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Immobilienkredit von der Steuer absetzen

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

|

Expertin für Baufinanzierung

|

Stand: 24. April 2026

Das Wichtigste in Kürze

    • Selbst genutzte Immobilien: Zinsen für den Immobilienkredit sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar.
    • Vermietete Immobilien: Schuldzinsen aus der Baufinanzierung können meist als Werbungskosten geltend gemacht werden.
    • Teilweise Vermietung oder Homeoffice: Eine anteilige steuerliche Berücksichtigung kann möglich sein.
    • Auch Kaufnebenkosten wie Makler-, Notar- oder Grundbuchkosten können bei Vermietung steuerlich relevant sein.
    • Bei gemischter Nutzung lohnt sich eine individuelle steuerliche Prüfung.
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Wer ein Haus kauft oder baut, fragt sich oft: Kann ich meinen Immobilienkredit von der Steuer absetzen?

Die Antwort lautet: Es kommt auf die Nutzung der Immobilie an. Entscheidend ist, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder damit Einkünfte erzielen, etwa durch Vermietung.

Wir zeigen, wann Kreditzinsen steuerlich berücksichtigt werden können und welche Kosten rund um den Immobilienkauf ebenfalls interessant sind.

Kann man einen Immobilienkredit steuerlich absetzen?

Selbst genutzte Immobilie

Wenn Sie das Haus oder die Wohnung ausschließlich selbst bewohnen, können Sie die Finanzierungskosten normalerweise nicht als Werbungskosten absetzen.

Das betrifft insbesondere:

  • Zinsen aus dem Baukredit
  • Tilgungsleistungen
  • Bearbeitungsgebühren
  • allgemeine Finanzierungskosten

Der Grund: Es handelt sich steuerlich um private Lebensführung.

Vermietete Immobilie

Anders sieht es aus, wenn die Immobilie vermietet wird. Dann dienen Kauf und Finanzierung dazu, Einnahmen zu erzielen. In diesem Fall können die Schuldzinsen des Darlehens meist als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesetzt werden.

Das reduziert unter Umständen die steuerliche Belastung deutlich.

Gut zu wissen: Wird die Immobilie zum Teil privat genutzt und vermietet, müssen auch für beide Gebäudeteile separate Immobilienkredite aufgenommen werden. In der Steuererklärung muss ein nachweislicher Betrag des Kredits eingetragen werden.

Neben der Grunderwerbsteuer lassen sich aus Vermietersicht auch die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklerkosten für die Immobilie von der Steuer absetzen. Für letztere gilt, dass Vermieter die entstandenen Gebühren von den Miet-Einnahmen abziehen können. Vorausgesetzt, diese haben auch die Maklerkosten getragen. In allen Fällen können Sie dadurch die Belastung durch die Baufinanzierung der Immobilie spürbar senken.

Was genau ist absetzbar?

1. Schuldzinsen

Absetzbar sind in der Regel die Zinsen, die Sie an die Bank zahlen.
Wichtig: Die Tilgung ist nicht absetzbar. Sie stellt lediglich die Rückzahlung des Darlehens dar.

Bei einem Annuitätendarlehen ist der Zinsanteil anfangs höher und sinkt mit der Zeit. Dadurch kann auch der steuerlich relevante Betrag jährlich geringer werden.

 

2. Finanzierungskosten

Je nach Fall können zusätzlich relevant sein:

  • Darlehensgebühren
  • Vermittlungskosten
  • Konto- oder Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem Darlehen
  • Kosten für Grundschuldbestellung

Hier lohnt sich ein Blick in die Unterlagen oder die Abstimmung mit dem Steuerberater.

 

Teilweise selbst genutzt, teilweise vermietet

Wird eine Immobilie teilweise selbst bewohnt und teilweise vermietet, können Kosten oft anteilig berücksichtigt werden.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Zweifamilienhäuser
  • Einliegerwohnungen
  • getrennt vermietbare Etagen
  • einzelne vermietete Wohnungen im Mehrfamilienhaus

Dann werden Zinsen und Nebenkosten meist nach Flächenanteilen oder wirtschaftlicher Zuordnung aufgeteilt. Eine saubere Trennung der Finanzierung kann hier sinnvoll sein.

 

Arbeitszimmer: Was gilt bei Eigennutzung?

Bei selbst genutzten Immobilien können Finanzierungskosten nicht allein deshalb abgesetzt werden, weil ein Raum als Büro genutzt wird. Allerdings kann – abhängig von Tätigkeit und Nutzung – das häusliche Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Regelung steuerlich relevant sein.

Da sich die steuerlichen Regeln hierzu regelmäßig ändern, empfiehlt sich eine aktuelle Prüfung im Einzelfall.

 

Weitere steuerlich interessante Kosten bei Vermietung

Neben den Kreditzinsen können bei vermieteten Immobilien oft weitere Kosten berücksichtigt werden.

Dazu zählen häufig:

  • Maklerkosten
  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
  • Kontoführungsgebühren für das Mietkonto
  • Inseratskosten
  • Verwaltungskosten
  • Reparaturen und Instandhaltung
  • Fahrtkosten zur Immobilie (unter Voraussetzungen)

Auch die Abschreibung (AfA) des Gebäudes spielt oft eine wichtige Rolle.

 

Kann man die Grunderwerbsteuer absetzen?

Bei vermieteten Immobilien wirkt sich die Grunderwerbsteuer meist nicht sofort in voller Höhe aus. Sie gehört regelmäßig zu den Anschaffungsnebenkosten und fließt häufig in die Abschreibungsbasis ein. Bei betrieblicher Nutzung gelten je nach Konstellation andere Regeln.

 

Wichtige Unterlagen für die Steuer

Wer Finanzierungskosten geltend machen möchte, sollte folgende Unterlagen aufbewahren:

  • Darlehensvertrag
  • Zinsbescheinigungen der Bank
  • Kontoauszüge
  • Kaufvertrag
  • Notarrechnungen
  • Grundbuchkosten
  • Nachweise zur Vermietung
  • Aufteilung bei gemischter Nutzung

 

Häufige Fehler vermeiden

Tilgung mit Zinsen verwechseln

Viele Eigentümer glauben, die gesamte Monatsrate sei absetzbar. Tatsächlich ist meist nur der Zinsanteil relevant.

Private und vermietete Bereiche nicht trennen

Gerade bei Mischobjekten kann eine unklare Aufteilung später Probleme verursachen.

Finanzierung falsch strukturieren

Wer mehrere Einheiten besitzt oder vermietet, sollte die Finanzierung sauber planen.

 

Immobilienkredit nur unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar

Ein Immobilienkredit lässt sich steuerlich nicht pauschal absetzen. Entscheidend ist die Nutzung der Immobilie. Selbst genutzt: meist keine steuerliche Absetzbarkeit der Finanzierungskosten. Vermietet: Schuldzinsen und weitere Kosten können oft steuerlich berücksichtigt werden. Gemischte Nutzung: anteilige Lösungen sind möglich. Gerade bei größeren Finanzierungen oder vermieteten Objekten lohnt sich eine individuelle Prüfung, um Potenziale nicht zu verschenken.

Jetzt beraten lassen

Gerade bei Immobilien, die privat und geschäftlich genutzt oder vermietet werden, wird es kompliziert. Unsere Finanzexperten behalten den Durchblick und beraten Sie persönlich und unverbindlich dazu, an welchen Ecken und Enden sich Einsparpotentiale verstecken, inwiefern die Zinsen für den Immobilienkredit in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden können und welche Baunebenkosten steuermindernd wirken – kurz- und langfristig. Vertrauen Sie uns bei Ihrer Baufinanzierung. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Finanzierungskonzept.
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