Zusätzliche Sicherheiten werden verlangt, wenn die Kreditsumme die Beleihungsgrenze überschreitet oder der Kreditnehmer keine ausreichende Bonität vorweisen kann. Zusatzsicherheiten können beispielsweise abbezahlte Immobilien und Grundstücke, Bürgschaften oder die Mitverpflichtung von Verwandten sein.
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