Die KfW-Förderbank bietet Förderungen in Form von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, wenn Sie in Ihrem Zuhause altersgerechte Umbauten vornehmen möchten. Dazu gehört die Reduzierung von Barrieren, um das Wohnklima im Alter zu verbessern und um die Selbstständigkeit zu fördern bzw. zu erhalten.
Welcher Förderungen bietet die KfW für altersgerechte Umbauten?
Stand 2024 gibt es bei der KfW-Bank ein Förderprogramm, das Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen unterstützt.
Altersgerechte Umbauten dienen dazu, Barrieren im Zuhause zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Ziel ist mitunter, dass ältere Menschen und/oder Menschen mit Beeinträchtigungen länger in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen
Förderkredit bis 50.000 Euro
Unabhängig vom Alter
Für die Reduzierung von Barrieren und den Einbruchschutz
Sowie für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und den Einbruchschutz an Haus oder Wohnung verbessern. Dazu gehören:
Verbreiterung von Wegen zum Gebäude, Vermeidung von Stufen
Barrierefreie Stellplätze
Abbau von Barrieren im Eingangsbereich
Einbau von Aufzügen, Rampen und Treppenliften
Versetzen von Wänden zur Vergrößerung von Räumen
Verbreiterung von Durchgängen
Abbau von Schwellen
Einbau bodengleicher Dusche und Modernisierung von Sanitärobjekten
Einbau altersgerechter Assistenzsysteme und Smart-Home-Anwendungen
Einbau einbruchhemmender Türen, Tore und Zugänge, Gitter, Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Nachrüstsysteme für Türen und Fenster wie abschließbare Fenstergriffe
Darüber hinaus wird der Kauf einer neu umgebauten barrierefreien Immobilie gefördert. Die Kosten für die barrierereduzierenden Maßnahmen müssen allerdings im Kaufvertrag gesondert aufgelistet sein.
Wer wird gefördert?
Das zinsgünstige Darlehen erhalten können Privatpersonen – sowohl Eigentümer als auch Mieter. Außerdem Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Bauunternehmen, Wohngenossenschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Konditionen: Was umfasst die Förderung?
Das Programm 159 der KfW-Bank für altersgerechte Umbauten ist eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Sie können entweder ein Annuitätendarlehen oder ein endfälliges Darlehen erhalten. Gefördert wird eine Kreditsumme von bis zu 50.000 Euro.
Die Bereitstellungszinsen werden von der KfW erst ab dem 13. Monat berechnet. Bis dahin zahlen Sie nur Zinsen auf den bisher abgerufenen Betrag. Zu beachten ist, dass Sondertilgungen nicht möglich sind. Dafür gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau eine tilgungsfreie Anlaufzeit von einem bis fünf Jahre, je nach Dauer der Zinsbindung.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Die Beantragung einer Förderung lässt sich in die folgenden vier Punkte unterteilen:
1. Maßnahme planen
Im ersten Schritt ist es wichtig, die Maßnahmen in allen Schritten durchzuplanen, mit Handwerkern Rücksprache zu halten und Kostenvoranschläge einzuholen. Vor allem, wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie die Förderung als Darlehen für den altersgerechten Umbau oder als Investitionszuschuss für die Barrierereduzierung beantragen möchten.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Streben Sie den Standard „Altersgerechtes Haus“ an, ist die Einbindung eines Sachverständigen sowieso verpflichtend.
2. Förderung beantragen
Die Förderung beantragen Sie im Zuschussportal der KfW. Den Antrag für das Darlehen kann jedoch nicht direkt bei der Kreditanstalt gestellt werden, sondern muss über einen Finanzierungspartner erfolgen. Als Vermittler von Baukrediten können wir Ihnen dabei helfen.
3. Umsetzung des Vorhabens / Auszahlung des Darlehens
Warten Sie mit der Umsetzung der Umbaumaßnahmen, bis die Zusage der KfW-Bank vorliegt. Sobald diese eingegangen ist, können Sie mit den Maßnahmen beginnen.
Für alle Kreditnehmer gilt, dass Sie ebenfalls mit dem Umbau starten oder die Immobilie kaufen können, sobald die Zusage von der KfW vorliegt. Die Auszahlung erfolgt, wenn die Handwerkerrechnungen oder der Kaufvertrag eingereicht sind.
4. Zuschuss erhalten
Haben Sie sich für den Investitionszuschuss entschieden, erfolgt die Auszahlung mit Fertigstellung der Umbaumaßnahme bzw. sobald Sie die Gesamtkosten erfasst haben. Laden Sie dafür die vorhandenen Rechnungen im Zuschussportal hoch. Bei einem Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ muss der Sachverständige das Formular „Bestätigung nach Durchführung – Standard Altersgerechtes Haus“ ausfüllen.
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Entwicklung der Zinssätze für Baufinanzierung
Die dargestellten Zinssätze sind Durchschnittswerte und können je nach Region, Darlehenshöhe, Beleihungswert und eingebrachtem Eigenkapital günstiger oder teurer sein.
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