Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 8. Juni 2022
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Wird eine Baufinanzierung zu zweit abgeschlossen, verteilt sich der Kredit auf zwei Schultern. Das sorgt für Entlastung und ist auch bei Banken gerne gesehen. Schließlich werden zwei Personen zur Tilgung der Schulden herangezogen, im Bestfall gibt es sogar zwei Einkommen. Nachfolgend erfahren Sie, wann es sich lohnt, eine Baufinanzierung zu zweit abzuschließen und was Sie dabei beachten müssen.
Wer als Einzelperson eine Baufinanzierung abschließen möchte, hat es schwerer. Immerhin müssen die Raten mit nur einem Einkommen beglichen werden. Dazu kommen die hohen Nebenkosten für die Immobilie, die ebenfalls mit nur einem Gehalt zu stemmen sind. Dieser Umstand sorgt dafür, dass einzelne Kreditnehmer geringere Chancen haben, einen Immobilienkredit zu erhalten. Vor allem, wenn sie eine hohe Summe benötigen.
Im Gegensatz dazu ist eine Baufinanzierung zu zweit von Banken gerne gesehen. Denn alle anfallenden Kosten lassen sich teilen, genauso wie die Kreditrate. Sind auch noch beide Kreditnehmer berufstätig, werden zwei Einkommen bei der Berechnung herangezogen. Und zwei Kunden bringen mehr Eigenkapital mit. Dadurch erhöht sich die Chance auf eine Kreditzusage maßgeblich. Und erlaubt die Aufnahme einer höheren Kreditsumme.
Alle Ausgaben werden durch zwei geteilt
Schnellere Rückzahlung des Darlehens durch höheres Einkommen
Mehr finanzielle Sicherheit – bessere Konditionen
Höheres Budget für den Immobilienkauf
Die Rate kann höher ausfallen, wenn zwei Einkommen vorhanden sind
Nehmen zwei Personen einen Kredit auf, um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, bringt jeder von ihnen Eigenkapital mit. Im Optimalfall verdienen auch beide Geld, wodurch sich das Haushaltseinkommen erhöht. Und nicht nur die Kreditrate, sondern auch die Nebenkosten für die Immobilie lassen sich auf zwei Schultern verteilen. Das ermöglicht es, die Schulden schneller abzubezahlen, da eine höhere Rate erbracht werden kann. Und die Bank stellt eine höhere Finanzierungssumme zur Verfügung, wenn mehr Geld für die Rückzahlung der Kreditschuld vorhanden ist. Darüber hinaus reduziert sich durch einen zweiten Kreditnehmer das Risiko für Zahlungsausfälle gegenüber einer Einzelperson – dadurch sich die Zinsen meist günstiger.
Damit sich die Baufinanzierung zu zweit auch lohnt und alle Vorteile genossen werden können, sind klare Regelungen wichtig. Dies betrifft vor allem Personen, die nicht in einer Ehe oder Partnerschaft leben. Also Freunde oder Verwandte, die gemeinsam einen Kredit aufnehmen. Um das gute Verhältnis nicht zu reizen, sollten noch vor Abschluss des Darlehens alle wichtigen Aspekte untereinander geregelt und die Absprache schriftlich festgehalten werden.
Zuerst sollten die Eigentumsverhältnisse klar definiert und im Grundbuch hinterlegt sein. Denn Rechte an dem Objekt und an dem Grundstück hat nur, wer im Grundbuch eingetragen ist. Wichtig ist auch zu regeln, was passiert, wenn einer der beiden versterben sollte. In diesem Fall ist es sinnvoll, jeweils dem anderen ein Vorkaufsrecht einzuräumen.
Auch vermeintlich kleine Absprachen sollten getroffen und fixiert werden. Dazu gehört, wer die Gartenarbeit erledigt und den Hof fegt. Auch geplante Umbaumaßnahmen sind im Voraus zu besprechen. Nur so lässt sich verhindern, dass die Beziehung zueinander Schaden nimmt und Konflikte das gemeinsame Projekt gefährden.
Wird ein Kreditvertrag zu zweit abgeschlossen, liegt eine gesamtschuldnerische Haftung vor. Das bedeutet, dass von beiden Parteien gleichermaßen Zahlungen verlangt werden können und sie jeweils voll für die Restschuld haften.
Beide Parteien möchten gemeinsam eine Immobilie erwerben
Die Eigentumsverhältnisse sind klar definiert
Regelungen zur Nutzung und Bewirtschaftung sowie im Todesfall wurden getroffen und sind für beide Partner akzeptabel
Die Zusage auf einen Kredit soll erhöht werden
Das Darlehen soll schnell zurückbezahlt werden oder es ist eine hohe Kreditsumme notwendig
Beide Parteien verstehen sich gut und sind bereit, Kompromisse einzugehen
Wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde, leben Ehepaare in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen der Partner wird dabei getrennt behandelt und sollte es zu einer Trennung kommen, findet ein Zugewinnausgleich statt. Dabei wird das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, zu gleichen Teilen auf beide Partner verteilt. Während Vermögen, das vor der Ehe bestand, im jeweiligen Besitz bleibt.
Sind beide Verheirateten als Eigentümer im Grundbuch der Immobilie eingetragen, zählt diese zu dem gemeinsam erwirtschafteten Vermögen. Gibt es bei einer Trennung keine Einigung zwischen ihnen zum Umgang mit dem Immobilienvermögen, kommt es zu einer Teilversteigerung. Im Zuge der Zwangsversteigerung wird das Objekt in Geldwert umgewandelt und anschließend zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Besteht zu diesem Zeitpunkt noch eine Baufinanzierung, wird mit dem Geld zuerst die ausstehende Kreditschuld getilgt. Bleibt Kapital übrig, wird dieses in gleicher Summe auf die Partner verteilt. Sollte durch die Zwangsversteigerung jedoch nicht die volle Restschuld getilgt werden können, bleiben für beide Schulden.
Ist nur ein Partner im Grundbuch eingetragen, ist dieser nach der Trennung weiterhin alleiniger Eigentümer der Immobilie mit allen Rechten und Pflichten.
Stirbt hingegen ein Ehepartner, greift die gesetzliche Erbfolge. Der Hinterbliebene erbt somit alle Rechte und Schulden an der Immobilie. Er ist fortan auch alleinig für die Tilgung der Baufinanzierung verantwortlich.
Unverheiratete Paare genießen dieselben Vorteile einer Baufinanzierung zu zweit wie Verwandte und Freunde, die sich gemeinsam für eine Immobilie entscheiden. Paare sollten allerdings einen notariell beglaubigten Partnerschaftsvertrag abschließen. In diesem können mitunter folgende Aspekte festgehalten werden:
Wer die Raten tilgt
Wer wie viel Eigenkapital eingebracht hat
Eigentumsverhältnisse der gemeinsamen Immobilie
Regelungen im Falle einer Trennung
Ferner sind Regelungen für den Todesfall zu treffen. Denn nach der gesetzlichen Erbfolge hat der nicht verheiratete Partner keine Ansprüche. Der Anteil der Immobilie des Verstorbenen geht dann an seine gesetzlichen Erben. Und sie haben das Recht, diesen zu verkaufen. Daher sollte ein Testament aufgesetzt oder wiederum das Vorkaufsrecht geregelt werden. Doch Vorsicht: Ein Erbe unter Nicht-Verheirateten kann aufgrund der Erbschaftssteuer sehr teuer werden.
Eine Baufinanzierung zu zweit abschließen lohnt sich. Schließlich sind zwei Personen für die Rückzahlung des Darlehns und alle anfallenden Nebenkosten verantwortlich. Das schafft nicht nur unter den Parteien Entlastung, sondern wirkt sich auch bei der Bank positiv aus. Denn es steht mehr Eigenkapital zur Verfügung und ein höheres Einkommen. In den meisten Fällen verbessert sich dadurch die Chance auf eine Kreditzusage und die Konditionen sind günstiger.
Als Baufinanzierungsexperten beraten wir Sie dazu. Wir beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie den gemeinsamen Hausbau und die Immobilienfinanzierung als Freunde, Verwandte, Paar oder Eheleute angehen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin oder fordern Sie ein unverbindliches Finanzierungsangebot an.
Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 08.06.22
Susanne Knofe
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Stand: 8. Juni 2022
2,94 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.029,17 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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