
Daniela Schehrmann
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 8. Juni 2026
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Bei einer Baufinanzierung zahlen die Kunden Gebühren an die Bank für die Bereitstellung des Kapitals. Dafür setzten die Kreditgeber Zinsen voraus, die mit jeder Kreditrate zu entrichten sind. Zusätzlich verlangen die Banken weitere Kosten für eine Baufinanzierung, die nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich sind, doch zu teuren Kostenfallen werden können.
Der wichtigste Kostenpunkt einer Baufinanzierung sind die Sollzinsen. Sie stellen die eigentliche Gebühr der Bank dafür dar, dass sie dem Kunden das Kapital zur Verfügung stellt. Die Zinsen werden immer anhand der Restschuld bemessen – mit jeder Tilgungsrate sinken also auch die anfallenden Zinskosten.
Im Vergleich zur Niedrigzinsphase (2014–2021) haben sich die Bauzinsen deutlich verändert. Laut Bundesbank lagen die Zinsen für Wohnungsbaukredite im April 2026 durchschnittlich über 3,5 % für Laufzeiten von mehr als 10 Jahren. Die aktuellen Topkonditionen bewegen sich je nach Zinsbindung zwischen 3,65 % und 4,22 % (Stand: Mai 2026).
Rechenbeispiel 2026:
Bei einem Sollzins von 3,75 % zahlen Kreditnehmer für ein Darlehen über 100.000 Euro zu Beginn rund 3.750 € Zinsen pro Jahr – also etwa 312 Euro im Monat. Wenn die Restschuld durch Tilgung auf 70.000 € gesunken ist, reduzieren sich die Zinsaufwendungen auf rund 2.625 € im Jahr. Das zeigt: Eine hohe anfängliche Tilgung spart langfristig erhebliche Zinskosten.
Tipp: Bereits kleine Zinsunterschiede von 0,3 bis 0,5 % können über eine 20-jährige Laufzeit bei einem Darlehen von 300.000 € zu Mehrkosten von 15.000 bis 25.000 € führen. Ein unabhängiger Angebotsvergleich lohnt sich deshalb immer.
Neben den Zinsen fallen weitere Kosten an, die in bestimmten Situationen entstehen können und durch vorausschauende Planung oft vermieden werden.
Stimmt die Bank der Baufinanzierung zu, hält sie das zugesagte Kapital für den Kreditnehmer zurück. In diesem Zeitraum kann sie nicht mit dem Geld wirtschaften. Als Ausgleich dafür verlangen die meisten Banken einen Bereitstellungszins – eine Gebühr für das Kapital, das noch nicht abgerufen wurde. Dieser beträgt in der Regel 0,25 % pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Betrag.
Im Regelfall vereinbaren Bank und Kreditnehmer eine bereitstellungszinsfreie Zeit. Während dieses Zeitraums erhebt die Bank keine Gebühren für nicht abgerufenes Kapital. Je nach Anbieter dauert diese Phase vier bis zwölf Monate. Erst wenn die Frist abgelaufen ist, beginnt die Bereitstellungszinsberechnung.
Bauvorhaben verzögern sich häufiger als geplant – durch Lieferengpässe bei Baumaterialien, Fachkräftemangel oder Genehmigungsverfahren. Bei einem Bereitstellungszins von 0,25 % pro Monat und einem nicht abgerufenen Darlehensbetrag von 200.000 Euro entstehen monatlich 500 Euro Zusatzkosten. Deshalb sollte die bereitstellungszinsfreie Zeit so lang wie möglich verhandelt werden.
Tipp: Wer neu baut, sollte realistisch planen und mindestens 9 bis 12 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit anstreben. Bei einer Anschlussfinanzierung oder einem Bestandskauf genügen oft 3 bis 6 Monate.
In bestimmten Situationen möchten Kreditnehmer ihre Baufinanzierung bereits vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung zurückzahlen – etwa bei einem Hausverkauf, einer Erbschaft oder einer Umschuldung zu besseren Konditionen. Wird das Darlehen vorzeitig abgelöst, entgeht der Bank der kalkulierte Zinsertrag. Dafür verlangen Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Höhe richtet sich nach der Wiederanlagerendite für Hypothekenpfandbriefe. Bei Immobilienkrediten gibt es keine gesetzliche Obergrenze – die Bank muss jedoch nachvollziehbar und im zulässigen Rahmen berechnen. In der Praxis kann die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Baudarlehen 5 bis 10 % der aktuellen Restschuld betragen. Bei einer Restschuld von 150.000 € wären das bis zu 15.000 €.
Wichtige gesetzliche Regelung: Die Bank darf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn das Darlehen seit mindestens zehn Jahren läuft. In diesem Fall besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, das dem Kreditnehmer ermöglicht, die Finanzierung ohne Kosten aufzulösen.
Möglichkeiten zur Vermeidung:
Hinweis: Vertraglich vereinbarte Sondertilgungen schützen nicht vor einer Vorfälligkeitsentschädigung, wenn das gesamte Darlehen vorzeitig abgelöst wird. Sie senken jedoch die Restschuld und damit die Berechnungsgrundlage.
Sobald ein Darlehen bei der Bank abgeschlossen wurde, sind Kreditnehmer zu dessen Abnahme verpflichtet – auch wenn der Bau oder Kauf der Immobilie doch nicht zustande kommen sollte. Häufig kommt es zu einer Nichtabnahme bei einem Forward-Darlehen: Kunden sichern sich dabei Monate oder Jahre im Voraus günstige Anschlusskonditionen – sollten die Zinsen danach entgegen der Erwartung sinken, müssen sie das Darlehen trotzdem abnehmen oder eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen.
Die Höhe der Entschädigung bemisst sich am Zinsausfall des Vertrages. Je nach Finanzierungssumme kann sie mehrere Tausend Euro betragen.
Wer nicht sicher ist, ob Bau oder Kauf tatsächlich stattfindet, kann alternativ eine Reservierungshypothek aufnehmen. Damit hat der Kunde bis zu sechs Monate Zeit, die Immobilie zu erwerben – erst dann wird die Hypothek in eine reguläre Finanzierung umgewandelt.
| Kostenart | Wann fällig? | Wie vermeiden / reduzieren? |
|---|---|---|
| Sollzinsen | Laufend, monatlich | Anbieter vergleichen, Eigenkapital erhöhen |
| Bereitstellungszinsen | Ab Ende der bereitstellungszinsfreien Zeit | Lange bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Bei vorzeitiger Ablösung | Sondertilgungen nutzen, 10-Jahres-Recht abwarten |
| Nichtabnahmeentschädigung | Bei Nichtabnahme des Darlehens | Erst unterschreiben, wenn Kauf/Bau sicher ist |
Die Sollzinsen stellen den höchsten Kostenfaktor einer Baufinanzierung dar – und im Zinsumfeld von 2026 ist ein strukturierter Vergleich wichtiger denn je. Darüber hinaus lassen sich Bereitstellungszinsen, Vorfälligkeitsentschädigungen und Nichtabnahmeentschädigungen durch geschickte Vertragsgestaltung und vorausschauende Planung häufig vermeiden oder deutlich reduzieren.
Unsere Experten helfen Ihnen dabei, den Traum von den eigenen vier Wänden kostengünstig und bedarfsgerecht zu realisieren. Wir vergleichen Angebote aus über 450 Partnerbanken und finden die für Sie passende Finanzierungslösung.
Ja. KfW-Darlehen bieten günstige Zinsen und Tilgungszuschüsse, insbesondere für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Diese Fördermittel sollten vor der Baufinanzierung geprüft und optimal eingebunden werden – unsere Experten helfen Ihnen dabei.
Daniela Schehrmann
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Stand: 8. Juni 2026
3,88 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.225,00 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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