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Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum bezeichnet nach dem deutschen Wohnungseigentumsrecht alle Anteile einer Immobilie, die mehreren Eigentümern gemeinsam gehören. Dazu zählen das Grundstück sowie sämtliche Teile, Einrichtungen und Anlagen, die nicht dem Sondereigentum eines einzelnen entsprechen. Beispielsweise Waschküche, Fahrradraum und gemeinsame Parkplätze.

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