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Jeder Hausbauer benötigt eine Bauherrenhaftpflicht

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

|

Expertin für Baufinanzierung

|

Stand: 18. August 2023

Das Wichtigste in Kürze

    • Die Bauherrenhaftpflicht bietet Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
    • Die Versicherung leistet, wenn im Zusammenhang mit der Baustelle Personen verletzt werden oder fremdes Eigentum beschädigt wird.
    • Gute Tarife übernehmen auch die Folgekosten nach einem Umweltschaden.
    • Kombiniert mit einer Bauleistungs- und Feuerrohbauversicherung sind Bauherren bei Fremdschäden wie auch Eigenschäden umfassend abgesichert.
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Die Bauphase des Eigenheims ist eine aufregende Zeit, während der aber auch vieles passieren kann. Denn Baustellen bergen erhebliche Gefahren und sind besonders unfallträchtig. Dabei trägt der Bauherr die volle Verantwortung für alles, was passiert – und haftet bei einem Unfall mit seinem gesamten Vermögen. Aus diesem Grund benötigen alle Bauherren eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn diese schützt ihre finanzielle Existenz bei Unfällen und Schäden im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben.

Warum brauchen Hausbauer eine Bauherrenhaftpflicht?

Viele Risiken lassen sich mit der nötigen Umsicht auf einer Baustelle minimieren. Doch stellen nicht nur große Baumaschinen und herumliegendes Baumaterial weiterhin eine Gefahr dar; vollständig vor Schäden ist keine Baustelle geschützt. So kann es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall kommen, bei der eine Person oder Sache geschädigt wird.

Bauherren tragen die volle Verantwortung für ihr Bauprojekt. Das heißt konkret: Kommt es im Zusammenhang mit ihrer Baustelle zu einem Unfall oder Schaden, werden sie dafür haftbar gemacht. Und sie haften unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen. Dieser Umstand kann zur Bedrohung ihrer finanziellen Existenz werden. Vor allem dann, wenn eine Person verletzt wird.

Eine Bauherrenhaftpflicht knüpft an diesem Punkt an und ist damit eine der wichtigsten Versicherungen für Bauherren. Denn sie kommt für die Schadensersatzforderungen infolge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens auf. Sie bietet damit Versicherungsschutz, wenn durch das Bauvorhaben eine fremde Sache beschädigt wird. Etwa wenn ein Bauzaun auf das parkende Auto des Nachbarn stürzt. Aber auch, wenn eine Person verletzt wird und bleibende Schäden davonträgt. Damit ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung für jeden Bauherr unerlässlich.

Wer nur kleinere Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen an seinem Zuhause vornimmt, benötigt meist keine Bauherrenhaftpflicht. Denn die meisten Privathaftpflichtversicherungen schließen Renovierungs-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen bis zu einer bestimmten Bausumme ein.

Wichtig: Gesamtschuldnerische Haftung auch mit Architekt und Baufirma

Bauherren, die ihr Eigenheim durch einen Architekten bzw. eine Baufirma errichten lassen, müssen sich trotzdem um einen Versicherungsschutz kümmern. Denn laut BGB kann ein Geschädigter seine Schadensersatzforderung gegen jede der drei Parteien wenden – also gegen den Architekten, die Baufirma und nicht zuletzt den Bauherrn. Dabei spielt es keine Rolle, wer für den Schaden die Hauptverantwortung trägt. Aus diesem Grund brauchen auch Bauherren, die ein Bauunternehmen beauftragen, eine Bauherrenhaftpflicht.

Wann leistet die Bauherrenhaftpflicht?

Die Bauherrenhaftpflicht leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Baustelle entstanden sind. Dazu gehören auch Schäden, die durch Baumaschinen verursacht wurden. Darüber hinaus beinhalten gute Tarife Schutz bei Umweltschäden.

Personenschäden

Zu den Leistungen bei Personenschäden zählt die Kostenübernahme von medizinischen Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Forderungen infolge von Tod und Invalidität etc.

Sachschäden

Zu den Leistungen bei Sachschäden zählt die Übernahme der Schadensersatzforderungen, wenn eine Sache beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt.

Vermögensschäden

Zu den Leistungen bei Vermögensschäden zählen die finanzielle Folgeschäden, die aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden resultieren.

Umweltschäden

Zu den Umweltschäden zählt die  Schädigung von Gewässern, des Bodens, Pflanzen und Tieren.

Darüber hinaus fungiert die Haftpflicht wie ein passiver Rechtsschutz. Treten Dritte mit ungerechtfertigten Forderungen an die Bauherren heran, wehrt die Versicherung die Ansprüche gegen seinen Kunden ab. Auch vor Gericht.

Mitversicherung von freiwilligen Helfern

Wichtig ist darauf zu achten, dass auch Freunde und Bekannte versichert sind, die auf der Baustelle mithelfen. Dafür benötigt es einen besonderen Einschluss im Vertrag. Die meisten Versicherer schließen diese in der Bausumme unter dem Punkt „Eigenleistungen“ bis zu einer Summe von 25.000 Euro ein. Bauherren sollten aber zwingend prüfen, ob der Versicherungsschutz tatsächlich gegeben ist. Und wenn nicht, ihren Vertrag dahingehend anpassen.

Schadenbeispiele

  • Ein Freund hilft am Wochenende auf der Baustelle mit. Er rutscht beim Zuschneiden eines Rohres mit der Flex ab und schneidet sich ins Bein. Der Freund muss vom Notarzt behandelt werden.

  • Das Gerüst, das zum Verputzen der Außenmauern gestellt wurde, ist nicht korrekt zusammengebaut. Es fällt um und beschädigt das parkende Auto des Nachbarn.

  • Die Holzbalken für den Rohbau wurden nicht richtig gelagert. Ein Bauarbeiter will einen Teil davon verladen. Die Balken fallen um und verletzen ihn am Bein.

Ergänzung mit Bauleistungs- und Feuerrohbauversicherung für umfassenden Schutz

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt immer für die Schadensersatzforderungen Dritter auf. Das bedeutet, eigene Schäden sind nicht mitversichert. Für die Absicherung von Eigenschäden benötigt es eine Bauleistungsversicherung sowie eine Feuerrohbauversicherung.

Wird durch einen Sturm Baumaterial beschädigt oder sorgt eine Überschwemmung für schwere Schäden am Rohbau, greift die Bauleistungsversicherung. Denn diese schützt Hausbauer vor teuren Kosten nach einem Sachschaden während der Bauzeit. Doch die Bauleistungsversicherung leistet nicht bei allen Risiken; so sind Feuerschäden bspw. nicht mitversichert. Um auch bei einem Schaden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion abgesichert zu sein, benötigten Hausbauer zusätzlich die Feuerrohbauversicherung.

Häufig ist eine Feuerrohbauversicherung bereits in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Dabei wandelt sich der Versicherungsschutz nach Fertigstellung automatisch in eine vollwertige Gebäudeversicherung um.

Eine Kombination aus Feuerrohbau- und Bauleistungsversicherung für Eigenschäden sowie die Bauherrenhaftpflicht für Fremdschäden stellt den optimalen Versicherungsschutz für Bauherren dar. Damit sind sie geschützt, wenn ihr zukünftiges Eigenheim beschädigt wird, aber auch wenn eine dritte Person Schadensersatzforderungen gegen sie richtet.

Die Bauherrenhaftpflicht – unverzichtbar beim Hausbau

Das Projekt Eigenheim bringt viele Verpflichtungen und eine große Verantwortung mit sich. Doch selbst wenn Bauherren all ihren Pflichten gerecht werden und auf die ordentliche Absicherung ihrer Baustelle achten, lässt sich das Risiko eines Unfalls nie ganz ausschließen. Denn Gefahren lauern überall – vor allem dort, wo mit schweren Maschinen und in vielen Bereichen zeitgleich gearbeitet wird. Erleidet dabei eine dritte Person einen Schaden, kann es teuer für den Bauherrn werden. Denn er ist zum Schadensersatz verpflichtet; selbst, wenn er einen Architekten oder eine Baufirma beauftragt hat.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist damit ein unverzichtbarer Schutz für alle Bauherren. Und unsere Spezialisten wissen genau, worauf es dabei ankommt. Sie beantworten in einem Beratungsgespräch gerne alle Ihre Fragen und helfen Ihnen dabei, sich und Ihr Bauprojekt ordentlich abzusichern. Vereinbaren Sie dafür jetzt einen Termin mit uns und lassen Sie sich beraten.

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Susanne Knofe

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Stand: 18. August 2023

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