kauf einer Immobilie geht eine große Verantwortung einher. Nicht nur die Finanzierung selbst muss den individuellen Lebensumständen angepasst sein. Auch die Absicherung der Kreditnehmer ist elementar. Unsere Baufinanzierungsexperten sind Ihnen gerne behilflich und beantworten alle Ihre Fragen rund um das Thema Versicherung.
Susanne Knofe
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Stand: 27. Juli 2021
2,98 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.037,50 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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