Bei dem Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, das beim Amtsgericht des zuständigen Bezirks geführt wird. Es legt die Rechtsverhältnisse der jeweiligen Grundstücke dar und gibt Auskunft über den Eigentümer. Zudem ist vermerkt, welche Belastungen (Grundschulden) auf den Grundstücken ruhen und welche Beschränkungen bestehen. Zudem werden im Grundbuch die Schuldner entsprechend ihrer Rangstelle geführt. Jede Person mit berechtigtem Interesse kann Einsicht in das Grundbuch erhalten.
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