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Löschungsbewilligung

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Eine Löschungsbewilligung ist ein notarielles Dokument, das die Zustimmung zur Löschung eines Grundbucheintrags gibt. Sie wird hauptsächlich benötigt, um eine Grundschuld oder Hypothek aus dem Grundbuch zu entfernen, wenn ein Immobiliendarlehen vollständig zurückgezahlt wurde.

Solange eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, hat der Kreditgeber (z. B. die Bank) ein Recht auf Verwertung der Immobilie, falls der Kreditnehmer seine Zahlungen nicht leistet. Erst mit einer Löschungsbewilligung kann diese Belastung endgültig entfernt werden.

Wann wird eine Löschungsbewilligung benötigt?

Die Löschungsbewilligung spielt in verschiedenen Fällen eine zentrale Rolle:

Nach Tilgung eines Immobiliendarlehens

  • Sobald ein Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde, kann die damit verbundene Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden.

Bei Eigentumsübertragungen

  • Falls eine Immobilie verkauft oder überschrieben wird, müssen eventuell bestehende Grundschulden oder Hypotheken entfernt werden, wenn sie nicht weiter genutzt werden sollen.

Zur Sicherstellung eines lastenfreien Verkaufs

  • Käufer fordern oft ein "lastenfreies" Grundbuch, um sicherzugehen, dass keine Ansprüche Dritter auf der Immobilie lasten.
  • Eine noch eingetragene Grundschuld könnte sonst zu Problemen bei der Finanzierung oder der Eigentumsübertragung führen.

Wer stellt die Löschungsbewilligung aus?

Die Löschungsbewilligung muss von demjenigen ausgestellt werden, der das Recht auf die Grundschuld hält:

Die Bank oder der Gläubiger

  • Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens stellt die finanzierende Bank oder der frühere Gläubiger das Dokument aus.

Notwendige Voraussetzung: Rückzahlung des Kredits

  • Eine Bank gibt die Zustimmung zur Löschung erst, wenn sie keine offenen Forderungen mehr gegen den Kreditnehmer hat.

Wie läuft die Löschung ab?

Die Löschung eines Grundbucheintrags erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Beantragung bei der Bank
    • Der Kreditnehmer fordert die Löschungsbewilligung nach vollständiger Rückzahlung des Kredits an.
  2. Beglaubigung durch einen Notar
    • Die Löschungsbewilligung muss notariell beglaubigt werden.
    • Der Notar prüft das Dokument und leitet es an das zuständige Grundbuchamt weiter.
  3. Einreichung beim Grundbuchamt
    • Das Grundbuchamt nimmt die Löschung der Grundschuld oder Hypothek vor.
    • Erst nach der Eintragung ist die Immobilie offiziell lastenfrei.

Zusammenfassung

Die Löschungsbewilligung ist ein notwendiges Dokument, um eine Grundschuld oder Hypothek aus dem Grundbuch zu entfernen. Sie wird von der Bank oder dem Gläubiger nach vollständiger Kreditrückzahlung ausgestellt und muss von einem Notar beglaubigt werden. Ohne diese Bewilligung kann ein Grundbucheintrag nicht gelöscht werden, was vor allem bei einem Immobilienverkauf oder einer Eigentumsübertragung wichtig ist.

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