Sobald ein Bausparvertrag das Mindestguthaben, die Mindestansparzeit und die Bewertungszahl erreicht hat, wird er von der Bausparkasse zugeteilt. Das bedeutet, der Vertrag kann ausgezahlt werden. Allerdings erfolgt die Auszahlung nicht automatisch, sondern muss vom Bausparer beantragt werden.
Die Zuteilung bezieht sich auf den Zeitpunkt in einem Bausparvertrag, zu dem der Bausparer das Recht erhält, das angesparte Guthaben für Baufinanzierungszwecke zu verwenden. Dieser Zeitpunkt tritt normalerweise ein, wenn genügend Mittel angespart wurden und die Bausparkasse dies zulässt.
Die Zuteilung spielt eine wichtige Rolle in der Baufinanzierung, da sie den Bausparer in die Lage versetzt, das angesparte Guthaben für den geplanten Immobilienkauf oder Renovierungsprojekte zu nutzen. Sie markiert den Zeitpunkt, an dem die Finanzierungsmöglichkeiten realisiert werden.
Die Zuteilung beeinflusst Ihre Baufinanzierung in verschiedenen Aspekten:
Um effektiv von der Zuteilung in Ihrer Baufinanzierung zu profitieren, sollten Sie Folgendes beachten:
Die Zuteilung in einem Bausparvertrag ist ein entscheidender Schritt in der Baufinanzierung. Sie ermöglicht es Ihnen, das angesparte Guthaben für Immobilienzwecke zu verwenden und sollte sorgfältig in Ihre Finanzplanung integriert werden.
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