Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 1. November 2023
Sie teilen uns Ihr Vorhaben und Ihre Eckdaten mit
Wir vereinbaren einen Beratungstermin (innerhalb von 24 Stunden)
Sie erhalten ein individuelles Finanzierungsangebot (aus über 450 Banken)
Wir reichen gemeinsam alle relevanten Unterlagen und Nachweise ein
Ihre Finanzierung kann unterschrieben werden
einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben
volljährig bzw. abhängig von der Kreditform 21 Jahre alt sein
kreditwürdig sein, also einen hohen SCHUFA-Score aufweisen
ein regelmäßiges und ausreichend hohes Monatseinkommen aus einer Erwerbstätigkeit nachweisen (idealerweise ein unbefristetes Arbeitsverhältnis)
ein Konto bei einer deutschen Bank führen
wenn die Schulden z. B. für eine Baufinanzierung nach einer Scheidung umverteilt werden oder wenn bei Zahlungsunfähigkeit Angehörige einspringen (Eltern kommen für die Schulden ihrer Kinder auf oder umgekehrt)
Bei Immobilienverkäufen, wenn die Käufer die Baufinanzierung miterwerben
z. B. bei Geschäftsübernahmen
Im ersten Schritt müssen der bisherige Schuldner und der neue Schuldner die Bedingungen der Schuldübernahme verhandeln. Darunter fallen Parameter wie die Höhe der Schulden, die Rückzahlungsbedingungen und ggf. Zusatzvereinbarungen.
Die ausgehandelten Bedingungen der Schuldübernahme müssen in einer schriftlichen (notariell beglaubigten) Vereinbarung festgehalten und von allen Parteien (Schuldner und Gläubiger) unterschrieben werden, um rechtlich bindend zu sein. Ein solcher Vertrag ist laut § 415 BGB nur wirksam, wenn der Gläubiger, also der Kreditgeber, diesen auch genehmigt.
Jetzt müssen die soeben vereinbarten Schritte durchgeführt werden, z. B. Sicherheiten übertragen oder Kreditverträge überschrieben werden. Bei der Übernahme von Immobilienkrediten ist es ggf. zusätzlich erforderlich, die Eigentumsrechte zu übertragen und den Grundbucheintrag aktualisieren zu lassen.
Schließlich tritt der neue Schuldner in das Schuldverhältnis ein und übernimmt die Verantwortung für die Schulden.
Ausnahme: Schuldmitübernahme
Bei der Schuldmitübernahme zahlt der ursprüngliche Schuldner zwar keine Zinsen mehr an die Bank, er bleibt aber Vertragspartner und haftet weiterhin für alles wie z. B. Zahlungsausfälle und deren Konsequenzen. Der Vorteil dieses Arrangements besteht darin, dass die Zustimmung der Bank nicht immer erforderlich ist.
Unser Tipp: Wenn Sie vorhaben, den alten Kredit vollständig auf einmal abzulösen, sollten Sie vorab prüfen, ob bei dieser vorzeitigen Tilgung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird und wenn ja, wie hoch diese ausfällt.
Susanne Knofe
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Stand: 1. November 2023
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