Die Grundschuld ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks oder einer Immobilie, die als Sicherheit für einen Kredit dient. Sie wird zugunsten der finanzierenden Bank oder eines anderen Kreditgebers im Grundbuch eingetragen.
Im Gegensatz zur Hypothek bleibt die Grundschuld auch nach Tilgung des Kredits bestehen, sofern sie nicht gelöscht wird. Dadurch kann sie beispielsweise für eine weitere Finanzierung erneut genutzt werden.
Die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch erfolgt beim zuständigen Amtsgericht und verursacht Notar- und Grundbuchgebühren.
Es gibt zwei Hauptformen der Grundschuld:
Beide Arten bieten der Bank eine Absicherung für das Darlehen, unterscheiden sich aber in der Handhabung und Übertragbarkeit.
Grundschuld:
Hypothek:
Aufgrund ihrer Flexibilität und Wiederverwendbarkeit wird in der Baufinanzierung fast ausschließlich die Grundschuld genutzt.
Die Grundschuld ist eine Sicherheit für Banken bei der Vergabe eines Kredits und wird als Belastung im Grundbuch eingetragen. Sie bleibt auch nach der vollständigen Rückzahlung des Darlehens bestehen und kann für neue Finanzierungen genutzt oder auf Wunsch gelöscht werden.
Während die Hypothek mit dem Kredit erlischt, bleibt die Grundschuld flexibel nutzbar, was sie zur bevorzugten Sicherheitsform in der Baufinanzierung macht.
Die Finanzierung einer Immobilie ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben – und sie sollte gut durchdacht sein. Ob es um Baunebenkosten, die richtige Finanzierungsstruktur oder staatliche Fördermöglichkeiten geht: Es gibt viele Aspekte zu beachten, um langfristig finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
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