Bankkonto, dass auf den Namen eines Notars eingerichtet wird. Dieser verwaltet das dort eingehende Geld treuhänderisch. Das Notaranderkonto wird unter anderem genutzt, wenn eine vorzeitige Darlehensauszahlung notwendig ist, aber noch keine Eintragung der Grundschuld erfolgte. Der Notar gewährleistet die zweckmäßige Verwendung des Geldes.
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