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Förderungen Neubau 2023: Diese Förderprogramme gibt es

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

|

Expertin für Baufinanzierung

|

Stand: 18. Januar 2023

Das Wichtigste in Kürze

    • Wer 2023 die Förderung Effizienzhaus 40 nutzen möchte, muss bei seinem Neubau strengere Maßnahmen im Hinblick auf die Wärme- und Energieeffizienz vorweisen.
    • Die BEG-Förderung zum Effizienzhaus 40 NH der KfW-Bank umfasst ein zinsgünstiges Darlehen bis 120.000 Euro je Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss bis 6.000 Euro.
    • Förderfähig sind zudem neue Heizungswärmepumpen bis zu 40 Prozent, wenn mindestens 65 Prozent der Wohneinheiten durch erneuerbare Energie beheizt werden.
    • Das Baukindergeld wird 2023 durch ein zinsgünstiges Darlehen ersetzt, das Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen beim Immobilienerwerb unterstützt.
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Neubauförderungen 2023

Die staatlichen Förderungen für Neubauten haben 2023 weiter abgenommen. So konzentrieren sich die KfW-Bank und die Bundesförderung für effiziente Gebäude insbesondere auf energieeffiziente Sanierungen von Bestandsbauten. Dennoch können Bauherren auch in diesem Jahr noch Fördergelder nutzen. Die neuen Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau werden jedoch frühestens im März 2023 bereitstehen.

Diese Förderungen stehen 2023 für den Neubau zur Verfügung

Klima- und Umweltschutz sind die zentralen Themen und werden auch bei den Neubauförderungen im Jahr 2023 eine übergeordnete Rolle spielen. Dabei werden die Anforderungen im Hinblick auf die Wärme- und Energieeffizienz deutlich steigen. Bauherren müssen künftig strengere und engmaschigere Auflagen sowie höhere Standards erfüllen, um förderberechtigt zu sein.

BEG-Förderung: Effizienzhaus 40 NH der KfW-Bank

Die Förderung für das Effizienzhaus NH 40 der KfW-Bank läuft noch bis Ende Februar 2023. Danach wird das Förderprogramm zum energieeffizienten Bauen durch ein neues Programm am 01. März 2023 ersetzt. Bis dahin bleiben die Regelungen zum BEG in Kraft, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet ist.

Das heißt, ab dem 01. März 2023 wird die neue Neubauförderungen eigene Richtlinien erhalten, die als „KfN – klimafreundlicher Neubau“ geregelt sind. Mit der Einführung der neuen Regelungen gibt es einige Verschärfungen:
  • Biomasseanlage sind nur noch zulässig, wenn sie maximal 2,5 mg/m3 Feinstaub erzeugen

  • Es gibt strengere Auflagen zur Geräuschemission einer Luft-Wärme-Pumpe

Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Förderberechtigte erhalten davon einen Tilgungszuschuss von maximal 6.000 Euro. Darüber hinaus werden die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.

Förderung von Heizungswärmepumpen bis zu 40 Prozent

Seit dem 01. Januar 2023 werden über die BEG Heizungswärmepumpen gefördert. Dies gilt sowohl bei der Errichtung wie auch für den Austausch. Das Programm umfasst eine Bezuschussung von bis zu 40 Prozent.
Förderfähig sind Wärmepumpen-Anlagen zur Versorgung von Wohneinheiten, die zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (zuvor 55 Prozent). Nicht förderberechtigt sind Wärmepumpen, die mit Gas betrieben sind oder Raumluft als Wärmequelle nutzen.

Wohneigentumsförderung 2023 – Ersatz für das Baukindergeld

Die Wohneigentumsförderung unterstützt Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen beim Realisieren der eigenen Vier Wände. Die Initiativen werden im April starten. Die für 2023 geplante Neubauförderung ersetzt das Baukindergeld durch zinsgünstige Darlehen, wodurch Familien der Erwerb von Wohneigentum erleichtert werden soll.
Außerdem erhalten einkommensschwache Familien Zugang zu KfW-Darlehen mit niedrigen Zinsen. Das KfW-Darlehen soll den Einsatz von Eigenkapital ersetzen.

  • Es wird keine direkten Zuschüsse mehr geben, da die neue Wohneigentumsförderung auf Kreditbasis mit vergünstigten Konditionen erfolgt.

Das KfW-Wohneigentumsprogramm

Das Wohneigentumsprogramm steht 2023 weiterhin zur Verfügung. Gefördert wird der Neubau sowie der Erwerb einer Immobilie bis zu einem Kreditbetrag von 100.000 Euro. Das Programm umfasst ein Darlehen ab einem effektiven Jahreszins von 3,46 Prozent. Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ein Eigenheim bauen oder kaufen und dieses selbst bewohnen.

Förderkredit für Strom und Wärme

Unter dem KfW-Programm 270 läuft der Förderkredit für Strom und Wärme. Dabei handelt es sich um ein Darlehen ab 3,88 Prozent effektivem Jahreszins für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, aber auch für Netze und Speicher. Interessant ist dieses Förderprogramm vor allem im Hinblick auf die Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage bei Neubauten und Sanierungen am Dach, die bereits in einigen Bundesländern eingeführt wurde.

2023 Förderungen für den Neubau nutzen: Jetzt beraten lassen

2023 wurden die Förderungen für den Neubau drastisch reduziert. Zudem sind die Richtlinien, insbesondere in Bezug auf energieeffizientes Bauen deutlich strenger geworden. Dennoch können zukünftige Eigenheimbesitzer noch immer von zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen profitieren.

Unsere Baufin-Experten stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir beantworten alle Ihre Fragen rund um die Förderprogramme für Neubauten. Auch wenn Sie selbst nicht förderberechtigt sein sollten oder keines der zur Verfügung stehenden Programme infrage kommt, helfen wir Ihnen, eine zinsgünstige Baufinanzierung zu finden. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns.

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

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Stand: 18. Januar 2023

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