Baufin-Experten

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung bezeichnet das Recht eines Immobilienkäufers auf die Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch. Denn häufig vergeht Zeit zwischen der Vertragsunterzeichnung und der Grundbucheintragung. Für diesen Zeitraum wird eine Auflassungsvormerkung in der Abteilung II des jeweiligen Grundbuchs eingetragen.

zurück

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?

Schreiben Sie Uns
Baufin-Experten Logo negativ
Niedrige Zinsen
Langfristige Sicherheit
Individuelle Beratung
Über Baufin-Experten
Baufin-Experten ist ein Zusammenschluss unabhängiger und regional tätiger Spezialisten für Baufinanzierung. Wir arbeiten deutschlandweit mit über 450 Partnerbanken und finden das beste Angebot für Ihre Immobilienfinanzierung. 
Beratung gewünscht
Jetzt Finanzierung anfragen
© Copyright 2023 bei Baufinanzierung – Beratung durch Experten
In diesem Artikel