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Altersgerecht umbauen: KfW-Zuschuss beantragen

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

|

Expertin für Baufinanzierung

|

Stand: 3. November 2023

Das Wichtigste in Kürze

    • Die KfW-Bank bietet zwei Förderungen zum altersgerechten Umbau bzw. zur Barrierereduzierung
    • Das Förderprogramm 159 – Altersgerecht Umbauen ist ein zinsgünstiges Darlehen bis zu 50.000 Euro
    • Den Investitionszuschuss 455-B – Barrierereduzierung können Sie beantragen, wenn Sie Barrieren in Ihrem Zuhause reduzieren möchten
    • Beide Förderungen zum altersgerechten Umbau bzw. der Barrierereduzierung werden unabhängig vom Alter vergeben
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Die KfW-Förderbank bietet Förderungen in Form von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, wenn Sie in Ihrem Zuhause altersgerechte Umbauten vornehmen möchten. Dazu gehört die Reduzierung von Barrieren, um das Wohnklima im Alter zu verbessern und um die Selbstständigkeit zu fördern bzw. zu erhalten.

Welcher Förderungen bietet die KfW für altersgerechte Umbauten?

Stand 2024 gibt es bei der KfW-Bank ein Förderprogramm, das Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen unterstützt. 

Altersgerechte Umbauten dienen dazu, Barrieren im Zuhause zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Ziel ist mitunter, dass ältere Menschen und/oder Menschen mit Beeinträchtigungen länger in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.

Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen

  • Förderkredit bis 50.000 Euro
  • Unabhängig vom Alter
  • Für die Reduzierung von Barrieren und den Einbruchschutz

  • Sowie für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und den Einbruchschutz an Haus oder Wohnung verbessern. Dazu gehören:
  • Verbreiterung von Wegen zum Gebäude, Vermeidung von Stufen
  • Barrierefreie Stellplätze
  • Abbau von Barrieren im Eingangsbereich

  • Einbau von Aufzügen, Rampen und Treppenliften
  • Versetzen von Wänden zur Vergrößerung von Räumen
  • Verbreiterung von Durchgängen
  • Abbau von Schwellen
  • Einbau bodengleicher Dusche und Modernisierung von Sanitärobjekten
  • Einbau altersgerechter Assistenzsysteme und Smart-Home-Anwendungen
  • Einbau einbruchhemmender Türen, Tore und Zugänge, Gitter, Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Nachrüstsysteme für Türen und Fenster wie abschließbare Fenstergriffe
Darüber hinaus wird der Kauf einer neu umgebauten barrierefreien Immobilie gefördert. Die Kosten für die barrierereduzierenden Maßnahmen müssen allerdings im Kaufvertrag gesondert aufgelistet sein.

Wer wird gefördert?

Das zinsgünstige Darlehen erhalten können Privatpersonen – sowohl Eigentümer als auch Mieter. Außerdem Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Bauunternehmen, Wohngenossenschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Konditionen: Was umfasst die Förderung?

Das Programm 159 der KfW-Bank für altersgerechte Umbauten ist eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Sie können entweder ein Annuitätendarlehen oder ein endfälliges Darlehen erhalten. Gefördert wird eine Kreditsumme von bis zu 50.000 Euro.

Die Bereitstellungszinsen werden von der KfW erst ab dem 13. Monat berechnet. Bis dahin zahlen Sie nur Zinsen auf den bisher abgerufenen Betrag. Zu beachten ist, dass Sondertilgungen nicht möglich sind. Dafür gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau eine tilgungsfreie Anlaufzeit von einem bis fünf Jahre, je nach Dauer der Zinsbindung.

Wie beantrage ich eine Förderung?

Die Beantragung einer Förderung lässt sich in die folgenden vier Punkte unterteilen:

1. Maßnahme planen

Im ersten Schritt ist es wichtig, die Maßnahmen in allen Schritten durchzuplanen, mit Handwerkern Rücksprache zu halten und Kostenvoranschläge einzuholen. Vor allem, wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie die Förderung als Darlehen für den altersgerechten Umbau oder als Investitionszuschuss für die Barrierereduzierung beantragen möchten.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Streben Sie den Standard „Altersgerechtes Haus“ an, ist die Einbindung eines Sachverständigen sowieso verpflichtend.

2. Förderung beantragen

Die Förderung beantragen Sie im Zuschussportal der KfW. Den Antrag für das Darlehen kann jedoch nicht direkt bei der Kreditanstalt gestellt werden, sondern muss über einen Finanzierungspartner erfolgen. Als Vermittler von Baukrediten können wir Ihnen dabei helfen.

3. Umsetzung des Vorhabens / Auszahlung des Darlehens

Warten Sie mit der Umsetzung der Umbaumaßnahmen, bis die Zusage der KfW-Bank vorliegt. Sobald diese eingegangen ist, können Sie mit den Maßnahmen beginnen.

Für alle Kreditnehmer gilt, dass Sie ebenfalls mit dem Umbau starten oder die Immobilie kaufen können, sobald die Zusage von der KfW vorliegt. Die Auszahlung erfolgt, wenn die Handwerkerrechnungen oder der Kaufvertrag eingereicht sind.

4. Zuschuss erhalten

Haben Sie sich für den Investitionszuschuss entschieden, erfolgt die Auszahlung mit Fertigstellung der Umbaumaßnahme bzw. sobald Sie die Gesamtkosten erfasst haben. Laden Sie dafür die vorhandenen Rechnungen im Zuschussportal hoch.
Bei einem Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ muss der Sachverständige das Formular „Bestätigung nach Durchführung – Standard Alters­gerechtes Haus“ ausfüllen.

Wir beraten Sie gerne

Haben Sie Fragen zur Förderung „Altersgerecht Umbauen“ der KfW? Oder möchten Sie sich über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informieren? Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite und beantworten alle Ihre Fragen.
susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

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Stand: 3. November 2023

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