
Susanne Knofe
|
Expertin für Baufinanzierung
|
Stand: 14. März 2026
Sie teilen uns Ihr Vorhaben und Ihre Eckdaten mit
Wir vereinbaren einen Beratungstermin (innerhalb von 24 Stunden)
Sie erhalten ein individuelles Finanzierungsangebot (aus über 450 Banken)
Wir reichen gemeinsam alle relevanten Unterlagen und Nachweise ein
Ihre Finanzierung kann unterschrieben werden
Eine Bürgschaft ist eine zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber. Der Bürge verpflichtet sich dabei, für die Schulden des Kreditnehmers einzustehen, falls dieser seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
Im Rahmen einer Baufinanzierung kann die Bank auf den Bürgen zurückgreifen, wenn Kreditraten nicht mehr gezahlt werden. Der Bürge muss dann die offenen Zahlungen übernehmen. Die rechtliche Grundlage bildet ein Bürgschaftsvertrag zwischen Bank und Bürge.
Dieser regelt, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang der Bürge haftet.
Für den Kreditgeber stellt eine Bürgschaft eine zusätzliche Absicherung dar. Dadurch kann sich die Chance auf eine Kreditzusage erhöhen.
Eine Bürgschaft kommt häufig dann ins Spiel, wenn die Bank Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Antragstellers hat.
Typische Gründe können sein:
Durch einen Bürgen erhält die Bank eine zusätzliche Sicherheit. Das kann dazu beitragen, dass eine Finanzierung überhaupt möglich wird oder bessere Konditionen angeboten werden.
Trotzdem prüfen Banken auch bei einer Bürgschaft sorgfältig, ob die Finanzierung langfristig tragfähig ist.
Bei Baufinanzierungen kommen unterschiedliche Bürgschaftsformen vor. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wann der Bürge zur Zahlung verpflichtet wird.
Bei der Kreditvergabe kommen vier verschiedene Arten von Bürgschaften infrage. Diese unterscheiden sich in wesentlichen Aspekten. Mitunter darin, wann der Bürge für die Zahlungsausfälle aufkommen muss.
Ausfallbürgschaft |
Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge erst dann, wenn alle Versuche der Bank gescheitert sind, die Forderung beim Kreditnehmer einzutreiben. Dazu gehört in der Regel auch eine erfolglose Zwangsvollstreckung. Erst danach kann der Bürge in Anspruch genommen werden. Diese Bürgschaftsform gilt für den Bürgen als vergleichsweise risikoärmer |
Bürgschaft auf erste Anforderung |
Bei dieser Bürgschaft kann die Bank sofort Zahlung vom Bürgen verlangen. Eine detaillierte Prüfung der Forderung erfolgt erst im Nachhinein. Diese Form kommt bei privaten Baufinanzierungen eher selten vor. |
Selbstschuldnerische Bürgschaft |
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann sich die Bank direkt an den Bürgen wenden, sobald der Kreditnehmer seine Zahlungen nicht mehr leistet. Eine vorherige Zwangsvollstreckung gegen den Kreditnehmer ist nicht erforderlich. Diese Bürgschaft ist für Banken besonders attraktiv. Für den Bürgen bedeutet sie jedoch ein höheres Risiko. |
Globalbürgschaft |
Bei einer Globalbürgschaft haftet der Bürge nicht nur für ein einzelnes Darlehen. Er übernimmt die Haftung für sämtliche Verbindlichkeiten des Kreditnehmers gegenüber der Bank. Das Risiko für den Bürgen ist hier besonders hoch. |
Eine Bürgschaft endet grundsätzlich mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehens.
Daneben kann sie in weiteren Situationen erlöschen:
Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Bürgschaftsvertrag ab.
Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige Person eine Bürgschaft übernehmen. Entscheidend ist jedoch, dass der Bürge selbst über eine ausreichende Bonität verfügt.
Banken prüfen daher insbesondere:
In der Praxis übernehmen häufig Eltern, enge Familienangehörige oder Partner eine Bürgschaft.
Wichtig ist, dass der Bürge im Ernstfall in der Lage wäre, die Kreditverpflichtungen tatsächlich zu übernehmen.
Für den Bürgen kann eine Bürgschaft erhebliche finanzielle Folgen haben.
Wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann, muss der Bürge unter Umständen für den gesamten Kredit aufkommen.
Mögliche Risiken sind:
Aus diesem Grund sollte eine Bürgschaft niemals leichtfertig eingegangen werden.
höhere Chance auf Kreditzusage
bessere Kreditkonditionen möglich
zusätzliche Sicherheit für die Bank
hohe finanzielle Verantwortung für den Bürgen
mögliche Belastung familiärer oder persönlicher Beziehungen
keine direkte Gegenleistung für den Bürgen
langfristige Haftung für Schulden eines anderen
Eine Bürgschaft kann eine sinnvolle Lösung sein, wenn die eigene Bonität für eine Baufinanzierung nicht ausreicht.
Sie ermöglicht es Kreditnehmern unter Umständen, dennoch eine Finanzierung zu erhalten.
Gleichzeitig stellt sie für den Bürgen ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Deshalb sollten alle Beteiligten die Konsequenzen sorgfältig prüfen.
Vor einer Bürgschaft kann es sinnvoll sein, verschiedene Finanzierungsoptionen zu vergleichen. Nicht jede Bank bewertet Bonität und Sicherheiten gleich.

Susanne Knofe
|
Stand: 14. März 2026
3,75 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.197,92 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Mapbox. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen