Baufin-Experten
Kontakt

Altersgerecht umbauen: KfW-Zuschuss beantragen

Autorin_Daniela_Schehrmann

Daniela Schehrmann

|

Expertin für Baufinanzierung

|

Stand: 3. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

    • Die KfW bietet zwei Förderungen für den altersgerechten Umbau: den Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen und den Investitionszuschuss 455-B – Barrierereduzierung.
    • Das Förderprogramm 159 ist ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit und ist ganzjährig verfügbar.
    • Der Zuschuss 455-B fördert Einzelmaßnahmen mit 10 % der Kosten (max. 2.500 Euro), den Standard „Altersgerechtes Haus" mit 12,5 % (max. 6.250 Euro) – die Mittel für 2026 sind jedoch bereits ausgeschöpft.
    • Beide Förderungen werden unabhängig vom Alter vergeben; ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.
    • Beide Förderungen müssen vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.
Jetzt Finanzierung anfragen

In 5 Schritten zu Ihrer Finanzierung

Sie teilen uns Ihr Vorhaben und Ihre Eckdaten mit

Wir vereinbaren einen Beratungstermin (innerhalb von 24 Stunden)

Sie erhalten ein individuelles Finanzierungsangebot (aus über 450 Banken)

Wir reichen gemeinsam alle relevanten Unterlagen und Nachweise ein

Ihre Finanzierung kann unterschrieben werden

Los gehts...

Altersgerecht umbauen: KfW-Zuschuss beantragen

Aktueller Hinweis (Stand September 2026): Die Fördermittel für den KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung" sind seit Ende Juli 2026 ausgeschöpft. Neue Zuschussanträge sind derzeit nicht möglich. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Ob der Bund für 2027 erneut Mittel bereitstellt, ist noch nicht entschieden – eine Vormerkung für künftige Fördertöpfe gibt es nicht. Der zinsgünstige KfW-Kredit 159 steht dagegen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

Altersgerechte Umbauten dienen dazu, Barrieren im Zuhause zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Ziel ist mitunter, dass ältere Menschen und/oder Menschen mit Beeinträchtigungen länger in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.

Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen

  • Förderkredit bis 50.000 Euro je Wohneinheit
  • Unabhängig vom Alter
  • Für die Reduzierung von Barrieren und den Einbruchschutz

  • Sowie für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und den Einbruchschutz an Haus oder Wohnung verbessern. Dazu gehören:
  • Verbreiterung von Wegen zum Gebäude, Vermeidung von Stufen
  • Barrierefreie Stellplätze
  • Abbau von Barrieren im Eingangsbereich

  • Einbau von Aufzügen, Rampen und Treppenliften
  • Versetzen von Wänden zur Vergrößerung von Räumen
  • Verbreiterung von Durchgängen
  • Abbau von Schwellen
  • Einbau bodengleicher Dusche und Modernisierung von Sanitärobjekten
  • Einbau altersgerechter Assistenzsysteme und Smart-Home-Anwendungen
  • Einbau einbruchhemmender Türen, Tore und Zugänge, Gitter, Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Nachrüstsysteme für Türen und Fenster wie abschließbare Fenstergriffe
Darüber hinaus wird der Ersterwerb einer neu umgebauten barrierefreien Immobilie gefördert – möglich innerhalb von zwölf Monaten nach der Bauabnahme. Die Kosten für die barrierereduzierenden Maßnahmen müssen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein.

Wer wird gefördert?

Den Kredit 159 erhält grundsätzlich jeder Investor förderfähiger Maßnahmen: Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Bauträger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Konditionen: Was umfasst die Förderung?

Das Programm 159 ist eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehens von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Sie können zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen wählen:

Variante

Laufzeit

Tilgungsfreie Anlaufzeit

Zinsbindung

Annuitätendarlehen

4 bis 10 Jahre

1 bis 2 Jahre

5 oder 10 Jahre

Annuitätendarlehen

11 bis 20 Jahre

1 bis 3 Jahre

5 oder 10 Jahre

Annuitätendarlehen

21 bis 30 Jahre

1 bis 5 Jahre

5 oder 10 Jahre

Endfälliges Darlehen

4 bis 10 Jahre

gesamte Laufzeit

10 Jahre

Eine Bereitstellungsprovision berechnet die KfW erst ab dem 13. Monat nach der Zusage, dann 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag. Bis dahin zahlen Sie nur Zinsen auf den bereits abgerufenen Teil.

Zu beachten: Während der Zinsbindung sind Teilrückzahlungen ausgeschlossen. Eine vollständige vorzeitige Rückzahlung ist gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich; nach Ablauf der Zinsbindung ist die Rückzahlung kostenfrei.

Zuschuss 455-B – Barrierereduzierung

Derzeit keine Antragstellung möglich. Die für 2026 bereitgestellten 50 Millionen Euro waren Ende Juli 2026 durch eingegangene Anträge vollständig gebunden. Die folgenden Konditionen gelten für den Fall, dass der Bund das Programm wieder öffnet.

  • Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Wohneinheit (förderfähige Kosten bis 25.000 Euro)
  • Standard „Altersgerechtes Haus": 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro je Wohneinheit (förderfähige Kosten bis 50.000 Euro)
  • Mindestinvestition: 2.000 Euro
  • Zuschuss – muss nicht zurückgezahlt werden

Wer wird gefördert?

Anders als beim Kredit richtet sich der Zuschuss ausschließlich an Privatpersonen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Ersterwerber umgebauter Objekte sowie Mieterinnen und Mieter (mit Zustimmung bzw. Modernisierungsvereinbarung des Vermieters).

Was ist ausgeschlossen?

Für dieselbe Maßnahme lässt sich der Zuschuss 455-B nicht mit dem Kredit 159, der BEG-Förderung, dem Zuschuss „Einbruchschutz" (455-E), Wohn-Riester oder Zuschüssen der Pflegeversicherung kombinieren. Werden unterschiedliche Gewerke getrennt abgerechnet, ist eine Kombination im selben Bauvorhaben grundsätzlich denkbar.

Wie beantrage ich eine Förderung?

Die Beantragung einer Förderung lässt sich in die folgenden vier Punkte unterteilen:

1. Maßnahme planen

Im ersten Schritt ist es wichtig, die Maßnahmen in allen Schritten durchzuplanen, mit Handwerkern Rücksprache zu halten und Kostenvoranschläge einzuholen. Vor allem, wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie die Förderung als Darlehen für den altersgerechten Umbau oder als Investitionszuschuss für die Barrierereduzierung beantragen möchten.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Streben Sie den Standard „Altersgerechtes Haus“ an, ist die Einbindung eines Sachverständigen sowieso verpflichtend.

2. Förderung beantragen

Beide Förderungen müssen vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen beantragt werden – ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.

  • Kredit 159: Der Antrag läuft nicht direkt über die KfW, sondern über einen Finanzierungspartner – Bank, Sparkasse, Versicherung oder Finanzierungsvermittler. Als Vermittler von Baukrediten können wir Ihnen dabei helfen.
  • Zuschuss 455-B: Der Antrag wird im Zuschussportal der KfW gestellt. Aktuell ist dies wegen ausgeschöpfter Mittel nicht möglich.

3. Umsetzung des Vorhabens / Auszahlung des Darlehens

Warten Sie mit der Umsetzung der Umbaumaßnahmen, bis die Zusage der KfW-Bank vorliegt. Sobald diese eingegangen ist, können Sie mit den Maßnahmen beginnen.

Für alle Kreditnehmer gilt, dass Sie ebenfalls mit dem Umbau starten oder die Immobilie kaufen können, sobald die Zusage von der KfW vorliegt. Die Auszahlung erfolgt, wenn die Handwerkerrechnungen oder der Kaufvertrag eingereicht sind.

4. Zuschuss erhalten

Haben Sie sich für den Investitionszuschuss entschieden, erfolgt die Auszahlung mit Fertigstellung der Umbaumaßnahme bzw. sobald Sie die Gesamtkosten erfasst haben. Laden Sie dafür die vorhandenen Rechnungen im Zuschussportal hoch.
Bei einem Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ muss der Sachverständige das Formular „Bestätigung nach Durchführung – Standard Alters­gerechtes Haus“ ausfüllen.

Wir beraten Sie gerne

Haben Sie Fragen zur Förderung „Altersgerecht Umbauen“ der KfW? Oder möchten Sie sich über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informieren? Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite und beantworten alle Ihre Fragen.

Daniela Schehrmann

|

Stand: 3. September 2026

Jetzt Finanzierungsberatung & Berechnung starten

Unser Finanzierungs-Finder findet mit wenigen Klicks die perfekte Finanzierung für Ihren Wohnort.

Entwicklung der Zinssätze für Baufinanzierung

Die dargestellten Zinssätze sind Durchschnittswerte und können je nach Region, Darlehenshöhe, Beleihungswert und eingebrachtem Eigenkapital günstiger oder teurer sein.
Jetzt Finanzierung anfragen

Finanzierungsbeispiel

Top-Angebote bei uns:

3,88 %

Sollzins p.a

250.000 € Darlehensbetrag

2 % anfängliche Tilgung

10 Jahre Sollzinsbindung

1.225,00 € monatliche Rate

Sollzinsbindung
Sollzins p.a
mtl. Rate
5 Jahre
3,98 %
1.245,83 €
10 Jahre
3,88 %
1.225,00 €
15 Jahre
4,11 %
1.272,92 €
20 Jahre
4,31 %
1.314,58 €
25 Jahre
4,63 %
1.381,25 €
30 Jahre
4,68 %
1.391,67 €

Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?

Schreiben Sie Uns
Baufin-Experten Logo negativ
Niedrige Zinsen
Langfristige Sicherheit
Individuelle Beratung
Über Baufin-Experten
Baufin-Experten ist ein Zusammenschluss unabhängiger und regional tätiger Spezialisten für Baufinanzierung. Wir arbeiten deutschlandweit mit über 450 Partnerbanken und finden das beste Angebot für Ihre Immobilienfinanzierung. 
Beratung gewünscht
Jetzt Finanzierung anfragen
Made with ♥ 
In diesem Artikel
pencilprinterlicenseuserscalendar-fullmagnifiercross