Bescheinigung von der Baubehörde, um eine Immobilie in einzelne, voneinander getrennte Wohneinheiten mit eigenem Zugang zu unterteilen. Sie ist Voarussetzung für die Eintragung von Miteigentümern im Grundbuch.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt wird. Sie bescheinigt, dass eine Wohnung oder ein Gebäude eine abgeschlossene Wohneinheit darstellt. Dies ist insbesondere bei Wohnungseigentumsgesetz (WEG)-Objekten wichtig, da es die Grundlage für die Bildung von Wohnungseigentum bildet.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung enthält folgende wichtige Informationen:
Für Immobilienbesitzer ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung von großer Bedeutung, da sie die Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum schafft. Dies ermöglicht es einzelnen Eigentümern, ihre Wohnungen unabhängig voneinander zu verkaufen oder zu vererben. Ohne diese Bescheinigung wäre eine Aufteilung in Eigentumswohnungen nicht möglich.
Die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt in der Regel über den Architekten oder Bauherrn. Dieser reicht die notwendigen Unterlagen bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde ein. Nach einer Prüfung vor Ort wird die Bescheinigung ausgestellt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein entscheidendes Dokument für Immobilienbesitzer, insbesondere bei Eigentumswohnungen. Sie ermöglicht die rechtliche Aufteilung von Gebäuden in abgeschlossene Wohneinheiten und ist daher von großer Bedeutung.
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