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Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

|

Expertin für Baufinanzierung

|

Stand: 1. Mai 2024

Das Wichtigste in Kürze

    • Das sogenannte Heizungsgesetz fördert den Einbau von klimafreundlichen Heizungen in bestehende Gebäude durch Zuschüsse und zinsgünstige Ergänzungskredite für energetische Einzelmaßnahmen, die über die KfW abgewickelt werden
    • Der Staat übernimmt bis zu 70 Prozent der Kosten für die neue Heizung
    • Gefördert werden beispielsweise Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse (Pellets)
    • Seit dem 27. Februar 2024 können Anträge gestellt werden. Für neue Heizungen, die seit Jahresbeginn 2024 eingebaut wurden, können nachträglich Fördermittel beantragt werden
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Am 27. Februar fiel der Startschuss für eine neue KfW-Förderung, die nicht nur die Wohnungen, sondern in der Vergangenheit auch die Gemüter erhitzte. Das sogenannte Heizungsgesetz fördert Vorhaben, bei denen auf klimafreundliche Heizungen umgestiegen werden sollen. Alles Wichtige zum Förderfahrplan erfahren Sie hier.

KfW Heizungsförderung: Was wird gefördert?

Eigentlich ist diese Art der Förderung nicht neu. Bis 2024 konnte man eine derartige Förderung als Teil des Programms für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) nutzen. Ab 2024 gibt es hier neue Pläne und eine separate Heizungsförderung, für die im Februar die ersten Förderanträge bei der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt werden konnten.

Unser Tipp: Es ist möglich, die Fördermittel auch nachträglich zu beantragen bzw. von der alten BAFA-Förderung auf die neue KfW-Förderung zu wechseln.

Was gilt als klimafreundliche Heizungstechnik?

  • Wärmepumpen

  • Biomasseheizungen (Heizen mit Pellets)

  • Solarthermie-Anlage (zur Heizungsunterstützung)

  • Brennstoffzellenheizungen

  • Anschluss an Fern- oder Nahwärmenetz

  • Hybridheizungen (z. B. Wärmepumpe + Solarthermie, Holzheizung + Solarthermie, Scheitholzkessel + Pelletheizung)

  • Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)

Wie ist der Förderumfang? Was zahlt der Staat dazu?

Die Förderdetails gelten erst einmal für den Heizungstausch in selbstgenutzten Einfamilienhäusern, die ja die ersten Förderberechtigten sind:

Steckbrief KfW Heizungsförderung Einfamilienhaus

  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Fördersumme von 21.000 Euro.

  • Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 % (bei Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien)

  • Einkommensbonus von 30 % für alle mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro

  • Effizienzbonus von 5 % (für Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel)

  • Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 % (wenn mindestens 20 Jahre alte Heizungen (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher) getauscht werden)

  • Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro (wenn bei Biomasseanlagen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden)

  • Ergänzungskredite mit günstigen Konditionen für energetische Einzelmaßnahmen

Unser Tipp: Die Boni sind kombinierbar: Bis zu 70 Prozent Förderung sind möglich.

Klimafreundliche Heizungen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Der Förderfahrplan verrät unter anderem, dass die Förderung zeitlich gestaffelt ausgerollt wird. Zunächst bzw. konkreter ab Februar, können Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern einen Antrag bei der KfW auf Förderung einer klimafreundlichen Heizung stellen.

Die wichtigste Voraussetzung ist die Beauftragung einer Expertin für Energieeffizienz bzw. eines Fachunternehmens sowie ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag über den Heizungstausch. Dieser ist zusammen mit dem Förderantrag einzureichen.

Für den Klimageschwindigkeitsbonus ist geplant, dass die Förderhöhe mit der Zeit immer geringer ausfällt.

Der zinsgünstige Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zusage der KfW für die Heizungsförderung bzw. mit einem Zuwendungsbescheid der BAFA für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Wie das aktuelle Beispiel, das Karlsruher Klimafonds-Urteil und die verhängte Haushaltssperre vom Ende des letzten Jahres, deutlich machen, werden Fördermittel grundsätzlich nur solange verteilt, bis die Fördertöpfe ausgeschöpft wurden.

Antragstellung: So klappt es mit der Heizungsförderung!

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  • Sie schließen einen Lieferungs- oder Leistungsvertrages mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung – gilt auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge seit dem 29.12.2023 (= Veröffentlichung der geänderten Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese Übergangsregelung gilt allerdings nur für Vorhaben, die spätestens am 31.8.2024 begonnen werden und für die der Antrag bis zum 30.11.2024 eingeht.)

  • Seit dem 1.2.2024 können Sie sich auf den Seiten der KfW registrieren. Die Registrierung ist die Voraussetzung, einen Förderantrag stellen zu können.

  • Seit dem 27.2.2024 können Interessierte – wiederum im KfW-Portal – mit einem selbstbewohnten Einfamilienhaus als Erste einen Zuschussantrag ggf. mit Ergänzungskredit stellen. Dafür sind nötig: die Bestätigung zum Antrag (BZA) vom Energieeffizienz-Experten, der Lieferungs- oder Leistungsvertrag.

  • Ergänzungskredite müssen bei einem Finanzierungspartner gestellt werden, z. B. Ihre Hausbank. Dafür sind nötig: die Zusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid der BAFA

Klimaneutrale Heizung mit 70 Prozent Förderung – Wir beraten Sie gern in allen Fragen der Baufinanzierung!

Das Ziel ist klar: Deutschland peilt langfristig Klimaneutralität an. Ein wichtiges Puzzleteil dazu wird 2024 auf den Weg gebracht. Das sogenannte Heizungsgesetz bzw. eigentliche novellierte Gebäudeenergiegesetz. Durch Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für energetische Einzelmaßnahmen werden zunächst Wohneigentümer und später auch andere Anspruchsgruppen beim Tausch der Heizung profitieren. Die Förderung für klimafreundliche Heizungen, wie Wärmepumpen und Hybridheizungen und die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien ist mehrteilig und kombinierbar.

Als Spezialisten für Baufinanzierung ist es für uns selbstverständlich, nicht nur die Anbieter mit den aktuell günstigsten Konditionen, sondern auch alle staatlichen Förderungen für Baumaßnahmen, Sanierungen und Käufe zu kennen. Gern beraten wir Sie zu allen Themen rund um Ihre Baufinanzierung.

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

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Stand: 1. Mai 2024

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