Öffentliche Zuschüsse für Eigentümer einer neu errichteten und selbst genutzten Immobilie. Die Förderung wird nach Bestimmungen des II. WoBauG über mehrere Jahre in abnehmenden Monatsraten ausbezahlt. Um die Aufwendungen zur finanziellen Unterstützung zu bekommen, müssen bestimmte Einkommensverhältnisse und Wohnflächengrenzen vorliegen.
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