Was ist eine Bürgschaft bei einer Immobilienfinanzierung?
Eine Bürgschaft bei einer Immobilienfinanzierung bedeutet, dass eine dritte Person (der Bürge) gegenüber der Bank für die Rückzahlung des Bau- oder Immobilienkredits eines Hauptschuldners haftet. Falls der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, die vereinbarten Raten zu zahlen, kann die Bank den Bürgen zur Zahlung der offenen Beträge verpflichten.
Bürgschaften werden insbesondere dann eingesetzt, wenn der Kreditnehmer nicht über ausreichende Sicherheiten oder eine ausreichende Bonität verfügt. Durch die Bürgschaft steigt die Sicherheit für die Bank, wodurch die Kreditbewilligung erleichtert werden kann.
Wann wird eine Bürgschaft bei Immobilienfinanzierungen benötigt?
Eine Bürgschaft kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein:
- Fehlende Eigenmittel: Wenn der Kreditnehmer nicht genügend Eigenkapital besitzt, kann eine Bürgschaft als zusätzliche Sicherheit dienen.
- Geringe Bonität: Falls die Bonität des Hauptschuldners nicht ausreicht, um eine Finanzierung alleine zu erhalten, kann ein solventer Bürge das Risiko für die Bank senken.
- Junge Kreditnehmer: Besonders junge Menschen, die ihre erste Immobilie finanzieren möchten, verfügen oft noch nicht über eine lange Kredit- und Einkommenshistorie. Eine Bürgschaft kann hier die Kreditbewilligung erleichtern.
- Selbstständige und Freiberufler: Da diese Gruppen oft schwankende Einkünfte haben, verlangen Banken häufig zusätzliche Sicherheiten in Form einer Bürgschaft.
Welche Arten von Bürgschaften gibt es?
Bei Immobilienkrediten kommen insbesondere zwei Formen der Bürgschaft zum Einsatz:
- Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Bürge haftet unmittelbar, sobald der Hauptschuldner die Raten nicht mehr zahlen kann. Die Bank kann sich direkt an den Bürgen wenden, ohne vorher eine Zwangsvollstreckung gegen den Kreditnehmer durchzuführen. Diese Form der Bürgschaft ist für Banken besonders attraktiv, birgt aber hohe Risiken für den Bürgen.
- Ausfallbürgschaft: Hier haftet der Bürge erst, wenn die Bank alle rechtlichen Mittel gegen den Hauptschuldner ausgeschöpft hat (z. B. Zwangsversteigerung der Immobilie). Erst danach kann der Bürge zur Zahlung herangezogen werden. Diese Variante schützt den Bürgen besser vor einer sofortigen finanziellen Belastung.
Risiken einer Bürgschaft für den Bürgen
Die Übernahme einer Bürgschaft für eine Immobilienfinanzierung kann erhebliche finanzielle Folgen haben:
- Haftung mit dem gesamten Vermögen: Falls der Hauptschuldner seinen Kredit nicht mehr bedienen kann, haftet der Bürge mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen. In Extremfällen kann dies existenzbedrohende Folgen haben.
- Verminderte Kreditwürdigkeit: Eine Bürgschaft wird in der SCHUFA vermerkt und kann die eigene Bonität negativ beeinflussen. Falls der Bürge später selbst eine Finanzierung benötigt, kann die Bank dies als Risiko einstufen.
- Langfristige Verpflichtung: Immobilienkredite haben oft Laufzeiten von 20 Jahren oder länger. Ein Bürge bleibt in der Regel über die gesamte Laufzeit des Kredits verpflichtet, sofern keine vertraglichen Ausstiegsmöglichkeiten bestehen.
- Keine einfache Kündigung möglich: Eine Bürgschaft kann in den meisten Fällen nicht einseitig gekündigt werden. Sie endet erst, wenn der Hauptschuldner den Kredit vollständig zurückgezahlt hat oder die Bank einer Entlassung des Bürgen zustimmt.
Wie kann sich ein Bürge absichern?
Wer eine Bürgschaft für eine Immobilienfinanzierung übernimmt, sollte sich vorab umfassend über die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen informieren. Möglichkeiten zur Risikominimierung sind:
- Begrenzung der Haftung: In der Bürgschaftserklärung sollte eine klare Begrenzung auf eine feste Summe oder einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden.
- Nachrangige Haftung: Eine Ausfallbürgschaft ist sicherer als eine selbstschuldnerische Bürgschaft, da der Bürge erst nach Verwertung der Immobilie haften muss.
- Prüfung der finanziellen Tragbarkeit: Der Bürge sollte sicherstellen, dass er im Ernstfall die finanziellen Verpflichtungen übernehmen kann, ohne selbst in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten.
- Vertragliche Regelungen mit dem Hauptschuldner: Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Bürge und Kreditnehmer kann sicherstellen, dass der Bürge nicht ohne Absicherung in Anspruch genommen wird.
Zusammenfassung
Eine Bürgschaft bei Immobilienfinanzierungen erleichtert es Kreditnehmern, eine Baufinanzierung zu erhalten, kann für den Bürgen jedoch erhebliche Risiken bedeuten. Da er mit seinem gesamten Vermögen haftet und sich oft langfristig bindet, sollte eine Bürgschaft niemals leichtfertig übernommen werden. Eine sorgfältige Prüfung der finanziellen Tragbarkeit sowie eine vertragliche Begrenzung der Haftung können helfen, das Risiko zu minimieren.
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