Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 10. Juli 2024
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Die aktuell unsicheren Zinsen und deutlich höhere Baukosten z. B. für Energie und Material, aber auch Fehlplanung und -kalkulation halten nicht nur viele Bauprojekte in der Planungsphase fest, sondern treiben sogar viele Bauträger in die Insolvenz. Für die gerade noch hoffnungsvollen Immobilienkäufer und Bauherren kann das dramatische Folgen haben, wenn ihr Traum vom eigenen Haus bzw. der eigenen Wohnung zu platzen droht. All dem kann vorgebeugt werden: Mit einer Fertigstellungsbürgschaft sichern Sie sich gegen die Insolvenz vom Bauträger ab.
Die Fertigstellungsbürgschaft ist eine Sonderform der Vertragserfüllungsbürgschaft. Diese Bürgschaft gehört zu den Instrumenten, mit der sich mögliche Schäden beim Hausbau begrenzen lassen. Und sie garantiert, dass der Bau bei Insolvenz unverzüglich weitergeführt und fertiggestellt wird. Dafür zahlt der Bauträger einen kleinen Anteil der Auftragssumme als Versicherungsprämie an einen entsprechenden Versicherer. Geht der Bauträger bankrott, tritt die Bank als Bürge und liefert das nötige Kapital (bis zur vereinbarten Summe) für die Fertigstellung gemäß Bauvertrag.
Die Fertigstellungsbürgschaft ist in Bezug auf Laufzeit und Kostenübernahme begrenzt. Die Bürgschaft deckt nie die gesamte Bausumme ab, sondern nur eine Kostenübernahme von bis zu 20 Prozent. Wenn man berücksichtigt, dass immer nach Baufortschritt bezahlt wird – also nie die gesamte Summe bereits investiert wurde, deckt die versicherte Summe der Bürgschaft erfahrungsgemäß die Zusatzkosten, die durch den Wechsel des Bauträgers entstehen.
Vorteile |
Nachteile |
Sie sichern die Fertigstellung des Bauprojekts ab. |
Sie sind teuer: Kostenpunkt ca. 3 % der Darlehenssumme / Bausumme. |
Auch, wenn die Insolvenz erst nach dem Einzug eintritt, tritt sie für spätere Mängel ein. |
Die Kosten tragen meist die Bauherren. Wer gut verhandelt, kann eine Kostenteilung erreichen. |
Im Falle von Insolvenz wird unverzüglich weitergebaut. |
Der Bauträger muss einwilligen. |
Sie sichert Bauausführung, Überzahlungen, Schadenersatz und Gewährleistung. |
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Wird ein Bauträger nicht akzeptiert oder weigert er sich eine Bürgschaft abzuschließen, kann das als ein Anzeichen für Liquiditätsprobleme gewertet werden. |
Unser Tipp: Bei Anzeichen für eine Insolvenz sollten Sie vorerst alle Zahlungen umgehend einstellen. Am besten ist es, sie lassen den Baufortschritt von einer sachverständigen Person prüfen.
Unser Tipp: Gehen Sie am besten nicht mit größeren Zahlungen in Vorleistung, sondern leisten Sie vorab verabredete kleinere Abschlagszahlungen je nach Baufortschritt.
Susanne Knofe
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Stand: 10. Juli 2024
2,96 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.033,33 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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