
Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 2. Januar 2026
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Sicherheiten bei einer Baufinanzierung sind Vermögenswerte oder Rechte, die eine Bank zur Absicherung eines Darlehens akzeptiert. Sie dienen dazu, das Ausfallrisiko für das kreditgebende Institut im Falle von Zahlungsausfällen zu reduzieren.
Je nach Finanzierungsform und Risikoprofil des Darlehensnehmers variieren die Anforderungen an Sicherheiten. Das Verständnis dieser Sicherheiten ist zentral für eine solide Baufinanzierungsplanung.
Sicherheiten verringern das Kreditrisiko der Bank. Sie geben dem Kreditgeber im Fall von Zahlungsunfähigkeit zusätzliche Verwertungsmöglichkeiten. Durch Sicherheiten kann die Bank bei Nichtzahlung auf Vermögenswerte zugreifen.
Dies kann Einfluss auf die Kreditkonditionen, wie Zinssatz und Beleihungsauslauf, haben. Sicherheiten unterstützen die Einschätzung der Bonität und können die Finanzierungschancen verbessern. Das gilt insbesondere bei größeren Finanzierungsvolumina.
Eine Grundschuld ist die häufigste Sicherheit bei Baufinanzierungen. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ermöglicht der Bank bei Zahlungsausfall eine Zwangsverwertung. Die Grundschuld ist nicht an eine bestimmte Darlehenshöhe gebunden. Sie bleibt bestehen, auch wenn das Darlehen teilweise oder ganz zurückgezahlt wird. Die Höhe der eingetragenen Grundschuld orientiert sich am Beleihungswert der Immobilie. Dies beeinflusst den möglichen Kreditbetrag.
Die Hypothek ähnelt der Grundschuld, ist aber direkt an das Darlehen gebunden. Sie erlischt automatisch, sobald der entsprechende Kredit vollständig zurückgezahlt ist. Im Vergleich zur Grundschuld wird die Hypothek seltener verwendet. Rechtlich ist sie in der Praxis weniger flexibel.
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen. Dies kann private Bürgschaften oder gewerbliche Garantien umfassen. Eine Bürgschaft wird meist bei schwächerer Bonität eingesetzt. Die Bank erhält eine zusätzliche Absicherungsinstanz. Garantien können institutionell ausgestaltet sein, etwa durch den Arbeitgeber oder Förderinstitute. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind individuell zu prüfen.
Einige Kreditnehmer bieten Lebensversicherungen oder Sparverträge als zusätzliche Sicherheiten an. Diese werden teilweise verpfändet, um die Kreditwürdigkeit zu erhöhen. Nicht alle Banken akzeptieren diese Sicherheiten in vollem Umfang. Die Bewertung erfolgt abhängig von Vertragsbedingungen und Verwertbarkeit.
Je nach Bank können weitere Vermögenswerte eingebracht werden:
Diese Sicherheiten werden häufig über Verpfändung realisiert. Die Akzeptanz hängt von der jeweiligen Bankrichtlinie ab.
Grundschuld |
Hypothek |
Bürgschaft |
Lebensversicherung |
Übertragbares Grundpfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. |
Im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht, das für ein bestimmtes Darlehen gilt. |
Person aus dem näheren Freundes- oder Familienkreis kommt für die Forderungen auf, wenn der Kreditnehmer seine Rate nicht mehr bezahlen kann. |
Kapital aus der Lebensversicherung wird genutzt, um die Restschuld des Darlehens zu tilgen. Kann separat abgeschlossen oder an den Kredit gekoppelt sein. |
Der Marktwert beschreibt den realistischen Kaufpreis einer Immobilie am freien Markt. Der Beleihungswert ist ein konservativ angesetzter Wert, den Banken zur Risikokalkulation nutzen.
Der Beleihungswert liegt meist unter dem Marktwert.
Er beeinflusst, wie viel Kredit eine Bank vergibt.
Die Berechnung orientiert sich an Lage, Zustand, Nutzung, Ertragswert und Sachwert der Immobilie. Der Beleihungswert ist Grundlage für die maximale Darlehenshöhe.
Je höher die Qualität der Sicherheiten, desto geringer ist das Risiko der Bank. In der Regel können bessere Sicherheiten zu günstigeren Kreditkonditionen führen. Ohne ausreichende Sicherheiten erhöhen Banken häufig den Zinssatz oder reduzieren den Darlehensbetrag. Dies korrespondiert mit einem höheren Risiko für das Institut. Eine solide Sicherheitenausstattung unterstützt oft auch günstigere Zinskonditionen. Die genaue Wirkung hängt vom Gesamtfinanzierungsprofil ab.
In der Regel benötigen Baufinanzierungen Sicherheiten. Die meisten Baufinanzierungen setzen Sicherheiten, insbesondere eine Grundschuld, voraus. Ausnahmen bestehen selten und sind größtenteils auf kleinvolumige Kredite oder spezielle Programme beschränkt. Auch Förderdarlehen können abweichende Sicherheitsanforderungen haben. Sicherheiten sind kein Selbstzweck, sondern Bestandteil eines risikoangepassten Finanzierungskonzepts. Sie dienen der langfristigen Stabilität der Finanzierung. Wie kann man Sicherheiten optimieren oder reduzieren? Eine vollständige Reduktion von Sicherheiten ist nicht ohne Weiteres möglich. Ziel kann jedoch sein, die Struktur der Sicherheiten effizient zu gestalten.
Beispiele:
Weitere Sicherheiten können nur nach individueller Bankprüfung berücksichtigt werden. In der Praxis hängt die Optimierung an den jeweiligen Vorgaben des Kreditgebers.
Sicherheiten sind ein Kernbestandteil der Baufinanzierungsprüfung. Sie betreffen:
Eine klare Struktur der Sicherheiten erleichtert die Finanzierungsentscheidung der Bank. Sie gibt Kreditnehmern und Kreditinstituten eine verlässliche Basis.
Wenn die Sicherheiten nicht ausreichen, prüft die Bank alternative Absicherungsformen. Mögliche Konsequenzen sind:
Unter Umständen kann ein höherer Eigenkapitaleinsatz Risiken reduzieren. Ein frühzeitiger Blick auf Sicherheiten unterstützt eine erfolgreiche Finanzierung.
Sicherheiten sind zentrale Bestandteile einer Baufinanzierung. Sie reduzieren das Risiko aus Sicht der Bank und beeinflussen Kredithöhe und Zinskonditionen. Die Grundschuld ist die in der Praxis dominierende Form der Sicherheit. Weitere Sicherheiten wie Bürgschaften oder Verpfändungen können ergänzend wirken. Die Bewertung der Sicherheiten sollte stets in den Kontext der gesamten Finanzierung gestellt werden. Eine sachliche Prüfung unterstützt die langfristige Tragfähigkeit der Baufinanzierung.

Susanne Knofe
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Stand: 2. Januar 2026
3,38 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.120,83 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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