Nach § 633 BGB; § 13 VOB ist ein Baumangel ein Fehler an einem Bauwerk. Er senkt den Wert der Immobilie und/oder hebt deren Tauglichkeiten zu dem vorausgesetzten Gebrauch herab. Das bedeutet, das Gebäude entspricht aufgrund des Mangels nicht den heute üblichen Anforderungen. Der Bauherr hat Anspruch auf Erfüllung und Gewährleistung, allerdings muss er darlegen können, dass ein Baumangel besteht.
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