Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 28.12.22
Eine Bauherrenbürgschaft schützt Bauherren und sichert die Interessen einer Baufirma ab.
Sie leistet, wenn der Bauherr trotz Zahlungsaufforderungen seitens des Bauunternehmens seiner finanziellen Verpflichtung zur Raten- oder Schlusszahlung nicht nachkommt.
Bauherren profitieren von der Bürgschaft, da sie weder eine kostspielige Zahlungsbürgschaft über die gesamte Vertragssumme abschließen, noch in Form einer Vorauszahlung auf ein gesperrtes Konto in Vorkasse treten müssen.
Eine Bauherrenbürgschaft kostet einmalig ab 75 Euro, bis maximal 336 Euro.
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Der Bau eines Hauses ist immer eine Vertrauenssache. Die Bauherren zählen darauf, dass die Baufirma ihre Wünsche fachmännisch, planmäßig und ordentlich ausführt. Während sich das Bauunternehmen auf die fristgerechte und vollständige Zahlung verlässt. Beide Parteien möchten vor Baubeginn des Bauvorhabens potenzielle Risiken ausschließen, was Nerven schont und die Beziehung zwischen den Vertragspartnern stärkt. Doch sind Baufirmen während der Bauphase einer großen finanziellen Belastung ausgesetzt. Und häufig treten sie in nicht unerheblichem Maße in Vorkasse. Um das Interesse des Bauunternehmens zu wahren, für finanzielle Sicherheit zu sorgen, gibt es die Bauherrenbürgschaft.
Aktuell dürfen Bauunternehmen eine Zahlungssicherheit maximal in Höhe der nächsten fälligen Rate verlangen. Alternativ können sie pauschal höchstens 20 Prozent der Vertragssumme ansetzen.
Die von der Schutzgemeinschaft entwickelte Bauherrenbürgschaft nimmt sich dieser Problematik an. Denn sie bietet dem Unternehmen die Sicherheit und Garantie, dass die Vertragssumme nach vereinbarter Fertigstellung vollständig erbracht wird. Damit ist es möglich, die Zahlungsverpflichtungen privater Bauherren abzusichern – wie die Schlussrate.
Die Bauherrenbürgschaft schützt das Bauunternehmen vor Zahlungsausständen. Für den Bauherren ist sie wiederum nützlich, da dieser eine Sicherheit vorweisen kann und keine teure Zahlungsbürgschaft abschließen oder mit einer Vorauszahlung auf ein gesperrtes Konto in Vorleistung treten muss.
Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 28.12.22
3,47 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.139,58 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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