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Baufinanzierung durch Bürgschaft - Das sollten Sie wissen

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

|

Expertin für Baufinanzierung

|

Stand: 1. Juni 2022

Das Wichtigste in Kürze

    • Bei einer Baufinanzierung durch Bürgschaft erklärt sich eine dritte Person bereit, bei Zahlungsausfällen für die Kreditraten aufzukommen.
    • Ein Bürge kommt dann zum Tragen, wenn der Antragsteller keine gute Bonität aufweist oder negative Schufa-Einträge hat.
    • Die Bürgschaft ist eine große finanzielle Verpflichtung, die für den Bürgenden mit einem hohen Risiko ohne Gegenleistung einhergeht.
    • Die für den Bürgenden beste Bürgschaftsform ist die Ausfallbürgschaft, da vor der Haftung eine erfolglose Zwangsvollstreckung vorangegangen sein muss.
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Wenn die Bonität bei der Beantragung einer Baufinanzierung Schwierigkeiten bereitet, kann eine Bürgschaft die Lösung sein. Denn mit einem Bürgen bieten Sie der Bank eine zusätzliche Sicherheit, auf die sie bei Zahlungsausfällen zurückgreifen kann. Nachfolgend erfahren Sie, was Sie bei einer Baufinanzierung durch eine Bürgschaft wissen sollten.

Was ist eine Bürgschaft?

Ein Bürge haftet für die Verbindlichkeiten einer anderen Person. Im Rahmen der Baufinanzierung erklärt sie sich dazu bereit, für sämtliche Zahlungsforderungen aufzukommen, wenn der Kreditnehmer diese Pflicht nicht mehr erfüllt. Er übernimmt dann die fälligen Ratenzahlungen, um die Schulden gegenüber dem Kreditgeber zu tilgen. Und zwar so lange, bis die gesamte Restschuld bezahlt ist oder der Kreditnehmer wieder dafür aufkommt. Damit dient der Bürge als Sicherheit für die Bank.

 

Eine Bürgschaft besteht immer aus einem Bürgschaftsvertrag mit dem Kreditgeber. In diesem wird geregelt, wann und in welcher Höhe der Bürge für die Zahlungsausfälle des Kreditnehmers haftbar gemacht werden kann. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Geschäft. Denn lediglich die Bank als Kreditgeber ist bei diesem Vertrag begünstigt.

Wann ist eine Bürgschaft bei der Baufinanzierung sinnvoll?

Eine Bürgschaft kommt in der Regel zum Tragen, wenn der Kreditnehmer Schwierigkeiten bei der Kreditzusage hat. Häufig wird er von der Bank nicht als kreditwürdig eingestuft. Beispielsweise weil sein Gehalt zu niedrig ist oder negative Schufa-Einträge bestehen.

In folgenden Fällen kommt eine Bürgschaft infrage und kann bei der Baufinanzierung sinnvoll sein:

  • Der Kreditnehmer hat eine schlechte Bonität

  • Es bestehen negative Schufa-Einträge oder ein niedriger Schufa-Score

  • Es werden keine ausreichenden Sicherheiten für die Bank bereitgestellt

  • Der Kreditnehmer ist selbstständig, Rentner oder Student

Nur weil einer dieser Faktoren vorliegt, muss dies nicht automatisch bedeuten, dass die Bank den Antrag ablehnt. Sollte es jedoch dazu kommen, kann die Bürgschaft bei der Beantragung einer Baufinanzierung Abhilfe leisten.

Pflichten des Bürgen

Bei der Kreditvergabe kommen vier verschiedene Arten von Bürgschaften infrage. Diese unterscheiden sich in wesentlichen Aspekten. Mitunter darin, wann der Bürge für die Zahlungsausfälle aufkommen muss.

Ausfallbürgschaft

Bei der häufigsten Form der Bürgschaft muss der Bürge für die Schulden eintreten, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bezahlt. Davor muss die Bank eine (erfolglose) Zwangsvollstreckung durchführen und nachweisen, dass alle Versuche, die Schulden einzufordern, gescheitert sind.

Bürgschaft auf erste Anforderung

Bei dieser Bürgschaft tritt die Zahlungspflicht des Bürgen ein, sobald der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bezahlt. Entscheidend ist, dass die Bank nicht einmal belegen muss, dass die Forderung gegen den Bürgenden begründet ist. Sollten die Forderungen unbegründet sein, kann der Bürge diese erst nach der Zahlung zurückfordern.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Sobald der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, kann sich die Bank an den Bürgen wenden. Sie muss nicht nachweisen, dass der Kunde nicht zahlungsfähig ist. Da das gerichtliche Verfahren und die Zwangsvollstreckung entfällt, kommt der Kreditgeber schneller an sein Geld.

Globalbürgschaft

Bei dieser Bürgschaftsform haftet der Bürge für alle Verbindlichkeiten, die zwischen der Bank und dem Kreditnehmer bestehen, nicht nur für die Baufinanzierung. Nimmt der Kunde beispielsweise noch einen Kleinkredit über 5.000 Euro auf, haftet der Bürge für diesen ebenfalls, wenn keine Zahlungen mehr erfolgen.

Bei einer Bürgschaft ist es entscheidend, die richtige Bürgschaftsform zu wählen. Für Banken ist die selbstschuldnerische Bürgschaft am lukrativsten, für den Bürgen jedoch mit erheblichen Nachteilen verbunden. Daher empfiehlt sich in den meisten Fällen die Ausfallbürgschaft, da der Bürgende erst haftbar gemacht werden kann, wenn eine Zwangsvollstreckung vollzogen wurde, die erfolglos blieb.

Wann erlischt die Bürgschaft bei einer Baufinanzierung?

Die Bürgschaft erlischt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kreditnehmer die Baufinanzierung vollständig zurückbezahlt hat. Einzige Ausnahme: Bei einer Globalbürgschaft, wenn weitere Kredite für den Hauptschuldner bestehen.

Ferner endet eine Bürgschaft, wenn der Kredit von einem anderen Schuldner übernommen wird oder wenn der Hauptschuldner verstirbt. Auch hat der Bürge innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Möglichkeit, von dem Bürgschaftsvertrag zurückzutreten. Einige Bürgschaftsverträge bieten außerdem die Option, den Kredit durch den Bürgen zu kündigen. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn der Kreditnehmer zunehmend mehr Schulden macht und absehbar ist, dass diese finanziell nicht tragbar sind.

Wer ist als Bürge geeignet?

Grundsätzlich kann jede Person eine Bürgschaft eingehen. Entscheidend ist, dass diese eine bessere Kreditwürdigkeit als der Antragsteller aufweist und einen guten Schufa-Score sowie keine negativen Einträge hat. Außerdem sollte der Bürge ein geregeltes Einkommen und einen sicheren Arbeitsplatz haben. Es besteht auch die Möglichkeit, zwei oder mehrere Bürgen zu hinterlegen. Dann wird die Schuld zwischen ihnen aufgeteilt.

 

In den meisten Fällen treten Freunde und Verwandte als Bürge ein. Ihnen sollte jedoch bewusst sein, dass es sich dabei um eine finanzielle Verpflichtung handelt. Im Rahmen der Baufinanzierung müssen sie im schlimmsten Fall Schulden in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro übernehmen. Sie müssen also in der Lage sein, diese zu begleichen und sich dabei nicht selbst zu überschulden.

Vor- und Nachteile einer Baufinanzierung durch Bürgschaft

    Die Vorteile

  • Kreditvergabe ist auch mit schlechter Bonität und negativer Schufa möglich

  • Der Kreditnehmer bietet der Bank eine Sicherheit, was sich positiv auf die Zinsen auswirkt

    Die Nachteile

  • Hohe finanzielle Verantwortung für den Bürgen

  • Der Bürge profitiert finanziell nicht von dem Darlehen

  • Die Beziehung zwischen dem Schuldner und dem Bürgenden kann belastet werden

  • Der Bürge hat nicht dieselben vertraglichen Rechte wie der Kreditnehmer

Eine Bürgschaft muss gut durchdacht sein. Denn dabei kann eine Freundschaft oder ein familiäres Verhältnis auf die Probe gestellt werden. Natürlich unterstützt der Bürge den Kreditnehmer, indem er ihm nicht nur den Abschluss einer Baufinanzierung ermöglicht. Der Hauptschuldner profitiert auch von günstigeren Zinsen aufgrund der zusätzlichen Sicherheit. Doch geht mit einer Bürgschaft eine große finanzielle Verpflichtung einher – die für den Bürgen ein Risiko ohne Gegenleistung bedeutet.

Eine Baufinanzierung durch Bürgschaft muss gut überlegt sein: Jetzt beraten lassen

Wenn die eigene Bonität nicht gut ist oder eine negative Schufa besteht, ist die Baufinanzierung durch Bürgschaft häufig die einzige Möglichkeit, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Aber nicht alle Banken wenden dasselbe System zur Prüfung der Kreditwürdigkeit an. Daher kann es sinnvoll sein, zunächst andere Anbieter anzufragen, um herauszufinden, ob bei ihnen eine Finanzierung ohne Bürgen realisierbar ist.

 

Als Baufinanzierungsexperte helfen wir Ihnen – ob bei einem klassischen Immobilienkredit oder einer Baufinanzierung mit Bürgschaft. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns und lassen Sie sich beraten.

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Stand: 1. Juni 2022

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