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Baufinanzierung absichern mit der Risikolebensversicherung

Autorin_Daniela_Schehrmann

Daniela Schehrmann

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Expertin für Baufinanzierung

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Stand: 30. Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vertraglich festgelegte Summe an die Hinterbliebenen – und schützt sie damit vor einer unkontrollierbaren Kreditlast.
    • Zur Absicherung einer Baufinanzierung empfiehlt sich eine individuell fallende Versicherungssumme, die sich an der Restschuld des Darlehens orientiert.
    • Die Kosten sind überschaubar: Ein 30-jähriger Nichtraucher zahlt für eine Versicherungssumme von 300.000 Euro bei 25 Jahren Laufzeit rund 10 Euro im Monat.
    • Eine Risikolebensversicherung ist in der Regel deutlich günstiger und flexibler als die von Banken häufig angebotene Restschuldversicherung – ein Vergleich lohnt sich immer.
    • Stiftung Warentest empfiehlt, mindestens das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens zu versichern, damit auch der hinterbliebene Partner langfristig finanziell versorgt ist.
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Wer eine Immobilie kauft oder baut, geht eine langjährige finanzielle Verpflichtung ein – oft über 20 bis 30 Jahre und in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro.

 

Wird diese Entscheidung gemeinsam als Paar oder Familie getroffen, wird mit einem entsprechenden Haushaltseinkommen kalkuliert. Doch was passiert, wenn einer der Partner – oder der Hauptverdiener – unerwartet verstirbt?

 

Ohne Absicherung kann die verbleibende Kreditlast für die Hinterbliebenen existenzbedrohend werden. Eine Risikolebensversicherung schützt genau davor.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung sichert das finanzielle Risiko eines Todesfalls ab. Sie leistet, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt – unabhängig davon, ob der Tod auf eine Erkrankung oder einen Unfall zurückzuführen ist. Der im Vertrag festgelegte Bezugsberechtigte erhält dann die Todesfallsumme ausgezahlt. Diese kann genutzt werden, um die Restschuld der Baufinanzierung zu tilgen, sodass die Familie schuldenfrei bleibt und das Eigenheim halten kann.

 

Sinn und Zweck ist ausschließlich der Todesfallschutz – es wird kein Kapital aufgebaut. Gerade deshalb ist die Risikolebensversicherung vergleichsweise günstig und eignet sich besonders zur zweckgebundenen Absicherung einer Baufinanzierung.

Sinn und Zweck einer Risikolebensversicherung ist, die Hinterbliebenen vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls zu schützen.

Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung?

Beim Abschluss einer Baufinanzierung bieten viele Banken direkt eine Restschuldversicherung (RSV) an. Diese klingt praktisch – ist aber in der Regel deutlich teurer als eine eigenständige Risikolebensversicherung und enthält häufig umfangreiche Ausschlussklauseln.

Risikolebensversicherung

Restschuldversicherung

Leistungsauslöser

Todesfall

Todesfall, Arbeitslosigkeit, Krankheit, BU

Versicherungssumme

Frei wählbar

An Kreditrestschuld gekoppelt

Kosten

Gering – ab wenigen €/Monat

Deutlich höher, verteuert den Kredit

Flexibilität

Unabhängig vom Darlehen

An Bank und Kredit gebunden

Auszahlung

An Bezugsberechtigte (Familie)

Direkt an die Bank

Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, die Restschuldversicherung Ihrer Bank abzuschließen, auch wenn die Bank darauf drängt. Lediglich in Ausnahmefällen (z. B. sehr geringer Bonität) kann eine Bank eine Absicherung als Kreditbedingung stellen. In diesem Fall lohnt es sich dennoch, eine eigenständige Risikolebensversicherung als günstigere Alternative zu prüfen.

Wann leistet die Risikolebensversicherung?

Die Versicherung zahlt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt – egal ob durch Krankheit oder Unfall. Einige Tarife sehen eine erhöhte Leistung bei Unfalltod vor (bis zur doppelten Todesfallsumme).

 

Es gibt jedoch Einschränkungen, die Sie kennen sollten:

  • Vorerkrankungen: Beim Vertragsabschluss müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bestehende Erkrankungen können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Werden Fragen unrichtig beantwortet, kann der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung kürzen oder verweigern – und die Familie steht ohne Absicherung da.
  • Selbsttötung: In der Regel nicht oder erst nach einer Karenzzeit von mindestens fünf Jahren versichert.
  • Wartezeit: Einzelne Tarife sehen eine Karenzzeit vor, innerhalb derer kein Versicherungsschutz besteht. Im Todesfall während dieser Frist werden nur die bereits gezahlten Beiträge erstattet.

Wer sollte versichert werden?

Hauptverdiener absichern

Mindestens der Hauptverdiener der Familie sollte versichert sein. Fällt dieses Einkommen durch einen Todesfall weg, gerät die Kreditrückzahlung sofort in Gefahr.

 

Beide Partner absichern

Sind beide Partner berufstätig, sollte für beide eine Absicherung bestehen. Das kann über zwei getrennte Verträge oder einen gemeinsamen Vertrag mit gegenseitiger Versicherung geschehen.

 

Empfehlung: Zwei separate Verträge sind in der Regel sinnvoller. Versterben beide Partner im Fall eines gemeinsamen Vertrags, erhalten die Bezugsberechtigten (Kinder, Eltern) die Todesfallleistung nur einmal. Bei zwei eigenständigen Verträgen erhalten sie aus beiden Verträgen jeweils eine Auszahlung.

 

Auch den nicht berufstätigen Partner berücksichtigen

Kümmert sich ein Partner nicht berufstätig um Haushalt und Kinderbetreuung, sollte auch dessen Absicherung bedacht werden. Fällt dieser Partner weg, entstehen erhebliche Folgekosten – etwa für externe Kinderbetreuung oder eine reduzierte Arbeitszeit des verbleibenden Partners.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Mindestanforderung: Die Todesfallleistung sollte der Restschuld der Baufinanzierung entsprechen. Da die Restschuld mit jeder Tilgungsrate sinkt, bietet es sich an, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen.

 

Soll auch der hinterbliebene Partner darüber hinaus finanziell versorgt sein, empfiehlt Stiftung Warentest, mindestens das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens zu versichern. Denn trotz getilgtem Kredit laufen Nebenkosten, Lebenshaltungskosten und ggf. Kinderbetreuungskosten weiter.

Die drei Varianten der Versicherungssumme im Überblick

Konstante Versicherungssumme

Die Todesfallleistung bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Sinnvoll, wenn neben der Baufinanzierung auch der Lebensunterhalt der Familie langfristig abgesichert werden soll.

 

Linear fallende Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sinkt jedes Jahr um einen festen Betrag. Die Prämie reduziert sich damit ebenfalls. Praktisch, aber nicht immer passgenau zur tatsächlichen Restschuld.

 

Individuell fallende Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird jedes Jahr an die tatsächliche Restschuld des Darlehens angepasst – also an den konkreten Tilgungs- und Zinsverlauf. Diese Variante ist zur reinen Absicherung der Baufinanzierung am besten geeignet, da Absicherungsbedarf und Prämie immer im Gleichschritt sinken.

 

Empfehlung für die Praxis: Schließen Sie zwei separate Verträge ab, einen mit individuell fallender Versicherungssumme zur Absicherung der Baufinanzierung, einen weiteren mit konstanter Summe zur finanziellen Versorgung der Familie. So lassen sich beide Ziele sauber trennen und flexibel anpassen.

Wie lange sollte die Laufzeit sein?

Die Laufzeit der Risikolebensversicherung muss der gesamten Kreditrückzahlungsdauer entsprechen, nicht nur der Zinsbindung. Das heißt: Endet Ihre Zinsbindung nach 15 Jahren und Sie schließen eine Anschlussfinanzierung ab, sollte die Versicherung noch bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens laufen.

 

Da Immobilienkredite häufig über 20 bis 30 Jahre zurückgezahlt werden, ist eine entsprechend lange Vertragslaufzeit nötig. Beginnen sollte der Schutz idealerweise gleichzeitig mit der Baufinanzierung – also vom ersten Tag der finanziellen Verpflichtung an.

Was kostet eine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Baufinanzierung?

Die Kosten sind überschaubar, das ist einer der größten Vorteile dieser Versicherungsform. Beispielwerte (Stand 2026, Nichtraucher ohne Vorerkrankungen):

Alter Versicherungssumme Laufzeit Monatsbeitrag (ca.)
30 Jahre 300.000 € 25 Jahre ab ca. 10 €
35 Jahre 300.000 € 20 Jahre ab ca. 13 €
40 Jahre 200.000 € 20 Jahre ab ca. 14 €

Die genaue Prämie hängt ab von: Versicherungssumme, Laufzeit, Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Raucherstatus und ggf. besonderen Berufsrisiken.

Tipp: Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger ist die Prämie. Ein früher Abschluss zahlt sich über die gesamte Laufzeit aus.

Steuerliche Hinweise und Erbschaftssteuer bei unverheirateten Paaren

Unverheiratete Paare: Erbschaftssteuer vermeiden

Unverheiratete Paare haben bei einer Erbschaft einen Freibetrag von 20.000 Euro. Übersteigt die Auszahlung der Risikolebensversicherung diesen Betrag, fällt Erbschaftssteuer an – was je nach Versicherungssumme erhebliche Kosten verursachen kann.

 

Die Lösung ist einfach: Jeder Partner wird Versicherungsnehmer des jeweils anderen Vertrags. Der eigene Partner ist dann als versicherte Person eingetragen. Verstirbt die versicherte Person, bezieht der hinterbliebene Partner die Leistung aus seiner eigenen Versicherung – und es fällt keine Erbschaftssteuer an.

 

Diese Konstruktion empfiehlt sich auch für Ehepaare, wenn der gemeinsame Nachlass den Erbschaftsteuerfreibetrag von 500.000 Euro übersteigen würde.

 

Beiträge steuerlich geltend machen

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung können als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden, allerdings nur bis zu den geltenden Höchstbeträgen, die je nach individueller Steuersituation bereits durch andere Versicherungsbeiträge ausgeschöpft sein können. Lassen Sie dies im Einzelfall prüfen.

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung bei der Baufinanzierung

Eine Risikolebensversicherung soll nicht nur die Baufinanzierung absichern, sondern die Hinterbliebenen im Ernstfall vor finanziellen Schwierigkeiten schützen. Daher ist es wichtig, dieser Versicherung besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Wir empfehlen Ihnen, sich umfassend beraten zu lassen, um Ihren individuellen Bedarf exakt zu bestimmen und die optimale Absicherung zu finden. Unsere Experten helfen Ihnen dabei. Wir beantworten nicht nur Ihre Fragen zur Baufinanzierung, sondern auch zur finanziellen Versorgung Ihrer Familie und sich selbst. Vereinbaren Sie hier einen Termin mit uns.

Ist eine Risikolebensversicherung Pflicht bei der Baufinanzierung?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Allerdings verlangen manche Banken bei hohen Darlehenssummen oder geringer Bonität eine Absicherung als Kreditbedingung. In diesem Fall sollten Sie eigenständig eine Risikolebensversicherung abschließen und nicht automatisch die teurere Restschuldversicherung der Bank wählen.

Kann ich die Risikolebensversicherung an die Bank abtreten?

Ja, einige Banken fordern die Abtretung der Todesfallleistung an sich selbst als zusätzliche Sicherheit. In diesem Fall fließt die Versicherungssumme im Leistungsfall direkt an die Bank, um den Kredit zu tilgen. Achten Sie darauf, ob und in welcher Höhe der Familie noch ein Überschuss verbleibt.

Was passiert, wenn ich die Gesundheitsfragen nicht korrekt beantworte?

Der Versicherer kann im Leistungsfall seine Zahlung kürzen oder vollständig ablehnen, wenn er nachweisen kann, dass er den Vertrag bei vollständiger Kenntnis der Vorerkrankungen nicht abgeschlossen hätte. Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen deshalb immer wahrheitsgemäß. Bei Vorerkrankungen kann eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern helfen, die Konditionen zu vergleichen, ohne direkt einen Antrag zu stellen.

Daniela Schehrmann

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Stand: 30. Juni 2026

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