Der Vorfälligkeitsschutz lässt sich gegen einen Aufpreis (Zinsaufschlag) in den Finanzierungsvertrag aufnehmen. Er stellt sicher, dass die Kreditnehmer in bestimmten Situationen ihr Darlehen vorzeitig kündigen und ablösen können, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen. Je nach Anbieter und Vereinbarung greift der Vorfälligkeitsschutz bei berufsbedingtem Umzug, Tod eines Kreditnehmers, Pflegebedürftigkeit oder anderen Härtefällen.
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