Stellen wir uns folgende Situation vor: Eine Familie beauftragt für den Bau ihres Eigenheimes einen Bauträger. Alles läuft wie geschmiert, das Haus wird gebaut, Richtfest gefeiert und schließlich auch abgenommen. Einige Zeit später zeigen sich doch einige Baumängel, deren Beseitigung aus dem Sicherheitsbehalt bezahlt werden, die die Familie als Auftraggeber vorsorglich einbehalten hatte. Aber gibt es für diesen Fall nicht auch eine Versicherung bzw. alternative Absicherung, mit der Bauherren auch nach der offiziellen Bauabnahme noch Mängel reklamieren und Schadenersatzansprüche stellen können? Ja, die gibt es: nämlich die Gewährleistungsbürgschaft. Was diese Bürgschaft beinhaltet und welche Vorteile diese für Auftraggeber sowie für Auftragnehmer hat, erklären wir hier.
Mit einer Gewährleistungsbürgschaft können sich Bauherren bzw. Auftraggeber für die Zeit nach Abnahme einer Baumaßnahme für später auftretende oder entdeckte Mängelansprüche wie Feuchtigkeitsschäden oder Risse im Mauerwerk absichern. Die Gewährleistungsbürgschaft ist typisch für das Baugewerbe, es gibt diese Bürgschaft aber auch in anderen Branchen wie dem Maschinen- und Anlagenbau sowie Garten- und Landschaftsbau.
Mit einer Gewährleistungsbürgschaft wird für Auftraggeber abgesichert, dass eventuelle spätere Mängel z. B. am neugebauten Haus innerhalb der Gewährleistungsfrist beseitigt werden. Daher wird sie auch als
Mängelansprüchebürgschaft bezeichnet.
Im Fall der Fälle, also wenn spätere
Baumängel während dieser Gewährleistungsfrist festgestellt werden, wenden sich die Bauherren an das Bauunternehmen und fordern eine Mängelbeseitigung, die diese dann ausführen. Ist das Bauunternehmen jedoch zwischenzeitlich insolvent, müssen die Bauherren ihre Forderung nach Schadenersatz an den Bürgen richten. Da übernimmt nicht das Bauunternehmen die anfallenden Kosten, sondern der Bürge – entweder ein Kreditinstitut oder eine Versicherung. Sie leisten in der Höhe der zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft. Orientiert man sich am Sicherheitseinbehalt, sind hier
fünf Prozent der Auftragssumme üblich.
Nehmen wir das Beispiel Bauunternehmen: Haben diese über die Zeit immer neue Bauprojekte, die sie mit einer Gewährleistungsbürgschaft absichern können. Das hat zur Folge, dass Versicherer meist keine einzelnen Verträge aushandeln (außer bei sehr hohen Summen), sondern einen Bürgschaftsrahmen ausstellen. Gemäß diesem lassen sich Bürgschaftsurkunden für die jeweiligen Bauvorhaben ausstellen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erhalten die Bauunternehmen die Bürgschaftsurkunde zurück, sofern keine Mängel aufgetreten sind. Dann wird der Bürgschaftsrahmen um diese Bürgschaft entlastet und die Unternehmen haben wieder einen größeren finanziellen Spielraum.
Die
Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft trägt erst einmal das Bauunternehmen, dass diese auch abschließt. Eine Kostenbeteiligung oder
-übernahme der Bürgschaft durch die Bauherren ist individuell möglich und separat zu vereinbaren. Hier muss man mit ein bis zwei Prozent der Bürgschaftssumme jährlich rechnen. Für Neugründer gibt es besonders günstige Einstiegstarife.
Spätestens am Tag der Übergabe und formalen Abnahme der fertiggestellten
Immobilie übergibt das Bauunternehmen seinen Kunden, den Bauherren, die
Gewährleistungsbürgschaft-Urkunde.
Durch den Abschluss einer Gewährleistungsbürgschaft kann das Bauunternehmen die vollständige Bezahlung laut Vertrag fordern. Der sonst fällige Sicherheitseinbehalt, der je nach Auftragsvolumen durchaus im mittleren oder hohen fünfstelligen Bereich liegen kann, steht dem Bauunternehmen zur Verfügung. So bleibt es liquider.
Auch für die Bauherrenseite ergeben sich mit einer Gewährleistungsbürgschaft keine Nachteile: Sollten Mängel innerhalb der vier- (nach VOB/B) bis fünfjährigen (nach BGB) Gewährleistungsfrist auftreten, kann sie auf die Summe zurückgreifen zugreifen.
Es ist ein Win-win-Geschäft. Beide Seiten – Bauunternehmen als Auftragnehmer und Bauherren als Auftraggeber – profitieren von einer Gewährleistungsbürgschaft. Die Bauträger etc. erhalten die Auftragssumme sofort in voller Höhe, ohne auf den Sicherheitseinbehalt verzichten zu müssen. Und die Häuslebauer halten mit der Bürgschaftsurkunde das Recht in den Händen, Mängel, die erst nach Bauabnahme auftreten oder zum Vorschein kommen, beseitigt zu bekommen.
Damit auch Ihr Bauprojekt zum Erfolg wird und Sie die größte Sicherheit aufbauen – die Mängelbeseitigung auch nach Jahren noch garantiert ist – holen Sie sich einfach den Rat von Profis.
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