2022 gingen im deutschen Baugewerbe durchschnittlich 72 Unternehmen von 10.000 insolvent. Neben dem Groß- und Einzelhandel gehört das Baugewerbe zu den Branchen, in denen traditionell die meisten Insolvenzen gezählt werden. Zu ihrer Verteidigung sei angemerkt, dass auch die meisten Unternehmen in diesen beiden Branchen zu finden sind.
Nach langer Traum- und Planungsphase geht es endlich los mit dem Hausbau. Man wähnt sich bald am Ziel aller Wünsche und denkt nicht daran, dass der Bauträger falsch planen oder rechnen könnte oder aus sonst einem Grund in eine wirtschaftliche Schieflage gerät und zahlungsunfähig wird. Gerade, wenn es in einem frühen Stadium des Hausbaus passiert, ist die Gefahr groß, dass das Projekt Eigenheim erst einmal gestoppt wird – mit ungewissem Ausgang und viel Ärger sowie Arbeit für Sie.
Wie bei fast allem im Leben sind Sicherheiten auch beim Hausbau meist eine gute Idee. Dazu können Bürgschaften wie die Bankbürgschaft zählen, die zur Abwechslung mal nicht der Bauherr vorweisen muss, sondern die Häuslebauerinnen den Bauträgern zur Bedingung machen.
Eine Bankbürgschaft ist ein wirksames Instrument für alle, die ein Haus bauen möchten, um sich gegen die katastrophalen finanziellen Schäden durch Insolvenz des Bauträgers abzusichern.
Eine Bankbürgschaft im Rahmen einer
für die nötige Sicherheit sorgen.
Sollte der Bauträger während des Hausbaus oder in der Gewährleistungsphase die Insolvenz beantragen, springt dessen Bank ein und begleicht die Schulden. Bei einer Bankbürgschaft verpflichtet sich also eine Bank, die finanziellen Verpflichtungen ihres Bankkunden zugunsten eines Begünstigten zu übernehmen. Die Bank übernimmt also die Rolle eines Bürgen und haftet mit ihrer Kreditwürdigkeit.
An einer Bankbürgschaft beim Hauskauf sind immer drei Vertragsparteien beteiligt:
Die Bankbürgschaft wird auch als
Aval, Avalkredit oder Bankaval bezeichnet. Sie ist eine Sonderform der Bürgschaft. Anders als bei Krediten fließt bei Bürgschaften wie dem Avalkredit nicht zwingend Geld – weder sofort noch später. Die Bank verpflichtet sich lediglich dazu, im Falle der Zahlungsunfähigkeit einzutreten: Sie gibt ein Zahlungsversprechen. Häufig wird eine Bankbürgschaft für Mietverhältnisse eingesetzt. Anstelle der Barkaution können Vermieter eine Bankbürgschaft als ausreichende Sicherheit akzeptieren und die Mieter können sich die Wohnung leisten und bleiben liquider.
Die Bankbürgschaft als eine Kreditleihe sorgt dafür, dass ein Gläubiger (z. B. die
Bauherren), eine höhere Sicherheit im Vertragsgeschäft mit dem Schuldner (z. B. der Bauträger) hat. Sollte dieser seinen Zahlungen nicht mehr nachkommen können oder wollen, etwa, weil er eine Privatinsolvenz beantragt hat, kann der Gläubiger seine Forderungen direkt an die Bank stellen.
Bei einer Bankbürgschaft haften Banken mit ihrer Kreditwürdigkeit und mit ihrem guten Namen. Die nicht unerheblichen Risiken beim Hausbau gibt es nicht kostenlos, weshalb Bankbürgschaften oft verhältnismäßig teuer sind. Die Höhe der Kosten für eine Bankbürgschaft richtet sich vor allem nach der Bürgschaftssumme und der
Bonität des Schuldners, also dem Ausfallrisiko des Bauherrn.
In der Regel werden von den Banken im Schnitt um die 3 Prozent des Bürgschaftsbetrages für ihre Leistung gefordert. Hinzu kommt, dass sich die Bauträger in vielen Fällen gar nicht erst darauf einlassen wollen bzw. die Kosten an die Bauherren weitergeben.
Wie beschrieben lass sich lange nicht alle Bauträger auf eine Bankbürgschaft ein. Was machen also die Bauherren, um den Hausbau dennoch optimal abzusichern? Um herauszufinden, wie solvent Bauträger sind und wie wahrscheinlich der erfolgreiche Abschluss des Bauprojekts ist, kann man sich andere Sicherheiten vorzeigen lassen.
Eine Alternative ist, die Zahlung der Bautätigkeiten ausschließlich nach Baufortschritt vorzunehmen. Das heißt, dass erst Geld fließt, sobald einzelne Baustufen vertragsgemäß fertiggestellt wurden. Dann zahlen Häuslebauer ihre nächste Abschlagszahlung.
Wer den Hausbau – und damit das wahrscheinlich größte Geschäft im Leben – finanziell absichern möchte, kann den Bauträger nach einer Bankbürgschaft fragen. Damit sichert man das Bauprojekt für den Fall ab, dass der Bauträger zahlungsunfähig wird. Und zwar nicht nur während der Bauphase, sondern auch noch in der Gewährleistungsfrist.
Wir sind spezialisiert auf
Baufinanzierungen und haben unzählige Kaufprozesse, aber auch Hausbauprojekte erfolgreich begleitet.
Gern beraten wir Sie zur Bankbürgschaft beim Hausbau und allen Themen rund um Ihre Baufinanzierung.