Bei einem Aval (Bürge) übernimmt ein Kreditinstitut die Bürgschaft für ihren Kunden gegenüber einem Dritten. Dabei vergibt die Bank kein Darlehen, sondern steht mit ihrer Kreditwürdigkeit für den Kunden ein. Das Kreditinstitut verpflichtet sich als Aval für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers gegenüber einem Dritten aufzukommen. Der Avalkredit kann beispielsweise beim Hausbau genutzt werden, damit Bauherren ihre Anzahlung absichern können, wenn der Bauträger insolvent werden sollte.
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