Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 13. April 2022
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Wer eine Immobilie erwerben oder bauen möchte, muss meist dafür einen Kredit aufnehmen. Mit dem Abschluss einer Baufinanzierung geht eine langjährige Verpflichtung einher, um die hohe Summe von mehreren Hunderttausend Euro zurückzubezahlen. Wird dieser Schritt gemeinsam als Paar oder Familie unternommen, rechnen die Kreditnehmer mit einem entsprechenden Einkommen. Doch was passiert, wenn einer von beiden, gar der Hauptverdiener, versterben sollte? In diesem Fall entsteht für den zurückgebliebenen Partner eine erhebliche Belastung, die nicht selten den finanziellen Ruin bedeuten kann. Eine Risikolebensversicherung schützt davor. Denn sie stellt sicher, dass der Partner, die Familie oder Sie selbst im Ernstfall finanziell versorgt sind.
Eine Risikolebensversicherung sichert das Leben eines Menschen ab. Denn sie leistet, wenn die versicherte Person versterben sollte. Dann erhält der Bezugsberechtigte oder die gerichtlichen Erben eine Versicherungssumme ausbezahlt, die vertraglich festgelegt wurde. Die Todesfallleistung kann ein paar Tausend oder mehrere Hunderttausend Euro betragen. Diese Absicherung eignet sich somit, um auch höhere Summen wie eine Baufinanzierung abzusichern.
Sinn und Zweck einer Risikolebensversicherung ist, die Hinterbliebenen vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls zu schützen.
In der Regel wird diese Versicherung für das Ableben einer Person abgeschlossen. Es gibt aber auch Varianten, die weitere Risiken absichern, die zu finanziellen Schwierigkeiten führen können. Zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Damit ist die Risikolebensversicherung eine gute Möglichkeit, um etwaige Risiken bei einer Baufinanzierung abzusichern.
Die Risikolebensversicherung leistet, wenn die versicherte Person des Vertrages verstirbt. Diese muss nicht zwangsweise der Versicherungsnehmer sein. Auch spielt es keine Rolle, ob ihr Ableben aus einer Erkrankung oder einem Unfall resultiert. Einen Unterschied gibt es nur, wenn der Vertrag eine höhere Leistung bei Unfalltod vorsieht. Einige Versicherer zahlen in diesem Fall bis zur doppelten Todesfallleistung.
Allerdings kann es Leistungsausschlüsse geben. So müssen die Versicherten bei Vertragsabschluss der Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen beantworten. Bereits bestehende Erkrankungen können vertraglich ausgeschlossen sein. Dann würde die Versicherung keine Leistung erbringen, wenn die Person an dieser Krankheit verstirbt. Auch ist Selbsttötung nicht oder erst nach einer bestimmten Zeit von mindestens fünf Jahren versichert.
Ferner gibt es einige wenige Tarife, die eine Wartezeit vorsehen. Dann leistet der Versicherer nicht, wenn die Person innerhalb der Karenzzeit versterben sollte. Der Bezugsberechtigte erhält lediglich die bereits erbrachten Beiträge und etwaige Überschussbeteiligungen ausbezahlt.
Wird die Risikolebensversicherung zur Absicherung einer Baufinanzierung abgeschlossen, sollte mindestens der Hauptverdiener der Familie versichert werden. Dieser trägt den größten Teil zum Haushaltseinkommen bei. Demzufolge würde sein Tod und damit der Verlust des Einkommens zu finanziellen Schwierigkeiten führen.
Sind beide Partner berufstätig, sollte auch eine Versicherung für beide abgeschlossen werden. Dies kann durch zwei verschiedene Verträge oder einen Vertrag, indem sie gegenseitig versichert sind, geschehen. Letzteres ist jedoch nicht immer sinnvoll. Denn versterben beide Partner, erhalten die nächsten Bezugsberechtigten (Kinder, Eltern) die Todesfallleistung nur einmal ausbezahlt. Bestehen hingegen zwei Absicherungen, beziehen sie aus beiden Verträgen jeweils eine Leistung.
Allerdings ist die finanzielle Mehrbelastung durch den Tod eines Nicht-berufstätigen-Partners oder mit einem geringen Einkommen nicht zu unterschätzen. Denn kümmert sich dieser um die Betreuung der Kinder, fallen unter Umständen zukünftig Kosten für eine Kinderbetreuung an. Oder die Arbeitszeit muss zugunsten der Familie reduziert werden, wodurch sich das Einkommen verringert. Daher sollte auch über die Absicherung des Partners nachgedacht werden, dessen Einkommen nicht elementar zum Haushaltseinkommen beiträgt.
Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, lässt sich nicht pauschal sagen. Um mit einer Risikolebensversicherung eine Baufinanzierung abzusichern, sollte die Todesfallleistung mindestens der Restschuld des Baukredits entsprechen. Da diese allerdings im Laufe der Jahre abnimmt, kann es sinnvoll sein, eine fallende Versicherungsleistung zu wählen. Dann reduziert sich die Versicherungssumme mit jedem Jahr, indem auch die Restschuld der Baufinanzierung abnimmt.
Ferner ist zu entscheiden, ob über die Baufinanzierung hinaus weitere Verbindlichkeiten mit der Risikolebensversicherung abgesichert sein sollen. Besteht beispielsweise ein Autokredit, kann dieser auch berücksichtigt werden. In diesem Fall ist die Restschuld der offenen Forderung zur Restschuld des Immobiliendarlehens zu addieren.
Wichtig ist auch zu überprüfen, ob der hinterbliebene Partner finanziell versorgt ist. Denn vor allem dann, wenn der Hauptverdiener verstirbt, fällt das bisher vorhandene Haushaltseinkommen weg. Trotz Tilgung der Kreditschuld und des Entfalls der monatlichen Rate, bestehen weiter Verbindlichkeiten wie Nebenkosten und Lebenshaltungskosten. Stiftung Warentest empfiehlt daher, mindestens das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreshaushaltseinkommens mit einer Risikolebensversicherung abzusichern, damit der Hinterbliebene und die Familie finanziell versorgt sind.
Bei einer Risikolebensversicherung zur Absicherung der Baufinanzierung können die Versicherungsnehmer zwischen einer konstanten und einer fallenden Versicherungssumme wählen:
Um eine Baufinanzierung mit einer Risikolebensversicherung abzusichern, bietet es sich an, eine individuell fallende Versicherungssumme zu wählen. Denn diese wird immer der Restschuld des Darlehens angepasst. Dadurch sinkt mit dem Absicherungsbedarf der fällige Beitrag.
Soll auch der hinterbliebene Partner finanziell versorgt werden, ist eine konstante Versicherungssumme sinnvoller. Aus diesem Grund ist es meist ratsam, zwei verschiedene Verträge abzuschließen und beide Absicherungen getrennt voneinander zu betrachten. Dies bringt auch den Vorteil mit sich, dass der Bedarf zur finanziellen Versorgung der Familie angepasst werden kann. Sind die Kinder aus dem Haus und verdienen selbstständig Geld, kann die Todesfallleistung möglicherweise reduziert werden. Genauso lässt sie sich erhöhen, wenn Nachwuchs bevorsteht oder das Einkommen gestiegen ist.
Unverheiratete Paare haben im Falle einer Erbschaft einen Freibetrag von 20.000 Euro. Für die darüber liegende Summe fällt die Erbschaftssteuer an. Stirbt ein Partner, erhält der Hinterbliebene die Hälfte der gemeinsamen Immobilie, Wertgegenstände, vorhandenes Kapital und die Todesfallleistung aus der Versicherung. Dadurch ist der Freibetrag schnell überschritten und die Summe muss versteuert werden.
Um zumindest bei der Risikolebensversicherung die Erbschaftssteuer zu umgehen, gibt es eine simple Lösung. Der jeweilige Partner, der die Leistung erhalten würde, wird Versicherungsnehmer des Vertrages. Der andere Partner ist als versicherte Person hinterlegt. Verstirbt diese, bezieht der Hinterbliebene Geld aus seiner eigenen Versicherung. Dadurch fällt keine Erbschaftssteuer an.
Diese Lösung bietet sich auf für Ehepaare an, die den Freibetrag von 500.000 Euro bei einer Erbschaft überschreiten würden.
Um die Baufinanzierung mit einer Risikolebensversicherung abzusichern, muss die Laufzeit des Vertrages der Dauer der Kreditrückzahlung entsprechen. Das bedeutet, dass die Absicherung nicht mit dem Ende der Sollzinsbindung nach zehn, 15 oder 20 Jahren endet. Sondern erst dann, wenn die letzte Rate des Darlehens getilgt wurde.
Da es sich bei einem Immobilienkredit um hohe Summen und eine langjährige Verbindlichkeit handelt, kann die Laufzeit der Risikolebensversicherung 20, 25 Jahre und mehr betragen. Es ist jedoch wichtig, die gesamte Tilgungsdauer abzudecken, um auch bei einer geringeren Restschuld finanziell abgesichert zu sein.
Zudem sollte der Versicherungsschutz greifen, sobald die Baufinanzierung abgeschlossen wurde. Denn ab diesem Zeitpunkt beginnt die finanzielle Verpflichtung gegenüber der Bank. Auch wenn zunächst eine tilgungsfreie Zeit vereinbart wurde und die erste Ratenzahlung erst später vorgesehen ist.
Die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit der Risikolebensversicherung sind entscheidende Faktoren, um die Baufinanzierung absichern zu können. Zusätzlich sollten Sie Folgendes vor Vertragsabschluss berücksichtigen:
Bei Vertragsabschluss müssen die Versicherungsnehmer Gesundheitsfragen beantworten. Diese helfen dem Versicherer dabei, das Risiko einzuschätzen. Sie können auch dazu führen, dass er den Versicherungsschutz ablehnt oder einschränkt. Dennoch sollten die Antragsteller die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Denn im Leistungsfall überprüft der Versicherer den Gesundheitszustand. Und wurden die Fragen nicht korrekt beantwortet, kann er die Leistung kürzen oder sogar ablehnen, wenn er den Antrag mit dem Wissen über die Vorerkrankung nachweislich nicht angenommen hätte. Damit wären die Hinterbliebenen nicht mehr finanziell abgesichert.
Eine Risikolebensversicherung, um eine Baufinanzierung abzusichern, ist vergleichsweise preiswert. So gibt es die Absicherung mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer konstanten Versicherungssumme über 200.000 Euro für eine 29-jährige gesunde Person für knapp fünf Euro im Monat.
Die Kosten sind im Detail jedoch abhängig von der Todesfallleistung, der Laufzeit, dem Alter, dem Gesundheitszustand und individuellen Risiken wie Rauchen oder einem gefahrenerhöhenden Beruf.
Eine Risikolebensversicherung soll nicht nur die Baufinanzierung absichern, sondern die Hinterbliebenen im Ernstfall vor finanziellen Schwierigkeiten schützen. Daher ist es wichtig, dieser Versicherung besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich umfassend beraten zu lassen, um Ihren individuellen Bedarf exakt zu bestimmen und die optimale Absicherung zu finden. Unsere Experten helfen Ihnen dabei. Wir beantworten nicht nur Ihre Fragen zur Baufinanzierung, sondern auch zur finanziellen Versorgung Ihrer Familie und sich selbst. Vereinbaren Sie hier einen Termin mit uns.
Susanne Knofe
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Stand: 13. April 2022
2,99 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.039,58 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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