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Wann ist mein Bausparvertrag zuteilungsreif?

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

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Expertin für Baufinanzierung

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Stand: 7. Juli 2022

Das Wichtigste in Kürze

    • Wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie müssen 40 Prozent der Bausparsumme angespart worden sein.
    • Außerdem muss der Bausparvertrag eine angemessen hohe Bewertungszahl haben und der Bausparkasse müssen die liquiden Mittel für die Bereitstellung des Bauspardarlehens zur Verfügung stehen.
    • Nach der Zuteilung können die Sparer ein Darlehen für ihre Baufinanzierung beanspruchen, das Guthaben auszahlen lassen, weitersparen oder ihr Kapital umschichten.
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Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Wenn das Sparziel eines Bausparers erreicht ist, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif. Das bedeutet, die Bausparsumme ist abrufbar und es kann ein Bauspardarlehen für die Baufinanzierung in Anspruch genommen werden. Damit fällt auch der Startschuss für das Eigenheimprojekt. Doch ist die Zuteilung eines Bausparvertrages nicht nur davon abhängig, dass die Mindestansparsumme erreicht wurde. Es sind mehrere Faktoren relevant, damit der Vertrag zuteilungsreif wird.

 

Ein Bausparvertrag besteht aus einer Ansparphase und einer Darlehensphase. Zu Vertragsabschluss legen die Sparer eine Bausparsumme fest, die sie erreichen möchten. Dann startet ihre Ansparphase. Diese dauert in der Regel sieben Jahre, unter Umständen bis zu zehn Jahren. Während dieses Zeitraums zahlen die Bausparer regelmäßig in den Vertrag ein, um ihr Sparziel zu erreichen.

Nach etwa sieben Jahren sollten sie rund 40 Prozent der Bausparsumme angespart haben. Ist dies der Fall, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif.

 

Damit die Bausparkasse dem Kunden ein Bauspardarlehen zuteilt, müssen aber noch weitere Faktoren erfüllt sein. So müssen nicht nur die Mindestansparsumme und Mindestsparzeit erreicht sein, auch muss eine ausreichend hohe Bewertungszahl vorliegen. Letzteres berechnet jede Bausparkasse unterschiedlich.

Folgende Merkmale sind dabei relevant:
  • Die Höhe des Bausparguthabens

  • Zinsen

  • Bisherige Vertragslaufzeit

  • Liquide Mittel der Bausparkasse

Je höher die Bewertungszahl und je schneller die 40-Prozent-Ansparsumme erreicht wurden, desto früher kommt der Bausparvertrag zur Zuteilung. Durch dieses Bewertungsverfahren können die Kassen sicherstellen, dass es zu einer gerechten Zuteilung der Bausparverträge kommt.

Ein Beispiel: Ein Bausparvertrag wird mit einer Bausparsumme von 70.000 Euro abgeschlossen. Sobald 40 Prozent der Summe angespart wurden (28.000 Euro) wird der Vertrag zuteilungsreif, wenn eine ausreichend hohe Bewertungszahl gegeben ist und die finanziellen Mittel bei der Kasse vorhanden sind. Ist die Mindestansparsumme für die Bausparer erreicht, aber fehlen der Kasse die Geldmittel, erfolgt die Zuteilung des Bausparvertrags zu einem späteren Zeitpunkt.

Keine fixe Zuteilung bei Bausparverträgen

Das Datum der Zuteilung eines Bausparvertrages ist nie festgeschrieben. Denn beim Bausparen kommt das Bausparkollektiv zum Tragen. Ob die Mittel für das Bauspardarlehen vorhanden sind, ist immer von der Spar- und Tilgungsleistung der Bausparergemeinschaft abhängig. Nehmen viele Kunden innerhalb eines Jahres Bauspardarlehen für eine Baufinanzierung in Anspruch, kann der Topf ausgeschöpft sein. In diesem Fall verzögert sich die Zuteilung des eigenen Vertrages. Damit ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird, ist also auch relevant, ob die Bausparkasse die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen kann.

 

Aus diesem Grund wird beim Bausparer kein festes Datum für die Auszahlung genannt. Stattdessen ermittelt die Bausparkasse einen ungefähren Zeitpunkt, zudem der Bausparer zuteilungsreif werden kann, wenn die Voraussetzungen stimmen.

  • Darlehen beanspruchen: In diesem Fall bekommen die Sparer ihr Guthaben und das Darlehen (Differenz zwischen angespartem Kapital und Bausparsumme) für den Bau oder Kauf ihres Eigenheims zur Verfügung gestellt. Das Geld lässt sich auch für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien nutzen.

  • Inanspruchnahme hinauszögern: Bis zu einem Jahr lässt sich die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens oder Modernisierungskredits hinauszögern. Sinnvoll ist diese Option, wenn der Bau oder Kauf einer Immobilie erst später geplant ist.

  • Auszahlung des Guthabens: In diesem Fall wird das angesparte Kapital inklusive Zinsen ausgezahlt.

  • Verzicht auf Zuteilung und Weitersparen: Grundsätzlich kann auf die Zuteilung des Bausparvertrags zunächst verzichtet und der Vertrag weiterbespart werden. Allerdings darf die Bausparkasse den Vertrag kündigen, wenn die Bausparsumme vollständig erreicht wurde.

  • Das Kapital umschichten: Sparer können sich ihr Guthaben auszahlen lassen, um dieses in einen parallel laufenden Bausparvertrag einzuzahlen. Dadurch wird die Mindestansparsumme des anderen Vertrages schneller erreicht und er wird zuteilungsreif. Diese Option ist aber nur möglich, wenn im laufenden Bausparvertrag Sonderzahlungen erlaubt sind.

Haben Sie weitere Fragen zur Zuteilung Ihres Bausparvertrags?

Ein Bausparvertrag ist eine gute Möglichkeit, um viele Jahre im Voraus für das zukünftige Eigenheim zu sparen. Wichtig ist aber, den richtigen Anbieter zu wählen und die Kosten der Bausparkassen zu vergleichen. Unsere Experten beantworten gerne alle Ihre Fragen zum Bausparvertrag, dessen Zuteilung und der Baufinanzierung im Allgemeinen. Vereinbaren Sie hiereinen Termin mit uns.

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Susanne Knofe

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Stand: 7. Juli 2022

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