Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 6. September 2021
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Die Immobilienfinanzierung ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens. Sie zahlen 20, 30 Jahre lang Monat für Monat ihre Rate, um sich den Traum von den eigenen Vier Wänden zu erfüllen. Doch kann in der Zeit viel passieren. Wie unlängst die Corona-Pandemie verdeutlichte, können selbst vermeintlich sicheren Arbeitsplätzen Kurzarbeit und Kündigung drohen. Und Selbstständige, deren Auftragslage zurückgeht oder die aufgrund behördlicher Auflagen schließen müssen, stehen plötzlich vor dem finanziellen Ruin.
Wird das Geld knapp, kann es passieren, dass die Baufinanzierung nicht mehr bezahlt werden kann. In diesem Fall oder wenn sich finanzielle Engpässe abzeichnen, müssen Kreditnehmer schnell reagieren. Denn wer die monatliche Rate nicht aufbringen kann, gerät in Zahlungsverzug. Und das bedeutet, die Bank darf den Kreditvertrag kündigen. Allerdings haben die Kreditinstitute ein natürliches Interesse daran, den Baukredit weiter zu bedienen. Daher ist Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber dem Kreditgeber stets die beste Lösung.
Platz der Kreditvertrag, stehen nicht nur die Kreditnehmer vor einem Berg von Schulden. Auch die Bank verliert dabei Geld. Daher ist es in ihrem Interesse, zunächst eine Lösung zu finden, damit ihr Kunde seine Rate weiterhin bedienen kann.
Kreditnehmer sollten also im ersten Schritt ihre Bank über die finanzielle Situation aufklären. Dabei wird der Kreditgeber prüfen, ob es sich um eine kurzzeitige und überbrückbare Schieflage handelt oder ob abzusehen ist, dass der Baukredit auf lange Zeit oder dauerhaft nicht mehr zahlbar ist. Abhängig davon kann sie ihrem Kunden verschiedene Lösungswege anbieten.
Hinweis: Melden sich die Kreditnehmer nicht bei ihrem Kreditinstitut und können sie die Rate nicht mehr bedienen, droht ihnen schlimmstenfalls die Zwangsversteigerung. Denn Kunden sind vertraglich dazu verpflichtet, die Kreditrate zu dem festgelegten Termin zu erbringen.
Kommen sie der Verpflichtung nicht nach, darf die Bank eine Zwangsversteigerung einleiten, um zumindest einen Teil des ausstehenden Betrags durch den Verkauf zurückzuholen. Allerdings bedeutet dieses Vorgehen meist Verluste. Daher liegen Zwangsversteigerungen grundsätzlich nicht im Interesse der Kreditgeber.
Wer keine großen Geldreserven auf seinem Konto verzeichnet, muss bei Zahlungsverzug schnell handeln. Welcher Lösungsweg infrage kommt, ist nicht nur davon abhängig, welche Optionen die Bank anbietet. Sondern auch von den noch verfügbaren finanziellen Mitteln.
Und davon, wie lange die Engpässe voraussichtlich anhalten und ob eine dauerhafte Lösung gefunden werden muss oder eine kurzzeitige Überbrückung notwendig ist.
Eine Lösung für langfristige Geldengpässe ist die Herabsetzung des Tilgungssatzes. Denn die Rate setzt sich aus dem Zins- und Tilgungsanteil zusammen. Verringert sich die Tilgung, fällt die Darlehensrate niedriger aus. Allerdings ist zu beachten, dass sich dadurch die Laufzeit des Vertrages verlängert.
Einen Rechtsanspruch auf eine Tilgungsanpassung haben Kreditnehmer nicht. Einige Banken bieten diese Option jedoch an. Sollten keine entsprechenden Regelungen im Vertrag hinterlegt sein, ist es dennoch ratsam, das Gespräch mit dem Kreditinstitut zu suchen.
Sind finanzielle Engpässe kurzzeitig zu überbrücken, kann eine Tilgungsaussetzung eine Option darstellen. Dabei zahlen die Kunden für einen bestimmten Zeitraum nur die Kreditzinsen, während der Tilgungsanteil entfällt.
Dadurch reduziert sich die Rate erheblich. Doch eine Tilgungsaussetzung ist unüblich bei Baufinanzierungen. Sofern die Bank diesen Lösungsweg ermöglicht, lässt sich die Aussetzung nur für einen kurzen Zeitraum von maximal drei bis sechs Monaten vornehmen.
Sind die Kunden in Zahlungsverzug geraten oder setzen sie die Tilgung für einige Monate aus, verzichtet die Bank nicht auf das Geld. Es muss von den Kunden nachbezahlt – gestundet werden. Eine Stundung bedeutet, dass die offenen Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden. Wann, lässt sich vertraglich vereinbaren.
Möglich ist auch, die ausstehenden Raten am Ende der Laufzeit nachzuzahlen. Allerdings verlangen die Kreditgeber Verzugszinsen, die sich über mehrere Jahre hinweg summieren.
Es liegt meist im Interesse der Kreditnehmer, ihre Baufinanzierung schnellstmöglich abzubezahlen. Doch umso kürzer die Laufzeit, desto höher fällt die monatliche Rate aus. Und gerade bei finanziellen Engpässen kann dies zu Schwierigkeiten führen.
Können Sie Ihre Baufinanzierung nicht mehr bezahlen, sprechen Sie mit der Bank und passen Sie das Darlehen an. Sie können die Laufzeit verlängern, um ihre monatliche Belastung zu senken. Viele Kreditgeber sind offen für diese Option. Allerdings muss dieses Vorgehen vertraglich festgehalten werden und erfordert das Einverständnis des Darlehensgebers.
Einige Kreditnehmer schließen zusammen mit ihrem Immobiliendarlehen eine Restschuldversicherung ab. Dabei handelt es sich um eine Absicherung, die im Ernstfall die monatlichen Raten übernimmt. Mitunter leistet diese, wenn die Versicherungsnehmer unverschuldet arbeitslos oder aufgrund Krankheit längerfristig arbeitsunfähig sind.
Eine solche Restschuldversicherung schützt Kreditnehmer bei finanziellen Engpässen, indem sie ihre Tilgung übernimmt. Zumindest für einen bestimmten Zeitraum. Daher sollten die Darlehensnehmer prüfen, ob sie mit der Baufinanzierung eine solche Versicherung abgeschlossen haben.
Ist die Rate trotz aller Optionen nicht mehr bedienbar und droht den Eigenheimbesitzern die Zwangsversteigerung, sollten sie sich um einen frühzeitigen Hausverkauf kümmern. Denn bei einer Zwangsversteigerung wird das Haus meist unter seinem Wert verkauft. Zudem geht damit ein langer und zermürbender Prozess für die Schuldner einher.
Hausbesitzer, die ihr Eigenheim selbst verkaufen, haben die Chance auf einen höheren Erlös. Doch müssen sie frühzeitig reagieren. Denn sobald eine Zwangsversteigerung im Grundbuch vermerkt ist, wirkt sich dies negativ auf den Wert der Immobilie aus.
Viele Kreditnehmer fragen sich, was kann ich tun, wenn ich meine Baufinanzierung nicht mehr bezahlen kann. Denn Ratenverzug und gar eine drohende Zwangsversteigerung sind Szenarien, die kein Eigenheimbesitzer erleben möchte. Doch kann während der langen Kreditlaufzeit vieles passieren. Und wie die Corona-Pandemie verdeutlichte, gibt es keine Garantien auf dem Arbeitsmarkt. So kann jeder trotz bester Kreditplanung in einen Zahlungsverzug geraten.
Als Baufinanzierungsexperten unterstützen wir Sie. Wir beantworten alle Ihre Fragen zur Immobilienfinanzierung und beraten Sie rund um dieses Thema. Lassen Sie uns hier gerne eine Nachricht zukommen.
Susanne Knofe
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Stand: 6. September 2021
3,13 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.068,75 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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