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Arbeitnehmersparzulage zur Immobilienfinanzierung?

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

|

Expertin für Baufinanzierung

|

Stand: 22. Februar 2023

Das Wichtigste in Kürze

    • Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die die Vermögensbildung für Haushalte mit geringerem Einkommen fördert.
    • Beliebte Verwendung findet die Arbeitnehmersparzulage beim Besparen eines VL-Bausparvertrags (vor dem Hauskauf) und/oder zur schnelleren Tilgung des Kredits (nach dem Hauskauf).
    • Auch wer keine oder nur geringe vermögenswirksame Leistungen erhält, kann von der vollen Arbeitnehmersparzulage profitieren.
    • Die Arbeitnehmersparzulage wird erst nach einer Sperrfrist von 7 Jahren ausgezahlt.
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Der größte Kauf des Lebens ist für die meisten Menschen sicher das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Dieses Projekt wird lange geplant – vor allem hinsichtlich der Finanzierung. Dafür spart man – wenn möglich – an allen Ecken und Enden, nur um möglichst viel Eigenkapital anzusparen und spätestens mit dem Renteneintritt schuldenfrei zu sein.

Wir erklären es: Was ist die Arbeitnehmersparzulage? Wer erhält sie in welcher Höhe?

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern mit geringerem Einkommen. Die rechtliche Grundlage ist hier das fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Diese Geldgeschenke sind vor allem für angehende Hausbesitzer interessant.

Voraussetzung A für den Erhalt der staatlichen Förderung Arbeitnehmersparzulage ist, dass der Arbeitgeber freiwillig vermögenswirksame Leistungen (kurz: VL) zusätzlich zum Grundgehalt zahlt bzw. diese direkt in die vom Arbeitnehmer ausgewählte Anlageform anlegt. Häufig ist dies in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen bereits festgelegt. Bietet der Arbeitgeber die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen nicht freiwillig an, kann der Arbeitnehmer auch verlangen, dass Teile seines Arbeitslohns vermögenswirksam angelegt werden – und die Sparraten somit als Eigenleistung erbringen.

Der Arbeitnehmer kann die Anlageform in der Regel frei wählen. Häufig wird die Arbeitnehmersparzulage für das Besparen eines Bausparvertrags genutzt, aber es gibt weitere Anlageformate.

Die vier gängigen Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen sind:

  • VL-Banksparplan: hier gibt es keine Arbeitnehmersparzulage

  • VL-Fondssparplan

  • VL-Bausparvertrag

  • Tilgung einer Baufinanzierung für eine selbst genutzte Immobilie

  • Weitere: Genossenschaftssparen, Lebens- und Rentenversicherungen, Beteiligungen

Die Arbeitnehmersparzulage zur Immobilienfinanzierung kann also in zwei Phasen unterstützen: Vor dem Hauskauf für den Aufbau eines Bausparvertrags und nach dem Hauskauf, um den Immobilienkredit schneller zurückzahlen zu können, wenn die monatliche Tilgung um die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage erhöht werden kann.

 

Voraussetzung B: Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer, deren maximales zu versteuerndes Einkommen bestimmte Höchstsätze nicht übertrifft. Die genannten Einkommensgrenzen hängen von der gewählten Anlageform der vermögenswirksamen Leistungen ab:

Ledige (Steuerklasse I oder II)

Zusammenveranlagung (Steuerklasse III oder IV)

Beteiligungssparen: VL-Fondssparplan

20.000 Euro

40.000 Euro

VL-Bausparvertrag, Tilgung einer Baufinanzierung

17.900 Euro

35.800 Euro

ggf. gelten zzgl. Kinderfreibeträge

Höhe der vermögenswirksamen Leistungen und Arbeitnehmersparzulage 2023

Bis zu 40 Euro kann der Arbeitgeber seinen Angestellten monatlich in Form von vermögenswirksamen Leistungen zukommen lassen. Wenn sich Arbeitnehmer bei der Anlageform ihrer vermögenswirksamen Leistungen für einen Bausparvertrag oder die Tilgung einer Baufinanzierung entscheiden, erhalten sie zudem neun Prozent der eingezahlten Summe, jedoch höchstens 43 Euro bzw. 86 Euro für Verheiratete, als jährliche Förderung vom Staat: die Arbeitnehmersparzulage. Dabei werden nur vermögenswirksame Leistungen gefördert, die 470 Euro bzw. 940 Euro (Verheiratete) im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage zur Immobilienfinanzierung?

Anlageform

Höchste geförderte Sparleistung

Fördersatz

Förderhöchstbetrag

Bausparen Tilgung Baukredit

470 Euro bzw. 940 Euro (Verheiratete) im Jahr

9 %

43 Euro bzw. 86 Euro (Verheiratete) im Jahr

Die Sparzulage muss jährlich mit der Einkommenssteuererklärung neu beantragt werden – kann aber auch unterjährig erfolgen. Die früher dafür verwendete Anlage VL gibt es nicht mehr. Vielmehr werden seit 2018 die notwendigen Daten vom Anlageinstitut, die bestätigen, dass der Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz gespart hat, direkt an das Finanzamt elektronisch übermittelt. Arbeitnehmer müssen in ihrer Erklärung nur bei Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage (Hauptvordruck S. 1) ankreuzen und dort auf Seite 2 unter Punkt 42 eine „1“ eintragen.

Tatsächlich ausgezahlt wird die vom Finanzamt festgesetzte Arbeitnehmersparzulage erst, wenn bestimmte Sperr- und Rückzahlungsfristen abgelaufen sind. Bei Bausparverträgen ist dies beispielsweise erst mit dem Auslaufen und „Zuteilen“ des Bausparvertrags der Fall. Dann überweist das Finanzamt das Geld an das Anlageinstitut, welches Ihnen das Gesamtkapital mit der Summe aus den monatlichen Sparbeiträgen, der Verzinsung und der Arbeitnehmersparzulage auszahlt. Noch ein Hinweis: Das Finanzamt prüft genau, ob es bei einem zu hohen Einkommen oder einer vorzeitigen Kündigung Beträge entsprechend zurückfordern muss, wenn also die Förderung unberechtigterweise bezogen wurde.

Kombination mit weiteren staatlichen Förderungen

Die Arbeitnehmersparzulage ist mit anderen staatlichen Förderangeboten kombinierbar. Ein beliebtes Instrument, das den privaten und selbst genutzten Wohnungsbau fördert, ist die Wohnungsbauprämie. Dabei können Arbeitnehmer mit VL-Bausparverträgen, die Eigenkapital für eine Wohnimmobilie aufbauen wollen, neben der Sparzulage zusätzlich von der Wohnungsbauprämie profitieren. Auch hier sollen besonders die nicht so finanzstarken Haushalte gefördert werden. Daher gilt für die Wohnungsbauprämie eine Höchstgrenze beim zu versteuernden Jahreseinkommen von 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro für Verheiratete. Berechtigte müssen an vermögenswirksamen Leistungen mindestens 470 Euro pro Jahr einzahlen und können dann bis zu 70 Euro bzw. 140 Euro (Verheiratete) pro Jahr an Wohnungsbauprämie erhalten.

susanne-knofe Baufin-Experte

Susanne Knofe

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Stand: 22. Februar 2023

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