
Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 24. April 2026
Sie teilen uns Ihr Vorhaben und Ihre Eckdaten mit
Wir vereinbaren einen Beratungstermin (innerhalb von 24 Stunden)
Sie erhalten ein individuelles Finanzierungsangebot (aus über 450 Banken)
Wir reichen gemeinsam alle relevanten Unterlagen und Nachweise ein
Ihre Finanzierung kann unterschrieben werden
Wenn Sie das Haus oder die Wohnung ausschließlich selbst bewohnen, können Sie die Finanzierungskosten normalerweise nicht als Werbungskosten absetzen.
Das betrifft insbesondere:
Der Grund: Es handelt sich steuerlich um private Lebensführung.
Gut zu wissen: Wird die Immobilie zum Teil privat genutzt und vermietet, müssen auch für beide Gebäudeteile separate Immobilienkredite aufgenommen werden. In der Steuererklärung muss ein nachweislicher Betrag des Kredits eingetragen werden.
Absetzbar sind in der Regel die Zinsen, die Sie an die Bank zahlen.
Wichtig: Die Tilgung ist nicht absetzbar. Sie stellt lediglich die Rückzahlung des Darlehens dar.
Bei einem Annuitätendarlehen ist der Zinsanteil anfangs höher und sinkt mit der Zeit. Dadurch kann auch der steuerlich relevante Betrag jährlich geringer werden.
Je nach Fall können zusätzlich relevant sein:
Hier lohnt sich ein Blick in die Unterlagen oder die Abstimmung mit dem Steuerberater.
Wird eine Immobilie teilweise selbst bewohnt und teilweise vermietet, können Kosten oft anteilig berücksichtigt werden.
Das betrifft zum Beispiel:
Dann werden Zinsen und Nebenkosten meist nach Flächenanteilen oder wirtschaftlicher Zuordnung aufgeteilt. Eine saubere Trennung der Finanzierung kann hier sinnvoll sein.
Bei selbst genutzten Immobilien können Finanzierungskosten nicht allein deshalb abgesetzt werden, weil ein Raum als Büro genutzt wird. Allerdings kann – abhängig von Tätigkeit und Nutzung – das häusliche Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Regelung steuerlich relevant sein.
Da sich die steuerlichen Regeln hierzu regelmäßig ändern, empfiehlt sich eine aktuelle Prüfung im Einzelfall.
Neben den Kreditzinsen können bei vermieteten Immobilien oft weitere Kosten berücksichtigt werden.
Dazu zählen häufig:
Auch die Abschreibung (AfA) des Gebäudes spielt oft eine wichtige Rolle.
Bei vermieteten Immobilien wirkt sich die Grunderwerbsteuer meist nicht sofort in voller Höhe aus. Sie gehört regelmäßig zu den Anschaffungsnebenkosten und fließt häufig in die Abschreibungsbasis ein. Bei betrieblicher Nutzung gelten je nach Konstellation andere Regeln.
Wer Finanzierungskosten geltend machen möchte, sollte folgende Unterlagen aufbewahren:
Tilgung mit Zinsen verwechseln
Viele Eigentümer glauben, die gesamte Monatsrate sei absetzbar. Tatsächlich ist meist nur der Zinsanteil relevant.
Private und vermietete Bereiche nicht trennen
Gerade bei Mischobjekten kann eine unklare Aufteilung später Probleme verursachen.
Finanzierung falsch strukturieren
Wer mehrere Einheiten besitzt oder vermietet, sollte die Finanzierung sauber planen.
Ein Immobilienkredit lässt sich steuerlich nicht pauschal absetzen. Entscheidend ist die Nutzung der Immobilie. Selbst genutzt: meist keine steuerliche Absetzbarkeit der Finanzierungskosten. Vermietet: Schuldzinsen und weitere Kosten können oft steuerlich berücksichtigt werden. Gemischte Nutzung: anteilige Lösungen sind möglich. Gerade bei größeren Finanzierungen oder vermieteten Objekten lohnt sich eine individuelle Prüfung, um Potenziale nicht zu verschenken.

Susanne Knofe
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Stand: 24. April 2026
3,75 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.197,92 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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