Bei der Schuldübernahme tritt ein Darlehensnehmer aus seinem Kreditvertrag aus und eine andere Person tritt an seiner Stelle als neuer Darlehensnehmer ein. Dieses Vorgehen ist meist problemlos möglich, wenn der neue Kreditnehmer eine gute Bonität vorweisen kann. Dann muss die Schuldübernahme lediglich von beiden Parteien bestätigt und der Vertrag notariell beurkundet werden.
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