Bei einer Briefgrundschuld wird neben der Eintragung im Grundbuch zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt. Der Grundschuldbrief wird von der Bundesdruckerei erstellt und ist sowohl Urkunde wie auch Wertpapier. Wer das Dokument besitzt, ist Gläubiger der Grundschuld. Und hat die Möglichkeit, die vollständige Darlehenssumme und Zinsen einzufordern. Daher bleibt der Grundschuldbrief bei einer Briefgrundschuld so lange bei der Bank, bis das Darlehen abbezahlt ist.
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