Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 22. März 2022
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Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine juristische Personengesellschaft von mindestens zwei Personen, die ein gemeinsames Interesse verfolgen. In diesem Fall möchten sie zusammen eine Immobilie kaufen. Die Ziele der GbR können wirtschaftlich sein, um mit dem Eigentum durch den Wiederverkauf oder die Vermietung Rendite zu erzielen. Oder um gemeinsam berufliche Tätigkeiten innerhalb des Eigentums auszuüben, wie bei einer Gemeinschaftspraxis. Sie kann aber auch private Interessen verfolgen, wenn beispielsweise Familienmitglieder oder unverheiratete Paare den gemeinsamen Besitz und die Bewirtschaftung einer Immobilie regeln möchten.
Beim Kauf einer Immobilie wird die GbR als Gesamteinheit im Grundbuch eingetragen. Wie das Verhältnis innerhalb der Parteien geregelt ist, wird hingegen im Gesellschaftervertrag festgehalten. So kann beim Erwerb eines Hauses beispielsweise definiert werden, welcher Partei welche Wohnung gehört. Auf diese Weise kann auch bestimmt werden, wie hoch der anteilige Preis für einen Gesellschafter ausfällt.
Beim Immobilienerwerb mit einer GbR zwischen Lebenspartnern wird der Gesellschaftervertrag häufig als „beweglich“ bezeichnet. Das bedeutet, die Eigentumsverhältnisse lassen sich innerhalb des Vertrages verschieben. Meist zwischen fünf und 95 Prozent – beispielsweise gehört die Immobilie zu 40 Prozent einer Partei und 60 Prozent der anderen. Das Verhältnis wird im Regelfall durch die finanziellen Mittel errechnet. Wer mehr Geld einbringt, erhält entsprechend einen höheren Anteil an dem Eigentum. Zahlen beide Partner hingegen gleichviel, wird das Verhältnis klassisch 50:50 aufgeteilt. Da sich das Eigentumsverhältnis beweglich verschieben lässt, kann es angepasst werden, wenn zum Beispiel eine Partei Geldmittel für Renovierungsarbeiten investiert.
Schwieriger als der Immobilienerwerb gestaltet sich eine Baufinanzierung mit einer GbR. Denn wird ein Haus gemeinschaftlich gekauft und später innerhalb der Parteien aufgeteilt, verändert sich das Risiko für die Bank. Dies hat zur Folge, dass die Kreditgeber Immobiliendarlehen mit teuren Zinsen anbieten oder von vorneherein ablehnen.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn alle Gesellschafter ein Finanzinstitut für die Finanzierung wählen. Dabei ist auch zu klären, welche Partei wie viel zu bezahlen hat. Dieses Verfahren gestaltet sich schwieriger als bei einer klassischen Baufinanzierung. Da mehrere Vertragsparteien vorhanden sind, gibt es große Unterschiede in Bezug auf die Bonität. So kann ein Gesellschafter eine sehr gute Kreditwürdigkeit aufweisen, während andere weniger Einkommen und eine niedrigere Bonität haben. Die Bank kann für diese Fälle einen Risikozuschlag verlangen. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Finanzierung unter Personen mit ähnlicher Bonität anzustreben.
Eine Baufinanzierung mit einer GbR ist nicht bei jeder Bank realisierbar, aber es gibt Anbieter auf dem Markt. Allerdings dauert die Beantragung länger als bei einer klassischen Finanzierung. Zudem ist zu klären, welche Partei was zu bezahlen hat.
Die Baufinanzierung mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bringt bei der Finanzierungsanfrage einige Hürden mit sich. So gibt es wichtige Fragen zur Verteilung der finanziellen Mittel und der Bonität innerhalb der Gesellschafter zu klären. Als Experten unterstützen wir Sie jedoch dabei. Wir beantworten alle Ihre Fragen rund um den Immobilienkredit und sind Ihnen behilflich, die optimale Baufinanzierung für Ihren Immobilienerwerb als GbR zu finden. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich von unseren Baufinanzierungsexperten beraten.
Susanne Knofe
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Stand: 22. März 2022
2,99 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.039,58 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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