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Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung

Autorin_Daniela_Schehrmann

Daniela Schehrmann

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Expertin für Baufinanzierung

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Stand: 3. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bund fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehende Gebäude über die KfW – mit einem Zuschuss (Programm 458) und einem zinsgünstigen Ergänzungskredit (358/359).
    • Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten; im Regelfall sind es maximal 70 Prozent.
    • Gefördert werden unter anderem Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Solarthermie und Biomasseheizung.
    • Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue, insgesamt niedrigere Fördersätze. Die Förderung sinkt ab Februar 2027 weiter – wer tauschen will, profitiert von einem frühen Antrag.
    • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
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Neues Gesetz, neue Spielregeln: vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Das viel diskutierte „Heizungsgesetz" – gemeint war stets die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – ist Geschichte. Im Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) das GEG abgelöst.

Die wichtigste Änderung für Eigentümer: Die Pflicht, dass jede neue Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss, ist entfallen. Es gilt freie Heizungswahl. Wer sich neu für Öl oder Gas entscheidet, muss allerdings ab 2029 eine steigende Quote klimaneutraler Brennstoffe einsetzen: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Funktionierende Bestandsheizungen müssen nicht ausgetauscht werden.

Für die Förderung heißt das: Die Zuschusshöhe hängt nicht mehr an einer Prozentquote im Gesetz, sondern allein daran, ob die geplante Anlage zu den förderfähigen Heizungstechniken zählt.

KfW-Heizungsförderung: Was wird gefördert?

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen

  • Biomasseheizungen (Heizen mit Pellets)

  • Solarthermie-Anlage 

  • Brennstoffzellenheizungen

  • Wasserstofffähige Heizungen

  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz (Fern- und Nahwärme)

  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

  • Auch Hybridlösungen sind möglich, sofern die förderfähige Komponente die Anforderungen erfüllt.

Wie hoch ist die Förderung?

Fördersätze seit dem 21. Juli 2026

Baustein

Höhe

Voraussetzung

Grundförderung

30 %

Für alle Antragsberechtigten

Klimageschwindigkeitsbonus

16 %

Austausch einer funktionstüchtigen alten Heizung; nur für Selbstnutzer

Einkommensbonus

10–40 %

Nur für Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen

Maximum

70 %, in Ausnahmefällen 80 %

Einkommensbonus im Detail:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen

Bonus

bis 30.000 €

40 %

über 30.000 bis 40.000 €

30 %

über 40.000 bis 50.000 €

10 %

über 50.000 €

kein Bonus

Lebt mindestens ein berücksichtigungsfähiges minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze um 10.000 Euro.

Wichtig für Vermieter: Wer die Immobilie nicht selbst bewohnt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent – Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten.

Förderfähige Höchstkosten

Wohneinheit

Höchstbetrag

1. Wohneinheit

28.000 €

2. bis 6. Wohneinheit (je)

15.000 €

ab 7. Wohneinheit (je)

8.000 €

Für ein Einfamilienhaus ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuss von 19.600 Euro bei 70 Prozent Förderung – und 22.400 Euro, wenn der volle Satz von 80 Prozent erreicht wird.

Warum sich ein früher Antrag lohnt

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte – von 16 auf 12, 8 und 4 Prozent – und entfällt zum 1. August 2028 vollständig.

  • Die förderfähigen Höchstkosten von 28.000 Euro sinken ebenfalls ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.

Wer den Heizungstausch ohnehin plant, sichert sich mit einem frühen Antrag also spürbar mehr Geld.

Was zum 21. Juli 2026 weggefallen ist:
Der Effizienzbonus von 5 Prozent für Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sowie der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseanlagen sind ersatzlos gestrichen. Ältere Förderrechner und Angebote, die diese Posten noch enthalten, rechnen zu hoch.

Der Ergänzungskredit 358/359

Ergänzend zum Zuschuss gibt es einen zinsgünstigen KfW-Kredit über bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Er ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW oder einem Zuwendungsbescheid der BAFA erhältlich und muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage beantragt werden.

Liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bei höchstens 90.000 Euro, gibt es die zinsverbilligte Variante (358); darüber die Variante ohne Zinsverbilligung (359). Beantragt wird der Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner – etwa Ihre Hausbank oder uns als Vermittler.

Antragstellung: So klappt es mit der Heizungsförderung!

  1. Planen: Sie stimmen den Heizungstausch mit einem Energieeffizienz-Experten oder einem Fachunternehmen ab.
  2. Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen: Der Energieeffizienz-Experte erstellt die BzA, die Sie für den Antrag brauchen.
  3. Vertrag mit Bedingung schließen: Der Liefer- oder Leistungsvertrag wird mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung abgeschlossen – so binden Sie sich nicht, bevor die Förderung steht.
  4. Antrag stellen – vor Vorhabenbeginn: Seit dem 1. September 2024 muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW" eingehen. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.
  5. Ergänzungskredit beantragen: Falls gewünscht, über einen Finanzierungspartner, innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage.
  6. Umsetzen und abrechnen: Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage abgeschlossen sein. Anschließend reichen Sie die Rechnungen und die Bestätigung nach Durchführung ein.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht – die Mittel werden vergeben, solange der Fördertopf reicht.

Klimafreundliche Heizung mit bis zu 80 Prozent Förderung – wir beraten Sie gern

Der Heizungstausch ist selten eine reine Förderfrage: Zuschuss, Ergänzungskredit und die übrige Baufinanzierung greifen ineinander. Als Spezialisten für Baufinanzierung kennen wir nicht nur die Anbieter mit den aktuell günstigsten Konditionen, sondern auch die staatlichen Förderungen für Sanierung, Umbau und Kauf. Sprechen Sie uns an – wir rechnen Ihnen durch, was in Ihrem Fall herauskommt.

Daniela Schehrmann

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Stand: 3. September 2026

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Die dargestellten Zinssätze sind Durchschnittswerte und können je nach Region, Darlehenshöhe, Beleihungswert und eingebrachtem Eigenkapital günstiger oder teurer sein.
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