Wer eine
Eigentumswohnung kaufen möchte, muss sich mit dem
Aufteilungsplan auseinandersetzen. Denn in diesem Plan werden die Eigentumsverhältnisse der einzelnen Wohneinheiten geregelt. Er ist damit wesentlicher Bestandteil eines Kaufvertrages, wenn eine Eigentumswohnung erworben werden soll. Das macht es umso wichtiger, den Aufteilungsplan richtig zu verstehen.
Aufteilungsplan oder auch Teilungsplan, ist die Bezeichnung für alle Pläne, die zu einer Immobilie gehören. Häufig handelt es sich dabei um den Bauantragsplan, der für die Baugenehmigung erforderlich war. In einem Aufteilungsplan sind alle Wohneinheiten verzeichnet – mit Grundriss, Schnitten und Außenansicht.
Aus der Bauzeichnung gehen insbesondere die allen Eigentümern gehörenden Gebäudeteile hervor (
Gemeinschaftseigentum) sowie die Lage und Größe der jeweiligen Eigentumswohnungen (Sondereigentum). Der Maßstab des Teilungsplans beträgt immer 1:100.
Durch die
Teilungserklärung wird eine Immobilie gegenüber dem Grundbuchamt in einzelne Eigentumsverhältnisse aufgeteilt. Das ist bspw. notwendig, wenn bisher
vermietete Wohneinheiten zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Oder wenn ein Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus umgebaut wird und die Besitzverhältnisse geregelt werden müssen.
Dabei ist der Aufteilungsplan nicht von der Teilungserklärung zu trennen. Denn der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung und enthält die zeichnerische Darstellung und Zuordnung des zukünftigen Sonder- und Gemeinschaftseigentums.
Darüber hinaus werden in der Teilungserklärung auch die Rechte und Pflichten der Eigentümer geregelt. Etwa die Instandhaltungsrücklagen und die Verteilung der Betriebskosten.
Üblicherweise wird ein Aufteilungsplan vom Architekten erstellt. Er bildet die Grundlage für die
Abgeschlossenheitsbescheinigung, welche die Baubehörde ausstellt. Diese bescheinigt, dass einzelne Wohneinheiten hinreichend von anderen Wohnungen getrennt (abgeschlossen) sind. Etwa durch Wohnungstüren, eigene Küche und Badezimmer etc.
Die Kosten für einen Aufteilungsplan sind sehr individuell und abhängig vom Aufwand und Wert der Immobilie. Sie richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Nicht selten belaufen sich die Kosten auf mehrere tausend Euro.
Einen Aufteilungsplan brauchen Sie immer dann, wenn einzelne Wohneinheiten in einem Gebäude verkauft werden bzw. das Eigentum notariell geregelt werden soll. Für jede im Teilungsplan per Ziffer ausgewiesene Wohneinheit wird ein eigenes Grundbuchblatt erstellt. Das ermöglicht eine getrennte
Beleihung der einzelnen Einheiten.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung kann ein Käufer genau sehen, welche Teile zu seinem persönlichen
Wohnungseigentum gehören und welche Räumlichkeiten der Gemeinschaft zugutekommen. Deshalb liegt der Plan auch dem Kaufvertrag bei. Und mit der Unterschrift verpflichtet sich der Käufer, den Regelungen zuzustimmen.
Bei einer nachträglichen Änderung der Besitzverhältnisse ist ein neuer Aufteilungsplan notwendig. Etwa, wenn zwei Wohnungen zusammengelegt werden. Denn durch die baulichen Veränderungen ändern sich die Eigentumsanteile der Besitzer. Auch Änderungen an der Teilungserklärung lassen sich später nur mit Zustimmung aller Miteigentümer vornehmen.
Wenn Sie eine Wohnung kaufen möchten, ist der Aufteilungsplan ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages. Nicht nur, weil dieser Ihr Sondereigentum ausweist. Nur wenn die Eigentumsverhältnisse mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung klar geregelt sind, ist es möglich, eine Immobilienfinanzierung für einzelne Wohneinheiten zu erhalten.
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Immobilienfinanzierung. Wir unterstützten Sie bei Ihrem Bauprojekt genauso wie beim Erwerb einer Eigentumswohnung.
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