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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bescheinigung von der Baubehörde, um eine Immobilie in einzelne, voneinander getrennte Wohneinheiten mit eigenem Zugang zu unterteilen. Sie ist Voarussetzung für die Eintragung von Miteigentümern im Grundbuch.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt wird. Sie bescheinigt, dass eine Wohnung oder ein Gebäude eine abgeschlossene Wohneinheit darstellt. Dies ist insbesondere bei Wohnungseigentumsgesetz (WEG)-Objekten wichtig, da es die Grundlage für die Bildung von Wohnungseigentum bildet.

Wichtige Informationen in der Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung enthält folgende wichtige Informationen:

  1. Objektbeschreibung: Eine detaillierte Beschreibung der abgeschlossenen Wohneinheit oder des Gebäudes.
  2. Bauzeichnungen: Zeichnungen und Pläne, die die räumliche Zuordnung der Einheit oder des Gebäudes darstellen.
  3. Rechtsgrundlage: Die rechtlichen Grundlagen für die Bescheinigung gemäß dem jeweiligen Landesbauordnungen.

Bedeutung für Immobilienbesitzer

Für Immobilienbesitzer ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung von großer Bedeutung, da sie die Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum schafft. Dies ermöglicht es einzelnen Eigentümern, ihre Wohnungen unabhängig voneinander zu verkaufen oder zu vererben. Ohne diese Bescheinigung wäre eine Aufteilung in Eigentumswohnungen nicht möglich.

Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt in der Regel über den Architekten oder Bauherrn. Dieser reicht die notwendigen Unterlagen bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde ein. Nach einer Prüfung vor Ort wird die Bescheinigung ausgestellt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Fazit

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein entscheidendes Dokument für Immobilienbesitzer, insbesondere bei Eigentumswohnungen. Sie ermöglicht die rechtliche Aufteilung von Gebäuden in abgeschlossene Wohneinheiten und ist daher von großer Bedeutung.

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