
Daniela Schehrmann
|
Expertin für Baufinanzierung
|
Stand: 3. September 2026
Sie teilen uns Ihr Vorhaben und Ihre Eckdaten mit
Wir vereinbaren einen Beratungstermin (innerhalb von 24 Stunden)
Sie erhalten ein individuelles Finanzierungsangebot (aus über 450 Banken)
Wir reichen gemeinsam alle relevanten Unterlagen und Nachweise ein
Ihre Finanzierung kann unterschrieben werden
Das viel diskutierte „Heizungsgesetz" – gemeint war stets die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – ist Geschichte. Im Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) das GEG abgelöst.
Die wichtigste Änderung für Eigentümer: Die Pflicht, dass jede neue Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss, ist entfallen. Es gilt freie Heizungswahl. Wer sich neu für Öl oder Gas entscheidet, muss allerdings ab 2029 eine steigende Quote klimaneutraler Brennstoffe einsetzen: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Funktionierende Bestandsheizungen müssen nicht ausgetauscht werden.
Für die Förderung heißt das: Die Zuschusshöhe hängt nicht mehr an einer Prozentquote im Gesetz, sondern allein daran, ob die geplante Anlage zu den förderfähigen Heizungstechniken zählt.
Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
Biomasseheizungen (Heizen mit Pellets)
Solarthermie-Anlage
Brennstoffzellenheizungen
Wasserstofffähige Heizungen
Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz (Fern- und Nahwärme)
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Auch Hybridlösungen sind möglich, sofern die förderfähige Komponente die Anforderungen erfüllt.
Baustein |
Höhe |
Voraussetzung |
Grundförderung |
30 % |
Für alle Antragsberechtigten |
Klimageschwindigkeitsbonus |
16 % |
Austausch einer funktionstüchtigen alten Heizung; nur für Selbstnutzer |
Einkommensbonus |
10–40 % |
Nur für Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen |
Maximum |
70 %, in Ausnahmefällen 80 % |
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen |
Bonus |
bis 30.000 € |
40 % |
über 30.000 bis 40.000 € |
30 % |
über 40.000 bis 50.000 € |
10 % |
über 50.000 € |
kein Bonus |
Wohneinheit |
Höchstbetrag |
1. Wohneinheit |
28.000 € |
2. bis 6. Wohneinheit (je) |
15.000 € |
ab 7. Wohneinheit (je) |
8.000 € |
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte – von 16 auf 12, 8 und 4 Prozent – und entfällt zum 1. August 2028 vollständig.
Die förderfähigen Höchstkosten von 28.000 Euro sinken ebenfalls ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.
Was zum 21. Juli 2026 weggefallen ist:
Der Effizienzbonus von 5 Prozent für Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sowie der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseanlagen sind ersatzlos gestrichen. Ältere Förderrechner und Angebote, die diese Posten noch enthalten, rechnen zu hoch.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht – die Mittel werden vergeben, solange der Fördertopf reicht.
Daniela Schehrmann
|
Stand: 3. September 2026
3,88 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.225,00 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Mapbox. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen