Mit der Notarbestätigung bestätigt der Notar dem Gläubiger, dass der Eintragung der Grundschuld an einer bestimmten Rangstelle keine anderen Eintragungen entgegenstehen. Daher wird sie auch Rangbestätigung oder Ranggarantie genannt. Denn sie garantiert dem Darlehensgeber die Rechtmäßigkeit des gewünschten Grundbucheintrags.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?