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Teilungserklärung

Was ist eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist ein notarielles Dokument, das festlegt, wie ein Gebäude oder eine Wohnanlage in einzelne Wohneinheiten aufgeteilt wird. Sie ist erforderlich, wenn ein Mehrfamilienhaus oder eine größere Immobilie in separate Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten unterteilt werden soll.

Mit der Teilungserklärung werden die einzelnen Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrechte der Bewohner rechtsverbindlich festgelegt. Ohne eine Teilungserklärung können einzelne Wohnungen nicht separat verkauft oder finanziert werden.

Welche Inhalte hat eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung besteht aus mehreren wichtigen Bestandteilen, die die Aufteilung und Nutzung der Immobilie regeln:

Aufteilung des Gebäudes

  • Welche Bereiche gehören zu den einzelnen Wohneinheiten?
  • Detaillierte Beschreibung, welche Räume oder Flächen zu einer Wohnung oder einem Gewerbeobjekt gehören.

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

  • Sondereigentum: Eigentumswohnungen, Kellerräume oder Garagenplätze, die ausschließlich von einem Eigentümer genutzt werden.
  • Gemeinschaftseigentum: Treppenhäuser, Dächer, Fassaden, Außenanlagen – diese Bereiche gehören der Eigentümergemeinschaft.

Nutzungsrechte

  • Sondernutzungsrechte, z. B.:
    • Exklusive Nutzung von Gartenflächen
    • Exklusives Recht an Stellplätzen oder Kellerräumen

Gemeinschaftsordnung

  • Regeln zur Nutzung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
  • Festlegung von Stimmrechten, Instandhaltungsverpflichtungen und Verteilerschlüsseln für Betriebskosten.

Warum ist die Teilungserklärung wichtig?

Eine Teilungserklärung hat weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen:

Voraussetzung für den Verkauf einzelner Wohnungen

  • Ohne Teilungserklärung kann eine Wohnung nicht separat verkauft oder finanziert werden.

Klärt die Eigentumsverhältnisse und Rechte der Bewohner

  • Jeder Eigentümer weiß genau, welche Flächen ihm gehören und welche Rechte und Pflichten er hat.

Notwendig für die Eintragung ins Grundbuch

  • Erst durch die Eintragung der Teilungserklärung ins Grundbuch entstehen rechtlich eigenständige Eigentumswohnungen.

Was passiert ohne eine Teilungserklärung?

Ohne eine Teilungserklärung gibt es keine rechtlich eigenständigen Eigentumswohnungen:

  • Wohnungen können nur gemeinsam mit dem gesamten Gebäude verkauft werden.
  • Eine individuelle Finanzierung einzelner Wohnungen ist nicht möglich.
  • Es gibt keine klare Regelung zu Eigentumsverhältnissen und Nutzungsrechten.

Zusammenfassung

Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage für die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten. Sie regelt die Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte und Verwaltung der Immobilie. Ohne eine Teilungserklärung sind der Verkauf und die Finanzierung einzelner Wohnungen nicht möglich.

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