Bei einer Teilungserklärung erklärt der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt, dass seine Immobilie in verschiedene voneinander getrennte Wohneinheiten unterteilt wird. Dies wird durch das Anlegen von Wohnungsgrundbüchern wirksam. Eine Teilungserklärung ermöglicht es, einzelne Anteile des Gebäudes unabhängig voneinander zu belasten.
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