
Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 25. März 2026
Sie teilen uns Ihr Vorhaben und Ihre Eckdaten mit
Wir vereinbaren einen Beratungstermin (innerhalb von 24 Stunden)
Sie erhalten ein individuelles Finanzierungsangebot (aus über 450 Banken)
Wir reichen gemeinsam alle relevanten Unterlagen und Nachweise ein
Ihre Finanzierung kann unterschrieben werden
Eine denkmalgeschützte Immobilie ist ein Gebäude, das aufgrund seiner historischen, kulturellen oder architektonischen Bedeutung unter Schutz steht. Dabei geht es nicht nur um alte Fachwerkhäuser oder Schlösser.
Auch Gebäude aus jüngerer Zeit können unter Denkmalschutz stehen, wenn sie eine besondere Bedeutung für die Geschichte oder das Stadtbild haben.
Welche Immobilien als Denkmal gelten, wird auf Landesebene geregelt. Entscheidend sind Faktoren wie Bauweise, Seltenheit, geschichtlicher Bezug und kulturelle Bedeutung.
Für Käufer bedeutet das vor allem eines: Sie erwerben nicht nur eine Immobilie, sondern auch Verantwortung.
Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie unterscheidet sich deutlich von einem klassischen Immobilienkauf.
Auf den ersten Blick wirken solche Objekte oft attraktiv. Sie haben Charakter, sind häufig günstiger im Kaufpreis und bieten steuerliche Vorteile. Gleichzeitig bringen sie aber auch Einschränkungen mit sich, die viele unterschätzen.
Der entscheidende Punkt ist: Sie können nicht frei über die Immobilie verfügen.
Je nach Umfang des Denkmalschutzes sind selbst kleinere Veränderungen genehmigungspflichtig. Das betrifft nicht nur große Umbauten, sondern teilweise auch Details wie Fenster, Türen oder Fassadenfarben.
haben einen besonderen Charakter
bieten Steuervorteile
werden staatlich gefördert
erfahren meist langfristig Wertsteigerungen
sind ökologische Alternativen zum Neubau
sind meist preiswerter als neue Häuser
eignen sich besonders gut zum Vermieten
haben meist eine schlechtere Energiebilanz
unterliegen strengen Auflagen beim Umbau
Baumaßnahmen sind kostspieliger und umständlicher
fordern höhere Instandhaltungskosten
Grundsätzlich gibt es zwei typische Varianten.
Entweder steht das gesamte Gebäude unter Schutz oder nur bestimmte Teile wie die Fassade oder die äußere Erscheinung.
Je umfangreicher der Denkmalschutz ist, desto stärker sind die Einschränkungen.
In vielen Fällen müssen Sie vor jeder baulichen Veränderung eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einholen. Das betrifft insbesondere Maßnahmen an der Fassade, am Dach, an Fenstern oder an tragenden Bauteilen.
Selbst energetische Maßnahmen wie eine Dämmung oder der Einbau neuer Fenster sind nicht immer frei umsetzbar.
Wichtig ist: Maßnahmen ohne Genehmigung können teuer werden. Im schlimmsten Fall müssen Sie den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
Ein häufiger Fehler ist, den Zustand der Immobilie zu unterschätzen.
Gerade bei älteren Gebäuden können versteckte Schäden vorhanden sein. Dazu gehören Feuchtigkeit, marode Bausubstanz oder veraltete Technik.
Ein erfahrener Gutachter mit Spezialisierung auf denkmalgeschützte Immobilien ist daher unverzichtbar.
Er bewertet nicht nur den baulichen Zustand, sondern auch die Umsetzbarkeit geplanter Maßnahmen. Gleichzeitig kann er realistisch einschätzen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Das ist besonders wichtig, weil Sanierungen bei Denkmalschutz oft teurer sind als bei normalen Immobilien.
Viele Käufer unterschätzen die Einschränkungen bei Umbauten.
Grundsätzlich gilt: Alles, was das Erscheinungsbild oder die Substanz des Gebäudes betrifft, muss genehmigt werden.
Dazu zählen unter anderem:
Auch moderne Maßnahmen wie Photovoltaik sind häufig problematisch, wenn sie das äußere Erscheinungsbild verändern. Im Innenbereich gibt es je nach Schutzumfang mehr Freiheiten. Dennoch sollte auch hier jede Maßnahme im Vorfeld abgestimmt werden. Der wichtigste Grundsatz lautet: Erst genehmigen lassen, dann bauen.
Sämtliche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sollten niemals ohne behördliche Genehmigung erfolgen! Bei einer Ablehnung muss der Ausgangszustand wiederhergestellt werden. Die Behörde darf sogar material konfiszieren und ein Bußgeld auferlegen. Warten Sie vor Beginn der Maßnahmen also immer auf die schriftliche Genehmigung.
Die Finanzierung unterscheidet sich in einigen Punkten von klassischen Baufinanzierungen.
Grundsätzlich sind Banken offen für denkmalgeschützte Immobilien. Allerdings achten sie stärker auf den Zustand und die geplanten Sanierungskosten.
Ein wichtiger Punkt ist die Gesamtkalkulation. Neben dem Kaufpreis müssen auch die Sanierungskosten realistisch eingeplant werden.
Gerade hier entstehen häufig Fehlkalkulationen, die später zu Problemen führen.
Die gute Nachricht ist: Denkmalimmobilien bieten oft besondere Finanzierungsvorteile.
Ein großer Vorteil denkmalgeschützter Immobilien sind die Fördermöglichkeiten.
Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gibt es verschiedene Programme, die Sanierungen unterstützen. Ziel ist es, den Erhalt historischer Gebäude zu fördern.
Besonders relevant sind Förderungen für energetische Maßnahmen oder den Erhalt der Bausubstanz.
Zusätzlich können Programme der KfW genutzt werden, insbesondere wenn bestimmte energetische Standards erreicht werden.
Dabei gelten für Denkmäler oft Sonderregelungen, da energetische Anforderungen nicht immer vollständig umgesetzt werden können.
Die Fördermittel variieren je nach Wohnort zuständigem Bundesland und Gemeinde. Auf Bundesebene fördert die BAFA denkmalgeschützte Immobilien mit bis zu 15 Prozent der Sanierungskosten.
Der wohl größte finanzielle Vorteil liegt in den steuerlichen Abschreibungen.
Bei denkmalgeschützten Immobilien können Sanierungskosten über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt sowohl für Selbstnutzer als auch für Kapitalanleger.
Selbstnutzer können ihre Sanierungskosten über zehn Jahre abschreiben. Vermieter profitieren sogar über einen längeren Zeitraum und können einen großen Teil der Investition steuerlich nutzen.
Gerade für Kapitalanleger macht das Denkmalimmobilien besonders attraktiv.
Ob sich eine denkmalgeschützte Immobilie lohnt, hängt stark von Ihrer Zielsetzung ab.
Wer Wert auf Individualität, Charakter und langfristige Wertentwicklung legt, kann hier eine sehr interessante Investition finden.
Gleichzeitig müssen Sie bereit sein, sich mit den Besonderheiten auseinanderzusetzen. Dazu gehören höhere Planungskosten, mehr Abstimmung mit Behörden und oft auch höhere Sanierungskosten.
Die Entscheidung sollte daher nicht emotional, sondern strategisch getroffen werden.

Susanne Knofe
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Stand: 25. März 2026
3,75 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.197,92 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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