Baufin-Experten
Kontakt

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland? Das müssen Sie für Ihre Finanzierung wissen

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

|

Expertin für Baufinanzierung

|

Stand: 20. August 2025

Das Wichtigste in Kürze

    • Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalig beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfallende Steuer, die vom Käufer beglichen werden muss
    • Die Eigentumsübertragung wird erst rechtskräftig, wenn die Steuerschuld vollständig bezahlt wurde
    • Die Spannbreite der Grunderwerbsteuer liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent
    • Da die Steuer zu den Kaufnebenkosten zählt, erhöht sie den Eigenkapitalbedarf und beeinflusst die Baufinanzierung damit erheblich
Jetzt Finanzierung anfragen

In 5 Schritten zu Ihrer Finanzierung

Sie teilen uns Ihr Vorhaben und Ihre Eckdaten mit

Wir vereinbaren einen Beratungstermin (innerhalb von 24 Stunden)

Sie erhalten ein individuelles Finanzierungsangebot (aus über 450 Banken)

Wir reichen gemeinsam alle relevanten Unterlagen und Nachweise ein

Ihre Finanzierung kann unterschrieben werden

Los gehts...
Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie neben dem Kaufpreis mit weiteren Kosten kalkulieren: NotargebührenGrundbucheintragMaklerprovision und nicht zuletzt die Grunderwerbsteuer. Da aber jedes Bundesland einen eigenen Steuersatz festlegt, können die sogenannten Kaufnebenkosten erheblich schwanken. Für eine solide Baufinanzierung ist eine realistische Kalkulation der Kosten jedoch unerlässlich. Wir klären, wie hoch die Grunderwerbsteuer in Ihrem Bundesland ist und wie sie sich auf Ihre Baufinanzierung auswirkt.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die einmalig beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig wird. Sie zählt neben der Maklercourtage, den Notar- und Grundbuchkosten sowie den Erschließungskosten zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf.

Die Grunderwerbsteuer muss immer vom Käufer beglichen werden. Dabei handelt es sich um einen festen Prozentsatz, der sich am Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie bemisst. Nach der notariellen Beurkundung wird der Kauf an das Finanzamt gemeldet. Anschließend erhält der Käufer den Steuerbescheid. Die Grunderwerbsteuer muss bezahlt werden, bevor er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Erst wenn die Steuerschuld beglichen ist, wird die Eigentumsübertragung rechtlich vollzogen.

Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro und einem Steuersatz von 5,0 Prozent beläuft sich die Grunderwerbsteuer auf 20.000 Euro.

Ablauf der Grunderwerbsteuer beim Immobilien- oder Grundstückskauf

Nachdem der Notar den Immobilien- oder Grundstückskauf beurkundet hat, informiert er das Finanzamt über den Vorgang. Diese setzt anhand des Kaufpreises und des jeweils in dem Bundesland gültigen Steuersatzes die Grunderwerbsteuer fest.

Der Käufer erhält den Grunderwerbsteuerbescheid. Er hat einen Monat Zeit, um die Steuerschuld zu bezahlen. Wurde der Betrag innerhalb der festgelegten Frist beglichen, erhält er vom Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer. Wird der Betrag nicht fristgerecht bezahlt, darf das Finanzamt Verspätungszinsen verlangen.

Erst mit Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt die Eintragung in das Grundbuch. Der Käufer ist nun rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie.

Wann entfällt die Grunderwerbsteuer?

Es gibt Situationen, in denen die Grunderwerbsteuer entfällt:
  • Liegt der Kaufpreis unter 2.500 Euro, fällt keine Steuer an.

  • Bei einem Verkauf unter Verwandten ersten Grades verzichtet das Finanzamt ebenfalls auf die Grunderwerbsteuer. Dabei handelt es sich bspw. um Verkäufe zwischen Eltern und Kindern oder Großeltern. Nicht steuerfrei hingegen ist der Verkauf unter Geschwistern.

  • Auch bei Schenkung oder Erbschaft fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dafür greift in diesem Fall die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?

Während einige Bundesländer vergleichsweise moderate Steuersätze festlegen, müssen Käufer in anderen Regionen mit spürbar höheren Kosten rechnen. Der Unterschied kann mehrere Tausend Euro ausmachen – die sich erheblich auf die Baufinanzierung und das notwendige Eigenkapital auswirken.

Die Spannbreite der Grunderwerbsteuer liegt in Deutschland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Besonders teuer ist der Immobilien- und Grundstückskauf für Käufer in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und im Saarland. Bayern verlangt mit 3,5 Prozent den niedrigsten Steuersatz. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro liegt die Differenz zwischen niedrigstem und höchstem Steuersatz bei 15.000 Euro (17.500 Euro zu 32.500 Euro).

So hoch ist die Grunderwerbsteuer nach Bundesland (2025)

Bundesland

Steuersatz

Bayern

3,5 Prozent

Baden-Württemberg,

5,0 Prozent

Bremen

5,0 Prozent

Niedersachsen

5,0 Prozent

Rheinland-Pfalz

5,0 Prozent

Sachsen-Anhalt

5,0 Prozent

Thüringen

5,0 Prozent

Hamburg

5,5 Prozent

Sachsen

5,5 Prozent

Berlin

6,0 Prozent

Hessen

6,0 Prozent

Mecklenburg-Vorpommern

6,0 Prozent

Brandenburg

6,5 Prozent

Nordrhein-Westfalen

6,5 Prozent

Saarland

6,5 Prozent

Brandenburg

Schleswig-Holstein

Steuerspartipp für Käufer in Hessen

Das Bundesland Hessen vergibt seit 2024 beim Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie das sogenannte Hessengeld. Dabei handelt es sich um eine Förderung, die Käufer beantragen können, die in dem Bundesland ein Objekt kaufen, das sie selbst bewohnen werden.

Die Höhe des Hessengeldes beträgt 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) sowie 5.000 Euro für jedes minderjährige Kind (maximal 10.000 Euro). Die Fördersumme wird maximal in Höhe der anfallenden Grunderwerbsteuer bezahlt. Die Förderung wird allerdings nicht auf einen Schlag, sondern über zehn Jahre in monatlichen Raten ausbezahlt.
Eine Familie, die Anspruch auf die höchstmögliche Förderung von 30.000 Euro hat, erhält also über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 3.000 Euro im Jahr.

Warum ist die Grunderwerbsteuer für die Baufinanzierung wichtig?

Die Grunderwerbsteuer ist für die Baufinanzierung wichtig, weil sie einen erheblichen Teil der Kaufnebenkosten ausmacht. Und diese sollten, um die bestmögliche Finanzierung zu erhalten, mit dem Eigenkapital gedeckt werden.

Käufer haben einen höheren Eigenkapitalbedarf

Banken finanzieren im Regelfall nur den Kaufpreis einer Immobilie. Aufwendungen, die für den Notar, die Grundbucheintragung und den Makler anfallen, sowie die Grunderwerbsteuer sollten aus eigenen Geldmitteln gedeckt werden. Ein hoher Steuersatz beeinflusst den Eigenkapitalbedarf erheblich. Und ohne ausreichend Eigenkapital kann die Baufinanzierung sogar scheitern.

Kaufnebenkosten im Griff haben: Mit einer soliden Finanzplanung

Regionale Unterschiede können die Gesamtkosten eines Immobilienkaufs erheblich beeinflussen. Und gerade weil die Grunderwerbsteuer sofort fällig ist und nicht über die Baufinanzierung beglichen werden kann, ist eine sorgfältige Planung der Finanzen inklusive Kaufnebenkosten unerlässlich. Damit das Eigenheim auf einem sicheren Fundament steht, spielen neben der Steuer aber auch weitere Faktoren eine erhebliche Rolle: TilgungsrateZinsentwicklungSondertilgungen und vieles mehr.

Unsere Baufin-Experten helfen Ihnen dabei, die Grunderwerbsteuer und alle weiteren Kaufnebenkosten realistisch zu kalkulieren. Außerdem erhalten Sie bei uns die passende Finanzierungsstrategie für Ihre individuelle Situation. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und legen Sie den Grundstein für eine solide Finanzierung.
susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

|

Stand: 20. August 2025

Jetzt Finanzierungsberatung & Berechnung starten

Unser Finanzierungs-Finder findet mit wenigen Klicks die perfekte Finanzierung für Ihren Wohnort.

Entwicklung der Zinssätze für Baufinanzierung

Die dargestellten Zinssätze sind Durchschnittswerte und können je nach Region, Darlehenshöhe, Beleihungswert und eingebrachtem Eigenkapital günstiger oder teurer sein.
Jetzt Finanzierung anfragen

Finanzierungsbeispiel

Top-Angebote bei uns:

3,62 %

Sollzins p.a

250.000 € Darlehensbetrag

2 % anfängliche Tilgung

10 Jahre Sollzinsbindung

1.170,84 € monatliche Rate

Sollzinsbindung
Sollzins p.a
mtl. Rate
5 Jahre
3,64 %
1.175,00 €
10 Jahre
3,62 %
1.170,84 €
15 Jahre
3,95 %
1.239,59 €
20 Jahre
4,1 %
1.270,84 €
25 Jahre
4,17 %
1.285,42 €
30 Jahre
4,24 %
1.300,00 €

Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?

Schreiben Sie Uns
Baufin-Experten Logo negativ
Niedrige Zinsen
Langfristige Sicherheit
Individuelle Beratung
Über Baufin-Experten
Baufin-Experten ist ein Zusammenschluss unabhängiger und regional tätiger Spezialisten für Baufinanzierung. Wir arbeiten deutschlandweit mit über 450 Partnerbanken und finden das beste Angebot für Ihre Immobilienfinanzierung. 
Beratung gewünscht
Jetzt Finanzierung anfragen
In diesem Artikel
pencilprinterlicenseuserscalendar-fullmagnifiercross