Ein Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten eines Dritten aufzukommen. Bei einer Baufinanzierung kann eine außenstehende Person einer Bürgschaft zustimmen. Damit verpflichtet sie sich, bei Zahlungsausfällen des Kreditnehmers, dessen Raten zu übernehmen. Dafür steht sie unter Umständen mit ihren eigenen Sicherheiten ein.
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