Baufin-Experten

Briefgrundschuld

Bei einer Briefgrundschuld wird neben der Eintragung im Grundbuch zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt. Der Grundschuldbrief wird von der Bundesdruckerei erstellt und ist sowohl Urkunde wie auch Wertpapier. Wer das Dokument besitzt, ist Gläubiger der Grundschuld. Und hat die Möglichkeit, die vollständige Darlehenssumme und Zinsen einzufordern. Daher bleibt der Grundschuldbrief bei einer Briefgrundschuld so lange bei der Bank, bis das Darlehen abbezahlt ist. 

zurück

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?

Schreiben Sie Uns
Baufin-Experten Logo negativ
Niedrige Zinsen
Langfristige Sicherheit
Individuelle Beratung
Über Baufin-Experten
Baufin-Experten ist ein Zusammenschluss unabhängiger und regional tätiger Spezialisten für Baufinanzierung. Wir arbeiten deutschlandweit mit über 450 Partnerbanken und finden das beste Angebot für Ihre Immobilienfinanzierung. 
Beratung gewünscht
Jetzt Finanzierung anfragen
© Copyright 2023 bei Baufinanzierung – Beratung durch Experten
In diesem Artikel