Susanne Knofe
|
Expertin für Baufinanzierung
|
Stand: 5. Juli 2023
Beim Abschluss eines Bausparvertrages wird eine bestimmte Bausparsumme vereinbart. Diese setzt sich aus einem vom Anleger selbst angesparten Anteil (Eigenkapital) und einem Bauspardarlehen zusammen. Ein Beispiel:
Eigenkapital 40.000 Euro
Bauspardarlehen 60.000 Euro
Bausparsumme 100.000 Euro
Günstige Zinsen sichern
Das Hauptargument für einen Bausparvertrag ist die Zinsbindung; wer in Zeiten eines Zinstiefs mit dem Bausparen beginnt, sichert sich über Jahre die günstigen Konditionen für sein späteres Bauspardarlehen. Das hat sich vor allem in den letzten Jahren gelohnt, als die Bauzinsen teils bei unter einem Prozent lagen. Denn einmal vereinbarte Zinsen ändern sich nicht, auch wenn das Darlehen erst in sieben oder zehn Jahren beansprucht wird und die allgemeinen Bauzinsen zwischenzeitlich gestiegen sind.
Flexible Raten
In der Ansparphase entscheiden die Bausparer selbst, welchen Betrag sie sparen möchten. Sie können ihre Raten auch erhöhen, um schneller das Mindestguthaben zu erreichen. Die meisten Bausparkassen bieten zudem die Option, zusätzliche Sondertilgungen zu leisten. Auch ist es kein Problem, einmal eine Rate auszusetzen.
Staatliche Förderung
Bausparen wird staatlich gefördert. Das kann in Form der Arbeitnehmersparzulage, der Wohnungsbauprämie, durch die Riester-Förderung oder Vermögenswirksame Leistungen geschehen. Welche Förderung geeignet ist, hängt aber von den eigenen Zielen ab. Bei der Wohnungsbauprämie, VWL und der Arbeitnehmersparzulage empfiehlt es sich, eine Bausparsumme unter 20.000 Euro zu wählen. Der Vertrag sollte außerdem zwischen sieben und zehn Jahren zuteilungsreif werden.
Beim Riestern unterstützt der Staat die Sparer mit Zulagen – sowohl für sie selbst als auch für ihre kindergeldberechtigten Kinder. Das lohnt sich vor allem für junge Familien, die in der Zukunft Eigentum erwerben möchten.
Freie Verwendung des Guthabens
Das angesparte Guthaben kann grundsätzlich frei verwendet werden und muss nicht zwangsweise in Wohneigentum fließen. Wird der Vertrag nach sieben Jahren zuteilungsreif und die Sparer möchten doch kein Eigenheim erwerben, können sie ihr angespartes Geld auch für ein neues Auto oder einen Urlaub verwenden. Dies gilt aber nicht für das Bauspardarlehen.
Doch Vorsicht: Wer staatliche Förderungen nutzt, kann diese unter Umständen bei einer zweckfremden Verwendung verlieren.
Häufig hohe Kosten
Geringe Guthaben-Zinsen
Wer einen Bausparvertrag nur zum Sparen und nicht mit dem Ziel, Eigentum zu erwerben, abschließt, sollte andere Altersvorsorgeprodukte wählen. Denn die Zinsen sind beim Bausparen verhältnismäßig gering, sodass in Kombination mit den hohen Abschlusskosten wenig Rendite bleibt. Als Altersvorsorge bzw. reiner Sparvertrag ist das Bausparen nicht ratsam.
Nicht für hohe Summen geeignet
Bauspardarlehen sind überschaubar und liegen meist zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Eine Summe, die für den Erwerb von Eigentum nicht ausreicht. Sparer müssen also zusätzlich zu ihrem Bauspardarlehen noch eine weitere Immobilienfinanzierung abschließen, um sich den Wunsch von den eigenen Vier Wänden zu erfüllen.
Mindestguthaben muss erst erreicht werden
Bevor ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird und das Bauspardarlehen zur Verfügung steht, muss erst das Mindestguthaben erreicht werden. Je nach Höhe der Bausparsumme kann es lange dauern, bis die 40 bis 50 Prozent der Gesamtsumme angespart wurde. Gerade bei längeren Zahlungsausfällen kann sich die Zuteilung erheblich verzögern. Nachteilig ist auch, dass das Darlehen unter Umständen nicht bereitsteht, wenn sich bereits früher als geplant die Chance auf Eigentum bietet.
Zeitpunkt der Zuteilung lässt sich bei Vertragsabschluss nicht exakt benennen
Spontaner Erwerb von Eigentum ist nicht möglich – Finanzierung oder Kauf muss kalkuliert sein
Bausparkassen können zuteilungsreife Verträge kündigen, auch wenn die Sparer noch kein Eigentum kaufen möchten
Susanne Knofe
|
Stand: 5. Juli 2023
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?