Löst ein Darlehensnehmer seinen Kredit vorzeitig ab, erleidet die Bank einen Zinsschaden. Denn wird das Geld früher zurückbezahlt, muss die Bank die Summe anderweitig anlegen. Um den daraus resultierenden Zinsschaden zu begleichen, verlangt sie eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet sich aus dem entgangenen Zins für das Darlehen und dem fiktiven Wiederanlagezins für Pfandbriefe. Eine vollständige Tilgung während der Zinsbindung ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung nur nach einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren oder bei Bestehen eines Vorfälligkeitsschutz möglich.
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