Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 22. April 2022
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Mit einer Baufinanzierung geht eine hohe finanzielle Belastung einher. Deshalb entscheiden sich auch die meisten Menschen gemeinsam als Paar zu diesem Schritt. Sie tilgen die Raten ihres Kredits zusammen , um ihr Eigenheim Stück für Stück abzubezahlen. Doch was passiert, wenn einer von beiden versterben sollte? Für den zurückgebliebenen Partner bedeutet dies nicht nur eine seelische Belastung, sondern auch eine finanzielle Last. Und wenn der Verstorbene auch noch den Großteil zum gemeinsamen Einkommen beigetragen hat, kann diese Situation sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Daher ist es wichtig, dass sich gemeinsame Kreditnehmer im Vorfeld Gedanken über die Absicherung machen, wenn einer von beiden versterben sollte.
Eine der am häufigsten gewählten Varianten für den Todesfallschutz bei einer Baufinanzierung ist die Risikolebensversicherung. Dabei handelt es sich, wie der Name bereits erahnen lässt, um eine Lebensversicherung, die im Todesfall leistet. Der Versicherer erbringt eine im Voraus festgelegte Summe, wenn die versicherte Person versterben sollte. Wie hoch diese Summe ist, kann pauschal vereinbart oder dem Kredit angepasst werden.
Die Risikolebensversicherung ist die günstigste Form der Hinterbliebenenabsicherung. So zahlt eine 29-jährige Person, Nichtraucher und ohne Vorerkrankungen lediglich fünf Euro monatlich für eine Versicherungssumme über 200.000 Euro bei einer 20-jährigen Laufzeit.
Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung sollte ausreichen, um im Todesfall mindestens den Kredit ablösen zu können. Besteht ein Immobiliendarlehen über 200.000 Euro, sollte die Versicherungssumme dieselbe Höhe betragen. Damit wird zumindest die finanzielle Belastung durch die Baufinanzierung abgedeckt.
Zusätzlich sollten sich die Kunden darüber Gedanken machen, ob der hinterbliebene Partner finanziell versorgt ist. Kann dieser die laufenden Kosten der Immobilie tragen? Gibt es weitere Forderungen, die beglichen sein sollten? In diesem Fall ist es sinnvoll, die Versicherungssumme höher anzusetzen, damit nicht nur die Kreditschuld, sondern auch die Lebenskosten abgedeckt sind.
Stiftung Warentest empfiehlt bei einer Risikolebensversicherung das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens Dies kann über zwei verschiedene Verträge (Baufinanzierung und Lebenshaltung) oder über eine Risikolebensversicherung abgedeckt werden. In Falle von Letzterem muss der Bedarf zur Kredithöhe addiert werden.
Zudem ist die Risikolebensversicherung in drei verschiedenen Varianten erhältlich, die sich in Bezug auf die Versicherungssumme unterscheiden. Welche davon geeignet ist, ist vom individuellen Bedarf und davon abhängig, ob eine weitere Absicherung zur Erhaltung der Lebenskosten besteht.
Um die Lebenshaltungskosten abzusichern, ist eine konstante Versicherungssumme sinnvoll. Zur Absicherung der Kreditschuld eignet sich hingegen eine fallende Versicherungsleistung, da sich der Bedarf anpasst und die Beiträge sinken. Daher ist es meist ratsam, zwei verschiedene Verträge abzuschließen, um beide Bereiche getrennt voneinander abzudecken.
Genauso wichtig wie die Versicherungssumme ist die optimale Laufzeit der Hinterbliebenenabsicherung. Denn häufig machen Kreditnehmer den Fehler, ihre Versicherung nur für die Dauer der Zinsfestschreibung abzuschließen. Dies würde bedeuten, dass ihr Versicherungsschutz nach zehn oder 15 Jahren je nach Sollzinsbindung endet. Allerdings wird zu diesem Zeitpunkt lediglich die Anschlussfinanzierung fällig, es besteht noch immer eine Restschuld.
Daher muss die Laufzeit der Risikolebensversicherung die gesamte Rückzahlungsdauer des Kredits abdecken. Also von der Auszahlung der Baufinanzierung bis zur letzten Rate, mit der das Darlehen vollständig getilgt ist. Diese Zeitspanne kann 20 Jahre und mehr betragen.
Ein Todesfallschutz bei einer Baufinanzierung sollte mindestens für den Hauptverdiener der Familie abgeschlossen werden. Denn dessen Gehalt trägt den elementaren Anteil zum Familieneinkommen. Sind beide Partner berufstätig, ist es sinnvoll, auch für beide eine Todesfallabsicherung zu vereinbaren.
Zudem ist die finanzielle Mehrbelastung zu beachten, die durch den Tod eines Nicht-berufstätigen-Partners entstehen kann. Kümmert sich dieser um die Kinder, muss möglicherweise zukünftig eine Kinderbetreuung beauftragt werden. Oder der Hauptverdiener muss seine Arbeitszeiten reduzieren, wodurch auch das Einkommen sinkt. Daher ist die finanzielle Situation im Todesfall beider Partner zu betrachten.
Tipp für unverheiratete Paare und bei hohen Erbschaftssummen: Unverheiratete Paare haben einen Freibetrag von 20.000 Euro. Liegt die Todesfallsumme inklusive des Erbes darüber, muss diese versteuert werden. Dies gilt auch bei Ehepartnern, die den Freibetrag von 500.000 Euro überschreiten. Um dies zu vermeiden, sollte der Partner, der die Versicherungssumme im Todesfall erhält, den Vertrag abschließen und den abzusichernden Partner als versicherte Person hinterlegen. Er erhält dann im Leistungsfall die Summe aus seiner eigenen Versicherung, weshalb die Erbschaftssteuer entfällt.
Eine Restschuldversicherung dient dazu, die noch verbleibende Restschuld bei einem Darlehen abzusichern. Verstirbt die versicherte Person, springt die Versicherung ein und übernimmt die monatliche Ratenzahlung. Damit schützt sie die Hinterbliebenen vor finanziellen Verlusten.
Diese Absicherung bietet den Vorteil, dass sie exakt auf den Kredit beziehungsweise die Restschuld angepasst ist. Außerdem lässt sich nicht nur der Todesfall absichern, sondern auch Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit. Nachteilig ist jedoch, dass die Versicherungssumme lediglich der Restschuld entspricht. Sie kann nicht darüber hinaus vereinbart werden, um zusätzlich die Lebenskosten abzusichern. Außerdem sind diese Verträge vor allem in Kombination mit anderen Risikoabsicherungen wie Arbeitslosigkeit kostenintensiv.
Häufig wird Kreditnehmern zum Abschluss einer Kapitallebensversicherung geraten. Diese kombiniert das Risiko des Todesfalls mit einem Sparvertrag. Überlebt die versicherte Person, erhält der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit ein Kapital ausbezahlt.
Problematisch ist allerdings, dass diese Verträge verhältnismäßig teuer sind. Denn zu der Risikoabsicherung kommt zusätzlich eine Sparrate. Außerdem bieten die Absicherungen wenig Flexibilität, wenn sich die Lebenssituation verändert. Daher ist eine Kapitallebensversicherung zum Todesfallschutz bei einer Baufinanzierung nicht immer sinnvoll.
Der Todesfallschutz bei einer Baufinanzierung ist ein wichtiges Thema, mit dem sich zukünftige Eigenheimbesitzer bereits vor der ersten Auszahlung beschäftigen sollten. Denn damit stellen sie sicher, dass ihre Hinterbliebenen und sie selbst im Ernstfall ordentlich abgesichert sind. Und auch wenn beide Partner berufstätig sind und ein hohes Einkommen haben, kann der Tod eines Kreditnehmers zur finanziellen Belastung werden. Denn zur monatlichen Kreditrate fallen zusätzlich der Unterhalt der Immobilie und die Lebenshaltung mit nur einem Einkommen an. Die klassische Risikolebensversicherung ist die günstigste Möglichkeit, um einen Todesfallschutz bei einer Baufinanzierung sicherzustellen. Je nach gewünschter Versicherungssumme, Gesundheitszustand, Alter und Laufzeit sind diese Verträge für weniger als zehn Euro im Monat erhältlich.
Dennoch sollte nicht nur der Todesfall berücksichtigt werden. Sondern auch weitere Risiken, die zu finanziellen Schwierigkeiten führen können. Beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes, Berufsunfähigkeit oder eine Pflegebedürftigkeit. Auch für diese Gefahren gibt es einen entsprechenden Versicherungsschutz, mit dem die Baufinanzierung abgesichert werden kann.
Unsere Baufinanzierungsexperten unterstützen Sie. Wir beantworten nicht nur alle Ihre Fragen zum Immobilienkredit, sondern auch zum Todesfallschutz bei einer Baufinanzierung. Vereinbaren Sie hier einen Termin und lassen Sie sich von uns beraten.
Susanne Knofe
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Stand: 22. April 2022
2,99 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.039,58 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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