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Was ist die Zweckbindung bei einer Baufinanzierung?

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

|

Expertin für Baufinanzierung

|

Stand: 1. April 2022

Das Wichtigste in Kürze

    • Die Zweckbindung der Baufinanzierung stellt sicher, dass die Kreditnehmer das Kapital ihres Darlehens nur für den Bau, Kauf oder die Modernisierung ihrer Immobilie nutzen.
    • Um die Zweckbindung sicherzustellen, müssen die Kunden ihre Ausgaben durch das Einreichen von Rechnungen und Belegen nachweisen.
    • Wer Kapital für Konsumgüter oder die Ablöse von Verbindlichkeiten benötigt, muss einen klassischen Konsumentenkredit aufnehmen.
    • Da die Bank durch die Zweckbindung eine hohe Sicherheit hat, erhalten die Schuldner bessere Konditionen mit niedrigeren Zinsen als bei einem frei verfügbaren Ratenkredit.
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Immobiliendarlehen unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten von einem klassischen Konsumentenkredit: Sie haben eine lange Laufzeit, verfügen über höhere Kreditrahmen und sind zweckgebunden. Letzteres bedeutet, dass über das Kapital nicht frei verfügt und davon ein neues Auto, Urlaub oder Kleidung gekauft werden darf. Denn es ist für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie vorgesehen.

Was ist die Zweckbindung bei einer Baufinanzierung genau?

Bei einem normalen Ratenkredit können die Kreditnehmer frei über das ihnen zur Verfügung gestellte Geld verfügen. Sie können es für Konsumgüter aufwenden, Verbindlichkeiten ablösen oder für den Ausgleich eines Dispokredits nutzen. Diese klassischen Kredite sind in der Regel nicht zweckgebunden.

Anders verhält es sich bei einem Immobilienkredit. Hierbei sieht die Bank eine Zweckbindung vor. Das bedeutet, die Schuldner können nicht frei über ihr Kapital verfügen. Es darf nur der Bau, Kauf oder die Modernisierung eines Hauses oder einer Wohnung mit dem Geld finanziert werden.

 

Um die Zweckbindung bei der Baufinanzierung sicherzustellen, müssen die Kreditnehmer ihre Ausgaben mittels Rechnungen belegen. Beim Kauf einer bereits bestehenden Immobilie reichen sie bei der Bank den Kaufvertrag ein und diese überweist die Darlehenssumme auf das Konto ihres Kunden oder des Verkäufers.

Beim Neubau erhalten die Kreditnehmer immer einen prozentualen Anteil der Kreditsumme abhängig vom Baufortschritt ausbezahlt. Auch in diesem Fall müssen sie die Aufwendungen mit Rechnungen belegen.

Selbiges gilt für Eigenleistungen. Die Bank kann sowohl Nachweise für kleinere Ausgaben wie auch für größere Investitionen wie eine neue Heizungsanlage verlangen. Wie genau die Auszahlung beim Bauen in Eigenregie erfolgt, unterscheidet sich von Kreditgeber zu Kreditgeber.

Lassen sich Möbel und Einrichtungsgegenstände mit einem Immobilienkredit finanzieren?

Nein, Möbel und Einrichtungsgegenstände fallen nicht unter die Zweckbindung der Baufinanzierung. Denn diese Gegenstände haben keinen Gegenwert für die Bank. Bei Zahlungsausfällen kann der Kreditgeber nur die Immobilie verkaufen, nicht aber das persönliche Hab und Gut des zahlungsunfähigen Kunden. Aus diesem Grund dürfen mit einem Immobilienkredit im Regelfall keine Möbel etc. erworben werden.

Hinweis: Eine Ausnahme kann für bestimmte Gegenstände gelten. Beispielsweise für einen maßangefertigten Einbauschrank. Oder für eine Küche, die notwendig ist, um die Immobilie wirtschaftlich nutzen zu können. Die Auflagen dafür unterscheiden sich jedoch von Anbieter zu Anbieter und sollten mit der Bank abgeklärt werden.

Die Vorteile der Zweckbindung

Die Zweckbindung bei einer Baufinanzierung hat sowohl für die Bank wie auch für den Kreditnehmer erhebliche Vorteile. Für den Kreditgeber ist diese Form eines Darlehens besser gegen Kreditausfälle abgesichert. Wird der Schuldner zahlungsunfähig, bleibt einer Bank bei einem klassischen Ratenkredit nur die Pfändung des Lohnes. Es kann somit sehr lange dauern, bis die offenen Forderungen zurückbezahlt sind. Bei einer Baufinanzierung hingegen dient die Immobilie als Sicherheit. Jede vom Kunden getätigte Ausgabe hat einen direkten Gegenwert: Wird eine neue Heizung, neue Fenster oder ein neuer Boden eingebaut, steigt der Wert des Hauses, das als Sicherheit hinterlegt ist. Sollte der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein, seine Raten zu bedienen, hat die Bank die Möglichkeit, die Immobilie zu verkaufen, um die Schulden zu begleichen.

 

Von dieser höheren Sicherheit profitieren beide Parteien: Die Bank, da sie einen Gegenwert für ihr Kapital hat. Und der Kreditnehmer, der aufgrund der höheren Sicherheit niedrigere Zinsen als bei einem Ratenkredit erhält.

Hinweis: Noch mehr können Verbraucher von geförderten Krediten profitieren. Diese sind nicht nur im Hinblick auf die Immobilie gebunden. Je nach Förderprogramm auch dahingehend, welche Maßnahmen durchgeführt werden. So vergibt die KfW-Bank beispielsweise Förderkredite für energetisches Bauen, bei denen bestimmte Standards erfüllt werden müssen, um Zuschüsse oder günstige Konditionen zu erhalten.

Wann entfällt die Zweckbindung bei der Baufinanzierung?

Grundsätzlich entfällt die Zweckbindung bei einer Baufinanzierung nicht. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn am Ende der Bauphase noch Geld zur Verfügung steht. Haben die Kreditnehmer nicht ihr gesamtes Darlehen ausgeschöpft und noch einen überschaubaren Betrag übrig, kann die Bank dem Kunden das noch ausstehende Kapital vollständig überweisen. Dieses Geld steht dem Kreditnehmer dann meist zur freien Verfügung. Er kann damit Möbel für sein neues Eigenheim kaufen oder es für eine Sondertilgung zur schnelleren Rückzahlung des Darlehens nutzen.

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Die Zweckbindung einer Baufinanzierung ist für einen Kreditnehmer nicht zu seinem Nachteil. Im Gegenteil: Die Kunden profitieren von günstigen Zinsen aufgrund der hohen Sicherheit für die Bank. Zusätzlich können sie Förderprogramme nutzen für Maßnahmen, die ihre Immobilie in bestimmten Bereichen wie Energie, Sicherheit oder Barrierefreiheit aufwerten.

Gerne sind wir Ihnen als Baufinanzierungsexperten dabei behilflich, das passende Darlehen für Ihr Bau- oder Kaufvorhaben zu finden. Vereinbaren Sie hier einen Termin mit uns und lassen Sie sich beraten.

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

|

Stand: 1. April 2022

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