Eine Frage, die frischgebackene Hausbesitzer mit leergefegtem Konto brennend interessieren dürfte: Kann ich die Zinsen für den Kredit von der Steuer absetzen? Die unbefriedigende Antwort hierauf lautet: Jein. Nicht alle Immobilienbesitzer können die
Baufinanzierungen steuerlich geltend machen.
Nur wer sein Haus oder seine Wohnung vermietet, kann die Zinsen für den Kredit bei der Steuererklärung angeben. Werden das Haus bzw. die Wohnung hingegen selbst bewohnt, wirken sich die Zinsen für den Kredit nicht steuermindernd aus. Wie genau werden die Kreditzinsen in der Steuererklärung eingetragen? Und welche Posten rund um den Hauskauf können außerdem geltend gemacht werden?
Wenn die Immobilie
ausschließlich privat genutzt wird, lassen sich die Zinsen für den
Kredit, der für den Hauskauf bzw. Hausbau benötigt wird, nicht steuerlich absetzen. Bei anderen Arten der Immobiliennutzung wie Vermietung können die Kreditzinsen als Werbungskosten absetzbar sein. Eine
Ausnahme hiervon besteht darin, wenn aus beruflichen Gründen eine
Zweitwohnung nötig und angeschafft wird, weil etwa der Hauptwohnsitz zu weit vom Arbeitsort entfernt liegt. In diesem Fall können Sie die Zinsen des Kredits steuerlich absetzen.
Mit jeder Rate verringert sich die Restschuld. Da die Zinsen an der Restschuld bemessen werden, sinkt im Laufe der Zeit der Zinsanteil. Die Rate bleibt aber gleich, da mit sinkendem Zinsanteil der Tilgungsanteil angehoben wird. Somit erbringen die Kreditnehmer zwar immer dieselbe Kreditrate, deren Zusammensetzung verändert sich jedoch zu ihren Gunsten. Das Annuitätendarlehen ist die Standardform der Baufinanzierung, da die finanzielle Belastung aufgrund der gleichbleibenden Raten für die Kreditnehmer über lange Zeit hinweg gut planbar ist.
Weiteres Einsparpotential beim Hauskauf können diejenigen bei der Grunderwerbsteuer finden, wenn sie die Immobilie zumindest teilweise vermieten. Beim Immobilienkauf kommt quasi niemand an der Grunderwerbsteuer vorbei. Sie beträgt, abhängig vom Bundesland, zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
Steuern lassen sich hier unter Umständen damit sparen, dass
Haus und Grundstück getrennt voneinander erworben werden. Da sich die Grunderwerbsteuer nicht nur nach dem Kaufpreis des Grundstücks, sondern auch nach dem Wert des Hauses richtet, sparen die, die ein unbebautes Grundstück kaufen und erst später ihr Haus darauf errichten.
Ähnliches gilt für Grundstücke, auf dem ein wertloses Gebäude zum Abriss steht. Dadurch reduziert sich die Grunderwerbsteuer deutlich, schließlich sind Grundstücke meist wesentlich günstiger als die Häuser selbst. Und bestehende Immobilien sind folglich immer mit der Zahlung einer höheren Grunderwerbsteuer verbunden.
In diesen Fällen kann man die Grunderwerbsteuer absetzen: Neben der Grunderwerbsteuer lassen sich aus Vermietersicht auch die
Notar- und Grundbuchkosten sowie die
Maklerkosten steuerlich absetzen. Für letztere gilt, dass Vermieter die entstandenen Gebühren von den Miet-Einnahmen abziehen können. Vorausgesetzt, diese haben auch die Maklerkosten getragen. In allen Fällen können Sie dadurch die Belastung durch die Baufinanzierung spürbar senken.
Wer eine Baufinanzierung steuerlich geltend machen will, muss diese mit dem Zweck aufnehmen, damit Einnahmen zu erzielen, also das Haus vermieten oder die Wohnung verpachten. Kreditzinsen bei einer Immobilie für den Eigenbedarf bleiben steuerlich unberücksichtigt.
Gerade bei Immobilien, die privat und geschäftlich genutzt oder vermietet werden, wird es kompliziert. Unsere Finanzexperten behalten den Durchblick und beraten Sie persönlich und unverbindlich dazu, an welchen Ecken und Enden sich Einsparpotentiale verstecken, inwiefern die Zinsen Darlehens in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden kann und welche Baunebenkosten steuermindernd wirken – kurz- und langfristig.
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