Eine Rückauflassungsvormerkung wird mit der Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Sie sichert dem Verkäufer die Rückübertragung eines Grundstücks zu. Sie kommt häufig zum Einsatz, wenn Grundstücke in Verbindung mit der Bebauung an die Stadt verkauft und als Bauland wieder zurückgekauft werden sollen. Die Rücküberlassungsvormerkung kann auch mit bestimmten Auflagen verbunden sein. Hält der Käufer diese nicht ein, hat der frühere Eigentümer Anspruch auf eine Rückübertragung.
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