Vorfälligkeitszinsen entsprechen dem Zinsschaden, den ein Kreditgeber erleidet, wenn der Kreditnehmer sein Darlehen vorzeitig ablöst. Dabei handelt es sich um die Vorfälligkeitsentschädigung, die eine Bank verlangen darf, wenn Darlehensnehmer früher aus dem Kreditvertrag aussteigen.
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