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Bauherrenbürgschaft: Absicherung beim Hausbau

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

|

Expertin für Baufinanzierung

|

Stand: 28. Dezember 2022

Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Bauherrenbürgschaft schützt Bauherren und sichert die Interessen einer Baufirma ab.
    • Sie leistet, wenn der Bauherr trotz Zahlungsaufforderungen seitens des Bauunternehmens seiner finanziellen Verpflichtung zur Raten- oder Schlusszahlung nicht nachkommt.
    • Bauherren profitieren von der Bürgschaft, da sie weder eine kostspielige Zahlungsbürgschaft über die gesamte Vertragssumme abschließen, noch in Form einer Vorauszahlung auf ein gesperrtes Konto in Vorkasse treten müssen.
    • Eine Bauherrenbürgschaft kostet einmalig ab 75 Euro, bis maximal 336 Euro.
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Der Bau eines Hauses ist immer eine Vertrauenssache. Die Bauherren zählen darauf, dass die Baufirma ihre Wünsche fachmännisch, planmäßig und ordentlich ausführt. Während sich das Bauunternehmen auf die fristgerechte und vollständige Zahlung verlässt. Beide Parteien möchten vor Baubeginn des Bauvorhabens potenzielle Risiken ausschließen, was Nerven schont und die Beziehung zwischen den Vertragspartnern stärkt. Doch sind Baufirmen während der Bauphase einer großen finanziellen Belastung ausgesetzt. Und häufig treten sie in nicht unerheblichem Maße in Vorkasse. Um das Interesse des Bauunternehmens zu wahren, für finanzielle Sicherheit zu sorgen, gibt es die Bauherrenbürgschaft.

Was ist die Bauherrenbürgschaft?

Eine Bauherrenbürgschaft dient dem Schutz des Bauherrn und sichert die Interessen des Bauunternehmens ab. Denn nicht selten geraten Baufirmen in finanzielle Schieflage, weil die Bauherren nicht der Schlusszahlung nachkommen können. Etwa, weil es während des Bauprojekts unvorhergesehene Ausgaben gab, Eigenkapital fehlt oder die Gesamtkosten nicht richtig kalkuliert wurden. Dabei müssen die Bauunternehmen in Vorleistung treten; Material, Arbeiter und Maschinen bezahlen. Kann die Schlussrate nicht entrichtet und wird die Vertragssumme nicht vollständig aufgebracht, bleiben sie auf hohen Kosten sitzen. Das kann zur Insolvenz des Unternehmens führen und wiederum weitere Bauherren betreffen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass Bauunternehmen in Vorkasse treten müssen und nur Leistungen abrechnen dürfen, die sie abgeschlossen haben. Damit haben Baufirmen in der Regel keine finanzielle Sicherheit. Aus diesem Grund verlangten sie von ihren Kunden häufig Zahlungsbürgschaften über die gesamte Vertragssumme, die für den Bauherrn sehr kostspielig war. Das Problem des Nichtzahlens tritt aber meist gegen Ende des Bauprojekts auf, etwa weil das Kapital ausgeht. Somit ist es unnötig, die gesamte Vertragssumme abzusichern.

Aktuell dürfen Bauunternehmen eine Zahlungssicherheit maximal in Höhe der nächsten fälligen Rate verlangen. Alternativ können sie pauschal höchstens 20 Prozent der Vertragssumme ansetzen.

Die von der Schutzgemeinschaft entwickelte Bauherrenbürgschaft nimmt sich dieser Problematik an. Denn sie bietet dem Unternehmen die Sicherheit und Garantie, dass die Vertragssumme nach vereinbarter Fertigstellung vollständig erbracht wird. Damit ist es möglich, die Zahlungsverpflichtungen privater Bauherren abzusichern – wie die Schlussrate.

Keine ungesicherte Vorleistung für Bauherren notwendig

Häufig wird Bauherren angeboten, die Schlussrate als Zusatzsicherheit auf ein gesperrtes Konto der Baufirma einzuzahlen. Erst nach Fertigstellung wird das Geld freigegeben und das Unternehmen kann darüber verfügen. Dadurch haben die Bauherren aber ein hohes Risiko. Denn sie treten in eine ungesicherte Vorleistung. Und im Falle der Insolvenz des Unternehmens erhalten sie das Kapital meist nicht zurück. Daher warnen Verbraucherschützer eindringlich vor diesem Vorgehen. Die Bauherrenbürgschaft ist eine Alternative, die beiden Parteien Sicherheit bietet.

Wie funktioniert die Bauherrenbürgschaft?

Bauherren schließen die Bankbürgschaft zum Festpreis ab. Das heißt, sie zahlen eine einmalige Prämie, abhängig von der Bürgschaftssumme. Dafür erhalten sie eine Sicherheit ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bauunternehmen.

Im Leistungsfall kommt der Bürge für die offene Forderung auf und wird anschließend den Bauherren in Regress nehmen. Der Gläubiger, in diesem Fall das Bauunternehmen, erhält so mit Sicherheit das Geld. Damit ein Leistungsfall eintritt, muss der Bauherr mit seinen Raten im Verzug sein. Zusätzlich muss eine Mahnung erfolgen. Der Bürge wird mit dem Bauherren in Kontakt treten und ihm eine Frist zur Zahlung setzen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach und sprechen keine offenkundigen Tatsachen dagegen, erhält das Bauunternehmen den offenen Betrag vom Bürgen. Und wird diese im Gegenzug beim Bauherren wieder einfordern.

Die Bauherrenbürgschaft schützt das Bauunternehmen vor Zahlungsausständen. Für den Bauherren ist sie wiederum nützlich, da dieser eine Sicherheit vorweisen kann und keine teure Zahlungsbürgschaft abschließen oder mit einer Vorauszahlung auf ein gesperrtes Konto in Vorleistung treten muss.

Geringer Aufwand und überschaubare Kosten

Ein Vorteil der Bauherrenbürgschaft ist, dass diese mit geringem Aufwand abgeschlossen werden kann und die Kosten überschaubar sind. So zahlen die Bürgschaftsnehmer einmalig 75 Euro für eine Bürgschaftssumme bis 11.900 Euro, maximal 336 Euro für eine Bürgschaft über 80.000 Euro. Die Bauherrenbürgschaft lässt sich unkompliziert online beantragen.

Das Konzept wurde gemeinsam mit Experten aus der Versicherungsbranche entwickelt. Ziel ist, ein unkompliziertes Produkt bereitzustellen, das individuell ist, aber ausreichend Sicherheit in der Bauphase bietet. So lässt sich bei Vertragsabschluss die Höhe der Bürgschaft frei wählen. In der Regel wird damit die Schlussrate abgesichert.

Lohnt sich die Bauherrenbürgschaft?

Ob sich die Bauherrenbürgschaft in Ihrem Fall lohnt, muss immer individuell entschieden werden. Ausschlaggebend sind dabei die finanziellen Mittel und die Vertragssumme, die mit dem Bauunternehmen vereinbart wurde. Außerdem setzen nicht alle Firmen eine Sicherheit voraus. Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zur Bauherrenbürgschaft und allen weiteren Anliegen rund um eine BaufinanzierungJetzt Termin vereinbaren.

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

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Stand: 28. Dezember 2022

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