Nicolai Bohr
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Experte für Baufinanzierung
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Stand: 27. Juli 2021
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Bauherren benötigen nicht nur die passende Finanzierung, um ihren Wunsch nach den eigenen Vier Wänden zu erfüllen. Sondern auch einen guten Versicherungsschutz. Und zwar noch vor dem ersten Spatenstich. Denn ohne umfassende Absicherung kann der Traum vom Eigenheim schnell im Albtraum enden, wenn das Bauprojekt durch einen Schaden gefährdet oder gar eine Person verletzt wird.
Auch wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten, ist der Bauherr immer für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Kommt es infolge eines Unfalls im Zusammenhang mit seinem Bauprojekt zu einem Schaden, haftet er dafür. Und zwar unbegrenzt mit seinem jetzigen und zukünftigen Vermögen.
Risiken gibt es auf einer Baustelle viele. Ein Gerüst kann unzureichend gesichert sein und umstürzen. Oder Kinder in die Baugrube fallen und Passanten durch herabfallende Teile verletzt werden. Bei all diesen Gefahren trägt der Bauherr die Verantwortung. Ist er nicht abgesichert, kann ein Schaden, vor allem wenn eine Person verletzt wird, seine finanzielle Existenz bedrohen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt ihn davor. Denn die Versicherung leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Baustelle. Außerdem wehrt sie unberechtigte Ansprüche gegen ihren Versicherten ab. Notfalls auch vor Gericht.
Die Feuer-Rohbauversicherung ist nicht nur wichtig, um das Bauprojekt im Falle eines Schadens abzusichern. Sie wird auch von vielen Banken bei der Kreditvergabe vorausgesetzt. Denn diese Versicherung leistet, wenn der Rohbau infolge von Brand, Blitzschlag oder Explosion beschädigt wird.
Sobald das Bauprojekt fertiggestellt ist, sollte die Feuerrohbau-Versicherung durch eine Wohngebäudeversicherung ersetzt werden. Diese sieht einen umfangreichen Versicherungsschutz für das gesamte Gebäude vor. Einige Versicherer bieten eine Kombiabsicherung: Die Kunden sichern sich während der Bauphase mit einer Feuer-Rohbauversicherung ab. Nach Fertigstellung wandelt sich der Vertrag automatisch in eine vollwertige Wohngebäudeversicherung um.
Die Bauleistungsversicherung ist eine Absicherung für unvorhergesehene Gefahren. Sie leistet beispielsweise, wenn Naturgefahren wie Sturm und Hochwasser das Bauprojekt beschädigen. Oder wenn Unbekannte auf der Baustelle randalieren.
Die Bauleistungsversicherung ersetzt Schäden durch Unvorhergesehenes durch Wetter und Vandalismus. Außerdem durch fahrlässiges Verhalten von Bauarbeitern. Auch Schäden durch Diebstahl können mitversichert sein. Abgesichert ist zudem nicht nur der Rohbau, sondern auch Baustoffe und Bauteile.
Bauhelfer, ob Nachbarn, Freunde oder Verwandte, sind grundsätzlich bei Arbeitsunfällen oder auf dem Weg zur Baustelle über die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft bei Unfällen versichert. Denn der Bauherr ist dazu verpflichtet, seine Bauhelfer bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung anzumelden. Dabei fallen je nach Umfang der Arbeit Beiträge an. Kommt der Bauherr dieser Pflicht nicht nach, sind seiner Unterstützer dennoch versichert – doch dem Bauherren droht ein Bußgeld.
Die gesetzliche Bauhelferversicherung schützt allerdings nicht jeden. So sind der Bauherr selbst, sein Ehepartner und in einigen Fällen weitere Familienmitglieder nicht immer abgesichert. Für diese Fälle empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherren-Unfallversicherung. Damit schützen sich die Bauherren vor den Folgen eines Unfalls im Zusammenhang mit ihrem Bauprojekt. Für die Helfer ist zudem eine private Bauhelfer-Unfallversicherung ratsam. Diese ermöglicht es nicht nur, jede unterstützende Hand umfassend abzusichern. Der Versicherungsschutz lässt sich umfangreicher gestalten als die gesetzliche Absicherung.
Bei einem Hausbau sind viele verschiedene Unternehmen beteiligt. Zudem geht es um nicht unerhebliche Summen. Rechtsstreitigkeiten mit Architekten oder Dienstleistern sind während der Bauphase keine Seltenheit. Und müssen diese vor Gericht ausgetragen werden, können die Kosten sehr hoch sein.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Bauherren vor teuren Gerichts- und Anwaltskosten. Gute Tarife bieten zudem eine telefonische Rechtsberatung. Außerdem gibt es Anbieter, die im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen auch die Prüfung von Verträgen durch einen Anwalt bis zu einer bestimmten Summe abdecken.
Die Risikolebensversicherung ist nicht nur eine wichtige Versicherung während des Hausbaus, sondern auch nach der Fertigstellung. Denn sie dient dazu, das Baudarlehen abzusichern. Und damit die Hinterbliebenen vor den finanziellen Folgen im Todesfall zu schützen.
Mit der Risikolebensversicherung wird im Regelfall der Hauptverdiener einer Familie abgesichert. Verstirbt dieser, erhalten die Hinterbliebenen eine Todesfallsumme ausgezahlt. Oder die Bank, womit der Immobilienkredit vorzeitig abgelöst und die Familie finanziell entlastet wird. Möglich ist aber auch, dass sich beide Partner gegenseitig absichern.
Mehr über die Risikolebensversicherung und wie sinnvoll sie für die Absicherung der Baufinanzierung ist, lesen Sie in dem Beitrag: "Baufinanzierung absichern mit der Risikolebensversicherung".
Jeder vierte Berufstätige wird vor der Rente berufsunfähig. Und dies hat zur Folge, dass kein ausreichendes Einkommen mehr generiert werden kann. Folglich können Kreditraten nicht mehr bedient werden und den Betroffenen droht der finanzielle Ruin.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen sich Berufstätige, wenn sie infolge von Krankheit oder einem Unfall ihrem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachgehen können. In diesem Fall zahlt die BU-Versicherung eine monatliche Rente, welche die zu geringen Leistungen des Staates aufstockt.
Die Bauphase ist aufregend, kann aber auch nervenaufreibend sein. Um in all dem Trubel nicht den passenden Versicherungsschutz aus den Augen zu verlieren, sollten sich Bauherren noch vor dem ersten Spatenstich um ihre Absicherung kümmern. Dabei dürfen sie ihr Fokus nicht nur auf den Schutz ihres zukünftigen Eigenheims legen. Auch Bauhelfer und sie selbst sollten umfassend versichert werden. Unsere Experten unterstützen Sie gerne und beantworten alle Ihre Fragen rund um die Themen Hausbau und Baufinanzierung.
Nicolai Bohr
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Stand: 27. Juli 2021
2,96 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.033,33 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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