Sondernutzungsrechte werden in Mehrfamilienhäusern vergeben. Zum Beispiel, wenn zu der erworbenen Eigentumswohnung ein Pkw-Stellplatz gehört, der für den jeweiligen Wohnungseigentümer freizuhalten ist. Oder Gartenanteile und Kellerräume, die einem Bewohner gehören.
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