Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, bei dem das Grundstück zur Darlehenssicherung durch die Eintragung im Grundbuch belastet wird. Sie erlaubt es dem Gläubiger, die Immobilie zu verwerten, wenn der Kreditgeber sich nicht mehr der Rate bedienen kann. Die Grundschuld ist nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden und kann auch übertragen werden.
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